# taz.de -- Inge Hannemann muss Job annehmen: Hartz-IV-Rebellin ruhiggestellt
       
       > Das Arbeitsgericht lehnt ab. Die Hamburgerin Inge Hannemann soll nun
       > gegen ihren Willen eine Arbeit im Integrationsamt antreten.
       
 (IMG) Bild: Entschlossen: Inge Hannemann
       
       HAMBURG taz | Der Wunsch der als „Hartz-IV-Rebellin“ bundesweit bekannt
       gewordenen Inge Hannemann, in die Jugendberufsagentur Hamburg-Altona
       zurückkehren zu können, ist ein Stück unwahrscheinlicher geworden. Die
       46-Jährige muss sich zunächst dem Direktionsrecht der Hamburger Arbeits-
       und Sozialbehörde beugen.
       
       Hannemann soll sofort einen neuen Job als Sachbearbeiterin im Referat zur
       Eingliederung von Schwerbehinderten in das Berufsleben beim Integrationsamt
       antreten. Eine einstweilige Verfügung gegen die Umsetzung lehnte gestern
       das Arbeitsgericht ab. „Ein Verfügungsgrund ist nicht gegeben“, begründet
       Richter Ilbert Grube-Nagel das Urteil.
       
       Hannemann hatte mit ihrem Eilantrag der Befürchtung Nachdruck verleihen
       wollen, dass ihr „das Recht zur Fortsetzung des Rechtsstreits mit
       Team-Arbeit genommen“ werden solle. Team-Arbeit – ein gemeinsames Projekt
       der Arbeitsagentur und der Stadt – ist Betreiber des Jobcenters gewesen, in
       dem Hannemann seit Herbst 2011 gearbeitet hatte und für die Betreuung
       schwer vermittelbarer Jugendlicher zuständig war. Damals war Hannemann von
       der Behörde per „Zuweisung“ für fünf Jahre dem Jobcenter zugeteilt worden.
       
       Wegen ihrer subversiven Hartz-IV-Kritik in ihren Internetblog altonabloggt
       war Hannemann im April letzten Jahres von Team-Arbeit suspendiert worden.
       Sie hatte Hartz-IV-Sanktionen als „menschenunwürdig“ gegeißelt. In einem
       Brief an die Bundesagentur für Arbeit fragte die Hartz-IV-Rebellin: „Wie
       viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch
       auf Ihr Konto laden?“
       
       ## Mittelkürzungen verhindert
       
       Zudem hatte sich Hannemann als Vermittlerin geweigert, gegenüber
       Langzeitarbeitslosen Sanktionen zu verhängen, hatte eigenen Angaben zufolge
       Termine gelöscht, um Mittelkürzungen zu verhindern, wenn der Erwerbslose
       nicht zum Termin erschienen war.
       
       In der Verhandlung im vollbesetzten Gerichtssaal hatte Richter Grube-Nagel
       ausgeführt, dass die heutige Entscheidung für das parallel laufende
       Hauptverfahren gegen Team-Arbeit wegen der Suspendierung keine
       Vorentscheidung sei. Für Hannemann kam der Richterspruch „nicht
       unerwartet“, sie hoffe nun, die Zeit bis zur Hauptverhandlung im Oktober
       durch Urlaub überbrücken zu können.
       
       17 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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