# taz.de -- Studienplatz-Klage erfolgreich: Gerichts-Klatsche für Stapelfeldt
       
       > 29 Bewerber klagen Studienplatz an Hafen-City-Universität ein. Ein neues
       > Ausbildungs-Kapazitätsgesetz sollte das eigentlich verhindern
       
 (IMG) Bild: Sind doch noch ein paar Plätze frei, sind die Richter streng.
       
       Das Verwaltungsgericht hat die Hafen-City-Universität (HCU) verpflichtet,
       29 Bewerber zusätzlich aufzunehmen. Statt 71 können somit 100 Anfänger das
       Bachelorstudium Stadtplanung beginnen. Das ist das Ergebnis einer Klage von
       50 Bewerbern. „Mit weiteren Beschüssen ist zu rechnen“, sagt Joachim
       Schaller, der einige Kläger vertritt.
       
       Der Vorgang sei eine „ziemliche Klatsche für die Wissenschaftssenatorin“,
       sagt der auf Hochschulrecht spezialisierte Jurist. Wollte diese doch mit
       dem „Ausbildungskapazitätsgesetz“ (AKapG) Klagen verhindern.
       
       Früher haben sich Jahr für Jahr mehrere hunderte Studierwillige ihren
       Wunschplatz auf dem Klageweg erfüllt, wenn die Gerichte zu der Auffassung
       gelangten, dass die Kapazität nicht vollständig ausgeschöpft war. Ab diesem
       Wintersemester sollte dies mit dem Kapazitätsgesetz anders werden. Die
       sechs staatlichen Hochschulen haben dafür mit der Behörde eine
       Platz-Obergrenze vereinbart, die im Haushaltsplan der Bürgerschaft
       festgehalten wird. Die HCU musste demnach 320 Bachelor-Anfängerplätze
       bereit stellen, darunter besagte 71 für Stadtplanung.
       
       Das Gericht moniert nun, dass in dieser Vereinbarung die notwendigen
       Angaben über personelle und finanzielle Resourcen fehlten. Deshalb könne
       das Gericht nicht prüfen, ob die genannte Zahl auf einer „fehlerfreien
       Abwägung beruht“. Insoweit sei die Vereinbarung „rechtswidrig und damit
       unwirksam“.
       
       Die Richter haben den Durchschnitt der 2011, 2012 und 2013 aufgenommenen
       Studierenden errechnet, der bei 100 liegt, und der HCU aufgetragen, mit der
       Aufnahme von 29 Klägern diese Zahl wieder zu erreichen.
       
       Die HCU will nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. „Wir
       sehen dafür gute Chancen“, sagt Präsident Walter Pelka. Habe man doch mit
       der Behörde vereinbart, in den nächsten fünf Jahren 20 Prozent der
       Professuren abzubauen. Die vom Gericht angesetzten Lehrkapazitäten wären
       während der Studienzeit der Einklägerinnen „schlicht nicht mehr da“.
       
       Aus Behördensicht ist das Kapazitätsgesetz noch nicht gescheitert. „Das
       Gesetz selbst wurde nicht für ungültig erklärt“, sagt Sprecher Alexander
       von Vogel. Den Richtern sei nur die Begründung der Kapazitätsverordnung
       „nicht ausführlich genug“.
       
       Schaller dagegen, der als Experte im Wissenschaftsausschuss starke Bedenken
       gegen das Gesetz geäußert hatte, sieht diese bestätigt: „Die massiven
       Fehler führen dazu, dass die HCU bis zur Grenze der Funktionsunfähigkeit
       mehr Studierende aufnehmen muss“. Besser wäre gewesen, das alte Recht
       behutsam weiter zu entwickeln.
       
       Das sieht auch Dora Heyenn so. "Hamburg hätte das
       Kapazitätsausschöpfungsgebot weiter entwickeln sollen, statt ein
       bedenkliches Gesetz zu initiieren", sagt die Hochschulpolitikerin der
       Hamburger Links-Fraktion. Es sei "erschütternd", dass die Behörde nicht in
       der Lage sei, die im AKapG vorgesehen Vereinbarungen korrekt zu gestalten.
       Obendrein halte Die Linke dieses Gesetz für verfassungswidrig. Darauf, so
       Heyenn, sei das Gericht "leider nicht eingegangen".
       
       17 Oct 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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