# taz.de -- Gasnetz: Justizsenator: Vergabe rechtswidrig
       
       > Der Berliner Justizsenator Heilmann zweifelt Auswahlverfahren an.
       > Entscheidung über eine Übernahme des Netzes auf Drängen der CDU
       > verschoben. Unterlegene Gasag will klagen.
       
 (IMG) Bild: Das Ende vom Gasnetz.
       
       Im Streit über die Zukunft des Gasnetzes verhärten sich die Fronten in der
       rot-schwarzen Koalition. Justizsenator Thomas Heilmann soll im
       CDU-Landesvorstand jüngst große Zweifel am Vergabeverfahren von
       Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, SPD-nah) geäußert haben. „Das
       sieht rechtswidrig aus“, sagte Heilmann nach Teilnehmerangaben. Er selbst
       bestätigte diese Äußerung nicht, dementierte aber auch nicht. Die von
       Nußbaum zum gestrigen Dienstag angekündigte Entscheidung über eine
       Übernahme des Gasnetzes verschob der Senat auf CDU-Drängen.
       
       Nußbaum hatte vor zwei Wochen bekannt gegeben, dass die landeseigene Berlin
       Energie das Ende 2012 begonnene Konzessionsverfahren gewonnen habe. Sie
       bekam in einem Punktsystem 311 von 315 möglichen Punkten, der bisherige
       Netzbetreiber Gasag als letzter verbliebener Mitbewerber nur 299. Damit
       Berlin Energie neuer Betreiber wird, müssen noch Senat und Parlament
       zustimmen. CDU-Generalsekretär Kai Wegner aber sprach schnell von „großer
       Unsicherheit“ und „vielen offenen Fragen“ und stellte die von Nußbaum
       angekündigte Senatsberatung binnen 14 Tagen infrage.
       
       Dabei blieb Wegner auch am gestrigen Dienstag. „Herr Nußbaum muss ganz
       transparent machen, dass er die Bewerbungen auf ihre Plausibilität hin
       überprüft hat“, sagte er der taz. In der CDU legt man nahe, dass nicht alle
       Angaben, die Berlin Energie machte, nachvollziehbar seien.
       
       Umstritten ist neben dem Punkteverfahren eine Klausel, die verhindern soll,
       dass die Gas-Konzession bei einem Eigentümerwechsel im Unternehmen in
       andere Hände gerät. Bei dieser „change of control“-Klausel hatte Berlin
       Energie dem Land laut Nußbaum mehr Zugeständnisse gemacht, etwa ein
       Sonderkündigungsrecht, und deshalb klar besser abgeschnitten. Das
       Bundeskartellamt aber, das Berlin bei dem Verfahren nach eigenen Angaben
       „informatische Hilfe“ leistete, will im Dezember 2013 über diese Klausel
       gestolpert sein. „Wir haben darauf hingewiesen, dass sie problematisch sein
       könnte“, sagte Amtssprecher Kay Weidner der taz.
       
       Senatskanzleichef Björn Böhning (SPD) kündigte an, über die Angelegenheit
       werde die rot-schwarze Landesregierung bei ihrer nächsten Sitzung kommenden
       Dienstag entschieden. So definitiv das Böhning auch hinstellte, so wenig
       sicher gilt das bei der CDU. In Senatskreisen schließe man zwar nicht aus,
       dass das Thema auf die Tagesordnung komme, hieß es, doch eine Entscheidung
       müsse das nicht bedeuten. Die Gasag wiederum, die bereits angedeutet hatte,
       gerichtlich gegen die Vergabe vorzugehen, kündigte am Dienstag konkret eine
       Klage an.
       
       SPD-Energieexperte Daniel Buchholz kann sich die CDU-Kritik nur so
       erklären, dass die Union, grundsätzlich keine Freundin von Verstaatlichung,
       keinen Erfolg der Berlin Energie erwartet hatte und nur deshalb im
       Koalitionsvertrag der von der SPD angestoßenen Bewerbung zustimmte. Dass
       das Unternehmen keine plausiblen Angaben machte, kann er sich nicht
       vorstellen: „Die Punkte im Verfahren gab es ja nicht für blaue Augen,
       sondern für begründete Darlegungen.“
       
       Die Senatsfinanzverwaltung als Vergabestelle selbst verweist auf ihre
       Veröffentlichungen zu allen Verfahrensschritten im Internet. „Transparenter
       kann man das nicht gestalten“, ist von Nußbaum-Sprecherin Kathrin Bierwirth
       zu hören. Zur Kritik an Punktsystem und Bewertung sagte sie: „Da die Gasag
       jetzt klagt, wird ja ein Gericht das Verfahren prüfen.“
       
       17 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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