# taz.de -- Maulkorb für Israel-Verteidiger: Platzverweis für „Israel“-Ruf
       
       > Bei einem Hamburger Protestmarsch gegen den Gaza-Krieg schickt die
       > Polizei einen Kritiker weg, weil er Gefahr lief, von Demonstranten
       > angegriffen zu werden.
       
 (IMG) Bild: Bei dieser Demonstration erteilte die Polizei einem "Israel"-Rufer einen Platzverweis.
       
       HAMBURG taz | Die Hamburger Polizei hat einem Mann einen Platzverweis
       erteilt, weil er während einer Demonstration gegen den Gaza-Krieg
       wiederholt „Israel“ rief. Die Polizei schickte ihn mit der Begründung weg,
       er habe die Menge gegen sich aufgebracht. „Sie waren im Begriff, sich auf
       ihn zu zu stürzen“, sagte eine Polizeisprecherin. Der Hamburger
       Staatsrechtler Ulrich Karpen hält den Platzverweis für unverhältnismäßig.
       
       Bei den Demonstrationen gegen die Kriegsführung Israels im Gazastreifen und
       die Besetzung palästinensischen Landes durch Israel war es in den
       vergangenen Wochen in verschiedenen norddeutschen Städten zu gewalttätigen
       Auseinandersetzungen gekommen. In Hannover wurden Ende Juni pro-israelische
       Gegendemonstranten angegriffen, als sie eine Israel-Fahne zeigten. In
       Göttingen schlugen sich die Teilnehmer einer „Demonstration für Gaza“ mit
       Gegendemonstranten. In Bremen wurde bei einer pro-palästinensischen
       Demonstration Mitte Juli ein Passant schwer verletzt, als er einem
       taz-Reporter beistehen wollte.
       
       In Hamburg hatte Ende vergangener Woche die Palästinensische Gemeinschaft
       in Deutschland (PGD) zur Demonstration aufgerufen. Dabei wurden, so
       beschreibt es der Blogger Gerd Buurmann auf [1][WWW.TAPFERIMNIRGENDWO.COM],
       Parolen wie „Kindermörder Israel“ und „Frauenmörder Israel“ gebrüllt. Ein
       ehemaliger CDU-Bezirksabgeordneter, der seinen Namen nicht genannt wissen
       möchte und auch nicht mit der Presse sprechen will, kam auf dem Weg zum
       Einkaufen vorbei und begann „Israel, Israel“ zu rufen. Daraufhin haben laut
       Buurmann Männer aus dem Protestmarsch versucht, auf ihn loszugehen.
       
       Die Rufe aus der Demonstration seien ebenso wie die „Israel“-Rufe von der
       Meinungsfreiheit gedeckt gewesen, sagt Polizeisprecherin Karina Sadowski.
       Aber der einzelne Mann habe die Menge gegen sich aufgebracht. „Es bestand
       die Gefahr, dass etwas passiert“, sagt Sadowski. „Die hätten ihn ja
       irgendwann angegriffen.“ Die Polizei habe den Mann daher gebeten, zu gehen
       und, als er sich weigerte, seine Personalien aufgenommen und ihn des
       Platzes verwiesen.
       
       „Das macht keiner gern“, versichert Sadowski. Sie spricht von einem
       Dilemma, in dem ihre Kollegen gesteckt hätten, schließlich sei die
       Demonstration angemeldet gewesen. Die Meinungsfreiheit des einsamen Rufers
       bleibe gewahrt, weil er jederzeit eine eigene Demo anmelden könnte.
       
       Der Staatsrechtler und ehemalige CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Karpen sieht
       das anders: Bei einer Demonstration aus dem Publikum heraus eine
       Gegenmeinung kundzutun, sei zulässig, es sei denn, es handelte sich um eine
       schwere Beschimpfung. „Solange er sich dem Zug nicht in den Weg stellt und
       nicht tätlich wird, ist es unzulässig, ihn wegen der Äußerung einer
       Gegenmeinung zu belangen“, findet Karpen.
       
       Eine solche Demonstration bezwecke ja gerade, eine Meinungsbildung zu dem
       Thema zu ermöglichen. Dass Gegenmeinungen geäußert würden, sei
       verständlich, so Karpen. Wenn jemand des Platzes verwiesen werde, sei das
       ein polizeilicher Eingriff von großem Gewicht. Im vorliegenden Fall sei er
       mit großer Wahrscheinlichkeit nicht verhältnismäßig gewesen.
       
       In Niedersachsen beschäftigt sich das Parlament mit den
       Gaza-Demonstrationen, weil dabei zum Teil auch antisemitische Parolen
       gerufen wurden. Die oppositionellen Christdemokraten haben das Thema in den
       Landtag eingebracht.
       
       5 Aug 2014
       
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