# taz.de -- Justiz in Berlin: Verurteilt – nicht wegen Rassismus
       
       > Betrunkene Polizisten verprügelten einen Schwarzen, nachdem er
       > Zivilcourage zeigte. Nun sprach ein Berliner Amtsgericht sein Urteil.
       
 (IMG) Bild: Wenn die Polizei vorfährt, kann es gefährlich werden
       
       BERLIN taz | Zwei Polizisten, die in Zivil und völlig betrunken mehrere
       Schwarze im Görlitzer Park körperlich angriffen, sind am Dienstag vor dem
       Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von jeweils 7.500 Euro
       verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass sich die
       beiden Männer der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht
       hatten. Allerdings blieb sie mit ihrem Urteil unter dem Plädoyer des
       Staatsanwalts, der elfmonatige Haftstrafen auf Bewährung gefordert hatte.
       Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Beamten stark alkoholisiert waren.
       Gegen die Polizisten ist außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet
       worden.
       
       Nach der Schilderung des Nebenklägers Liam G. spielte sich der Vorfall
       folgendermaßen ab: Er habe am Morgen des 2. September 2013 im Görlitzer
       Park die beiden Männer dabei beobachtet, wie sie einen Schwarzen verfolgten
       und angriffen. Daraufhin versuchten er und mehrere andere Zeugen, dem Mann
       zu helfen, worauf die beiden Männer Liam G. angriffen und verprügelten.
       Dabei sollen sie Affenlaute gemacht und die Opfer beschimpft haben. Als
       Umstehende die Polizei rufen wollten, zückten die beiden ihre Dienstmarke
       und gaben sich als Polizisten zu erkennen, schlugen jedoch zunächst weiter
       zu. Erst durch dazukommende Streifenpolizisten sei der Angriff beendet
       worden.
       
       Die beiden Polizisten gaben vor Gericht an, sich aufgrund ihrer Trunkenheit
       kaum mehr an den Vorfall erinnern zu können. Sie hätten eine achtstündige
       Kneipentour hinter sich gehabt. Ein Blutalkoholtest nach dem Vorfall ergab
       einen Wert von 2,0 Promille.
       
       In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, im Handeln der Polizisten
       keine rassistische Motivation erkennen zu können. Die zahlreich zum Prozess
       erschienenen UnterstützerInnen des Nebenklägers Liam G. und die
       Beratungsstelle für Opfer rassistischer Gewalt „Reach Out“, die den Prozess
       begleitet hatte, sehen das anders: In der Verhandlung sei deutlich gewesen,
       dass eine „sehr problematische Gleichsetzung, nämlich die von schwarzen
       Menschen mit Drogendealern“, ausschlaggebend für das Verhalten der
       Polizisten war, sagt Biplab Basu von „Reach Out“.
       
       Dennoch begrüßte „Reach Out“ den Ausgang der Verhandlung, dass es in
       solchen Fällen überhaupt zu einer Verurteilung komme, sei ungewöhnlich.
       
       24 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malene Gürgen
       
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