# taz.de -- Justiz in Berlin: Verurteilt – nicht wegen Rassismus
> Betrunkene Polizisten verprügelten einen Schwarzen, nachdem er
> Zivilcourage zeigte. Nun sprach ein Berliner Amtsgericht sein Urteil.
(IMG) Bild: Wenn die Polizei vorfährt, kann es gefährlich werden
BERLIN taz | Zwei Polizisten, die in Zivil und völlig betrunken mehrere
Schwarze im Görlitzer Park körperlich angriffen, sind am Dienstag vor dem
Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von jeweils 7.500 Euro
verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass sich die
beiden Männer der gefährlichen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht
hatten. Allerdings blieb sie mit ihrem Urteil unter dem Plädoyer des
Staatsanwalts, der elfmonatige Haftstrafen auf Bewährung gefordert hatte.
Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Beamten stark alkoholisiert waren.
Gegen die Polizisten ist außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet
worden.
Nach der Schilderung des Nebenklägers Liam G. spielte sich der Vorfall
folgendermaßen ab: Er habe am Morgen des 2. September 2013 im Görlitzer
Park die beiden Männer dabei beobachtet, wie sie einen Schwarzen verfolgten
und angriffen. Daraufhin versuchten er und mehrere andere Zeugen, dem Mann
zu helfen, worauf die beiden Männer Liam G. angriffen und verprügelten.
Dabei sollen sie Affenlaute gemacht und die Opfer beschimpft haben. Als
Umstehende die Polizei rufen wollten, zückten die beiden ihre Dienstmarke
und gaben sich als Polizisten zu erkennen, schlugen jedoch zunächst weiter
zu. Erst durch dazukommende Streifenpolizisten sei der Angriff beendet
worden.
Die beiden Polizisten gaben vor Gericht an, sich aufgrund ihrer Trunkenheit
kaum mehr an den Vorfall erinnern zu können. Sie hätten eine achtstündige
Kneipentour hinter sich gehabt. Ein Blutalkoholtest nach dem Vorfall ergab
einen Wert von 2,0 Promille.
In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, im Handeln der Polizisten
keine rassistische Motivation erkennen zu können. Die zahlreich zum Prozess
erschienenen UnterstützerInnen des Nebenklägers Liam G. und die
Beratungsstelle für Opfer rassistischer Gewalt „Reach Out“, die den Prozess
begleitet hatte, sehen das anders: In der Verhandlung sei deutlich gewesen,
dass eine „sehr problematische Gleichsetzung, nämlich die von schwarzen
Menschen mit Drogendealern“, ausschlaggebend für das Verhalten der
Polizisten war, sagt Biplab Basu von „Reach Out“.
Dennoch begrüßte „Reach Out“ den Ausgang der Verhandlung, dass es in
solchen Fällen überhaupt zu einer Verurteilung komme, sei ungewöhnlich.
24 Sep 2014
## AUTOREN
(DIR) Malene Gürgen
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(DIR) Berlin
(DIR) Hassverbrechen
(DIR) Schwerpunkt Rassismus
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