# taz.de -- Schadensersatz für Pleitefirma: Prokon-Gründer soll bluten
       
       > Im Insolvenzverfahren des Ökostromers soll Ex-Chef Rodbertus zahlen. Das
       > könnte teuer werden: Angeblich liegt der Schaden bei einer halben
       > Milliarde Euro.
       
 (IMG) Bild: Ihm soll es an den Kragen gehen: Prokon-Gründer Carsten Rodbertus
       
       HAMBURG/ITZEHOE dpa | Der Insolvenzverwalter der zahlungsunfähigen
       Windenergie-Firma Prokon, Dietmar Penzlin, will Schadenersatz vom früheren
       Firmenchef Carsten Rodbertus einfordern. Penzlin geht davon aus, dass er
       noch in diesem Jahr eine Klage einreichen wird.
       
       „Die Ermittlungen haben eine Vielzahl an Anhaltspunkten für pflichtwidriges
       Verhalten von Carsten Rodbertus ergeben, insbesondere aus der ungeprüften
       Vergabe unvesicherter Kredite in Millionenhöhe“, teilte Penzlin am Mittwoch
       mit. Er warnte die Anleger davor, ihre Stimmrechte für die
       Gläubigerversammlung am kommenden Dienstag an einen „Mittelsmann“ des
       früheren Firmenchefs zu übertragen. Rodbertus äußerte sich nicht.
       
       Der Insolvenzverwalter prüft in dem am 1. Mai eröffneten Verfahren neben
       seiner Sanierungsarbeit auch Schadenersatzansprüche. Dabei geht es um viel
       Geld: Anfang Juni hatte Penzlin den für die rund 75.000 Gläubiger
       entstandenen Schaden auf mehr als eine halbe Milliarde Euro beziffert. Die
       Anleger hatten für 1,4 Milliarden Euro Genussrechte erworben.
       Ersatzansprüche werden vor einem Zivilgericht geltend gemacht.
       
       Strafrechtlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Lübeck bereits wegen
       Insolvenzverschleppung und weiterer Wirtschaftsdelikte gegen Rodbertus. Die
       Behörde hatte nach mehreren Strafanzeigen geprüft, ob ein Anfangsverdacht
       bestand.
       
       ## Ex-Chef kannte Schieflage
       
       Auch Untreue könnte als Delikt infrage kommen. Darüber hinaus ermittle die
       Staatsanwaltschaft aber auch, weil die grundlegende Finanzierungsstruktur
       von Prokon ein betrügerisches „Schneeballsystem“ gewesen sein könnte,
       erklärte Penzlin. Noch kurz vor dem Insolvenzverfahren seien neue
       Genussrechte an Anleger verkauft worden. Penzlin warf Rodbertus ein
       „fehlendes Rechtsverständnis“ vor.
       
       Das Unternehmen hatte am 22. Januar Antrag auf Eröffnung eines
       Insolvenzverfahrens gestellt. Laut Penzlin verdichten sich die
       Anhaltspunkte, dass Rodbertus bereits 2013 von der Schieflage Kenntnis
       hatte. „Nach den von uns recherchierten Unterlagen gibt es belastbare
       Nachweise, dass Herr Rodbertus durch aufmerksame Mitarbeiter bereits weit
       vor Insolvenzantragstellung vor schwerwiegenden Zahlungsproblemen gewarnt
       worden ist.“
       
       16 Jul 2014
       
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