# taz.de -- Prozess im Todesfall Diren Dede: Der Hausbesitzer war froh
       
       > Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Hausbesitzer vor, den
       > 17-jährigen Diren vorsätzlich erschossen zu haben. Das Gericht spielt
       > Telefonmitschnitte vor.
       
 (IMG) Bild: Das Bezirksgericht von Missoula.
       
       MISSOULA afp | Hausbesitzer Markus K. hat sich in der Tatnacht Ende April
       erleichtert über den Tod des Hamburger Austauschschülers Diren Dede
       geäußert. „Vergiss nicht, dass der Junge dabei war, eine Straftat in
       unserem Heim zu begehen“, sagte der Angeklagte kurz nach den tödlichen
       Schüssen auf den 17-Jährigen in einem Telefongespräch mit seiner
       Lebensgefährtin Janelle P. Der Mitschnitt wurde am Donnerstag im
       Gerichtssaal vorgespielt.
       
       „Alle sollten frohlocken, dass sich unsere Nachbarn jetzt sicherer fühlen
       können“, sagte der Todesschütze weiter. Das Telefonat hatte er aus der
       Untersuchungshaft geführt. K. war nur eine Nacht im Gefängnis, bevor er auf
       Kaution freigelassen wurde. Er verbrachte Stunden am Telefon mit Janelle P.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Hausbesitzer vor, den
       17-jährigen Diren vorsätzlich erschossen zu haben. Die Verteidigung dagegen
       argumentiert, K. habe seine Familie vor einem Einbrecherring schützen
       wollen. Der Austauschschüler war in der Nacht zum 27. April in dessen
       halboffene Garage eingedrungen. Nach Angaben seines besten Freundes
       handelte es sich bei dem sogenannten Garage-Hopping um eine Mutprobe.
       
       In den aufgezeichneten Gesprächen machte der 30-Jährige widersprüchliche
       Angaben darüber, was genau sich in der Garage seines Hauses abspielte. An
       einer Stelle sagte K., er habe nichts sehen können und gefürchtet, der
       Eindringling werde ihn wie ein Bulle aus dem Dunkeln heraus anspringen.
       Später sagte er, er habe durchaus etwas gesehen. „Ich dachte, er hatte was
       in der Hand. Ich fühlte mich echt bedroht. Ich geriet in Panik“, sagte der
       Angeklagte laut dem Telefonmitschnitt.
       
       K. äußerte sein Unverständnis darüber, dass er der vorsätzlichen Tötung
       beschuldigt wird und lebenslänglich hinter Gitter kommen könnte. Er
       kündigte an, sich auf die sogenannte Castle-Doktrin zu berufen. In Montana
       und vielen anderen US-Bundesstaaten dürfen Hausbesitzer tödliche Gewalt
       anwenden, sofern nachvollziehbar ist, dass sie um Leib und Leben
       fürchteten. Andernfalls drohen zehn bis hundert Jahre Haft. Der Prozess zu
       dem Tod des 17-jährigen Deutschen vor dem Bezirksgericht von Missoula läuft
       voraussichtlich noch bis 19. Dezember.
       
       12 Dec 2014
       
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