# taz.de -- Umstrittene Fördermethode: Minister Wenzel will Fracking bändigen
       
       > Ein Erlass ermöglicht es, die bisherige Gasförderung in Niedersachsen mit
       > Auflagen fortzusetzen. Die Förderung aus Schiefer und Kohleflözen wird
       > aber verboten. Umweltverbände protestieren
       
 (IMG) Bild: Treibt Menschen auf die Straße: Protest gegen Fracking.
       
       HAMBURG taz | Die rot-grüne niedersächsische Landesregierung will die
       umstrittene Methode des Frackings bei der Gasförderung in den Griff
       bekommen. Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und Wirtschaftsminister Olaf
       Lies (SPD) haben dazu einen Erlass vorgelegt, der die bisherige Art der
       Gasförderung im Land weiterhin erlaubt – auch wenn dabei gefrackt wird.
       
       Fracking in Schiefergestein oder Kohleflözen soll aber nicht genehmigt
       werden. Als Novum sieht der Entwurf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und
       Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Der Bundesverband Bürgerinitiativen
       Umweltschutz (BBU) kritisierte, dass die Landesregierung die Gefahren des
       bisherigen Frackings im Sandstein ignoriere.
       
       Fracking erlaubt es, Gas zu fördern, das im Gestein festsitzt und nicht
       einfach ausströmt, wenn man bohrt. Dabei wird eine mit Chemikalien
       versetzte Flüssigkeit unter die Erde gepresst, sodass Risse im Gestein
       entstehen, durch die das Gas ausströmt. Kritiker warnen, dass Fracking das
       Grundwasser gefährden könne, dass viel Wasser verbraucht werde und eine
       große Infrastruktur dafür nötig sei.
       
       Der Erlassentwurf regelt nur die Gasförderung aus „konventionellen“
       Lagerstätten – also solchen, in denen das Gas locker sitzt. In
       Niedersachsen ist das Sandstein, aus dem Gas gefördert wird – allerdings
       auch mit Hilfe des Frackings. Weil der Übergang zwischen konventionellen
       und unkonventionellen Lagerstätten fließend ist, unterscheidet Wenzel
       pragmatisch: Die Förderung wie bisher aus Sandstein – ob mit Fracking oder
       ohne – definiert er als konventionell, die Förderung aus Schiefer oder
       Kohle als unkonventionell.
       
       Wirtschaftsminister Lies hat ergänzend das Landesamt für Bergbau, Energie
       und Geologie (LBEG) angewiesen, die Förderung aus unkonventionellen
       Lagerstätten nicht zu genehmigen. Der BBU kritisierte das als „schlecht
       formuliert“. Schließlich seien bei unkonventionellen Lagerstätten nur
       Erlaubnisse und Bewilligungen, aber keine Genehmigungen nötig.
       
       Wenzel erklärte dieses Vorgehen mit den begrenzten Möglichkeiten des
       Landes. Nach dem Bundesbergrecht hätten die Firmen einen Rechtsanspruch auf
       die Genehmigung. Das Land könne dabei nur die Rahmenbedingungen verändern.
       
       „Wir machen aus einer gebundenen Genehmigung eine Ermessensentscheidung“,
       sagte der Minister der taz. Weil das aber nicht reiche, habe die
       Landesregierung eine Bundesratsinitiative angeschoben. „Ziel ist es, die
       schärfsten Umweltstandards der Welt bei der Gasförderung zu haben“, sagte
       Wenzel. GERNOT KNÖDLER
       
       18 Jun 2014
       
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