# taz.de -- Rechtsstreit um geklaute Einbauküche: Richter kochen Mieterin ab
       
       > Ein Vermieter verlangt Extramiete für eine Einbauküche, die vor Jahren
       > gestohlen und nie ersetzt wurde. Vor dem BGH zieht die Mieterin trotzdem
       > den Kürzeren.
       
       Karlsruhe dpa | Eine Frau aus Berlin muss weiter jeden Monat 15,59 Euro
       Miete für eine Einbauküche zahlen, die gar nicht mehr existiert. Sie
       unterlag am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz –
       die Karlsruher Richter sahen [1][für eine Mietminderung keinen Anlass.]
       
       Die Frau hatte die Küche ursprünglich mitgemietet und 2010 mit Zustimmung
       der Hausverwaltung durch eine eigene ersetzt. Schränke und Herd kamen in
       den Keller, dort wurden sie 2014 gestohlen.
       
       Die Versicherung erstattete dem Vermieter den Schaden. Die Mieterin war der
       Auffassung, dass sie damit keinen Aufschlag mehr zahlen muss.
       
       Aus Sicht der Richter ist allerdings die Vereinbarung von 2010
       entscheidend. Damals hätten die Parteien neu verabredet, dass der Vermieter
       der Frau bis auf Weiteres keine Küche mehr zum Gebrauch stellen müsse, an
       der Gesamtmiete aber nichts geändert. Wenn schon, dann wäre das der
       Zeitpunkt gewesen, um darauf zu dringen, den Betrag für die Küche
       abzuziehen. So sehen die Richter nun keinen Mangel an der Mietsache. Die
       Frau muss weiter zahlen. (Az. VIII ZR 198/15)
       
       Im Raum stand auch die Frage, ob der Vermieter auf der Zahlung bestehen
       kann, obwohl er schon Geld von der Versicherung bekommen und überhaupt
       keine neue Küche angeschafft hat. Das eine hat mit dem anderen aber nach
       Auffassung der Richter nichts zu tun. Die 2.790 Euro von der Versicherung
       seien Ersatz für den entstandenen Schaden. Die Miete ergebe sich dagegen
       aus Mietvertrag und Zusatzvereinbarung.
       
       Entgegen ursprünglicher Angaben des Gerichts waren 1997 im Mietvertrag
       umgerechnet 17,71 Euro (34,64 Mark) Zusatzmiete für die Küche vereinbart
       worden. Vor den Gerichten wurde aber aus nicht genannten Gründen um eine
       Mietminderung von 15,59 Euro gestritten.
       
       13 Apr 2016
       
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 (DIR) [1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=74332&pos=0&anz=74
       
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