# taz.de -- Betätigungsverbot in Deutschland: De Maizière untersagt IS-Aktivitäten
       
       > Bisher konnten Anhänger der Terroristen in Deutschland offen die IS-Fahne
       > zeigen. Das ändert sich jetzt. Der Innenminister erlässt ein
       > Betätigungsverbot.
       
 (IMG) Bild: Soll in Deutschland nicht mehr zu sehen sein: Fahne des IS, hier im Nordirak.
       
       BERLIN dpa | Die Bundesregierung verbietet der Terrormiliz Islamischer
       Staat (IS) Aktivitäten in Deutschland. Innenminister Thomas de Maizière
       (CDU) hat bei einer Pressekonferenz am Vormittag in Berlin ein
       Betätigungsverbot für die Terrorgruppe in der Bundesrepublik verkündet. Mit
       dem Betätigungsverbot soll Anhängern und Mitgliedern des IS in Deutschland
       auch das Verwenden von Symbolen wie der schwarzen IS-Flagge oder das Tragen
       von Abzeichen untersagt werden.
       
       Durch das Verbot ist der IS in Deutschland noch nicht als ausländische
       terroristische Vereinigung eingestuft – dazu ist ein Gerichtsurteil
       erforderlich. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind in der Miliz auch
       mehrere hundert deutsche Kämpfer aktiv. Zunächst hatten WDR, NDR und
       Süddeutsche Zeitung [1][über das bevorstehende Verbot berichtet.] 
       
       Das IS-Verbot gehört zu einer Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung im
       Kampf gegen die vor allem im Irak und in Syrien tätigen Terroristen. So hat
       sie neben humanitärer Hilfe für die Flüchtlinge im Irak auch
       Waffenlieferungen an die Kurden im Nordirak beschlossen, die gegen die IS
       kämpfen. Nach Angaben des Geheimdienstes CIA hat die IS zwischen 20.000 und
       31.500 Angehörige im Irak und in Syrien. Die Zahl sei durch eine verstärkte
       Rekrutierung seit Juni gestiegen, berichtete der US-Nachrichtensender CNN
       unter Berufung auf einen CIA-Sprecher.
       
       Die Forderung nach einem IS-Verbot in Deutschland war von Politikern aus
       allen Bundestagsparteien erhoben worden. Allerdings gab es Zweifel, ob der
       IS in Deutschland überhaupt eine Organisationsstruktur hat. Das
       Innenministerium hatte daraufhin mit den Bundesländern geprüft, ob die
       rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot vorliegen.
       
       ## Noch keine „ausländische terroristische Vereinigung“
       
       Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte im ARD-„Morgenmagazin“, das
       Innenministerium habe geprüft, ein Vereinsverbot oder ein Betätigungsverbot
       zu hängen. Ein Verbot, das „gerichtsfest“ sein müsse, sei rechtlich
       kompliziert. „Zumal ein Vereinsverbot allein möglicherweise nicht die
       gewünschte Wirkung hinterlassen kann. Es geht ja dann darum, eine
       Organisationsstruktur zu zerschlagen, den Mitgliedern die Basis für ihre
       Aktivitäten zu nehmen.“
       
       Der IS gehöre auf die Liste der terroristischen Vereinigungen, wofür die
       Europäische Union verantwortlich sei, sagte Bosbach. „Dass es sich beim IS
       um eine terroristische Vereinigung handelt, dürfte zweifelsfrei sein.“
       
       Betätigungsverbote sind vom Bundesinnenministerium und den Behörden der
       Länder bisher beispielsweise 1993 gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK
       sowie gegen die Nationale Befreiungsfront Kurdistans ERNK verhängt worden –
       die europäische Führung der PKK. Im Jahr 2008 gab es ein solches Verbot
       gegen den PKK-Fernsehsender Roj-TV und seinen deutschen Ableger.
       
       Die entsprechenden Regelungen sind im Vereinsgesetz festgeschrieben.
       Betätigungsverbote werden gegenüber solchen ausländischen Vereinen
       erlassen, die in Deutschland nicht über gerichtsfest nachweisbare
       Strukturen verfügen, denen aber eine Betätigung im Inland nachweisbar ist.
       Ziel ist die Unterbindung jeglicher Aktivitäten von Anhängern und
       Mitgliedern im Inland. Darunter fallen auch ein Verbot des Tragens von
       Abzeichen und Versammlungen oder die Beschlagnahme und Einziehung von
       Vermögen. Zudem wird die Unterstützung durch Progaganda oder Geld- oder
       Sachspenden untersagt.
       
       12 Sep 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.sueddeutsche.de/politik/terror-miliz-bundesregierung-plant-verbot-des-islamischen-staats-1.2125809
       
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