# taz.de -- Rechte von Homosexuellen in China: Entschädigung nach Elektroschocks
       
       > Der Versuch, einen schwulen Mann zwangsweise zu einem Heterosexuellen
       > umzuwandeln, war unrechtmäßig. Jetzt muss die psychologische Klinik
       > zahlen.
       
 (IMG) Bild: Erschien mit Regenbohnenfahne und Justitia zum Prozess: Yang Teng.
       
       PEKING ap | Yang Teng hat im Prozess gegen seine versuchte Zwangsumwandlung
       zu einem Heterosexuellen Recht bekommen. Das Volksgericht im Pekinger
       Bezirk Haidian verfügte in einem Urteil vom Freitag, dass ihn die
       psychologische Klinik, die ihm Elektroschocks verabreichte, für angefallene
       Kosten entschädigen müsse. Der Fall gilt als erster in China im
       Zusammenhang mit der umstrittenen sogenannten Reparativtherapie.
       
       Wie Anwalt Li Duilong erklärte, muss die Klinik Kosten für die Therapie in
       Höhe von 3.500 Yuan (rund 460 Euro) erstatten. Zudem habe das Gericht auch
       geurteilt, dass es keine Notwendigkeit für Elektroschocks gegeben habe,
       weil Homosexualität keine Behandlung erfordere. Eine Klage gegen die
       chinesische Suchmaschine Baidu wegen deren Werbung für die Klinik in
       Chongqing wurde abgewiesen.
       
       Teng sagte, er sei „sehr zufrieden mit den Ergebnissen“. Er habe ein
       solches Urteil nicht erwartet. „Das Gericht hat sich auf meine Seite
       gestellt und es hat bekräftigt, dass Homosexualität keine psychische
       Störung ist, die eine Behandlung erfordert.“ Er hatte sich der Therapie im
       Februar zunächst freiwillig unterzogen, weil seine Eltern ihn gedrängt
       hatten, zu heiraten und Kinder zu bekommen. Anschließend wandte er sich
       öffentlich gegen diese Methoden. „Jemand muss dagegen antreten, denn wir
       müssen solche schweren Verstöße stoppen“, sagte Teng.
       
       In der Klage hatte der Mann der Klinik vorgeworfen, sie habe die
       Elektroschocktherapie als nicht gefährlich beworben. Er hatte eine
       Entschädigung von 14.000 Yuan für die Behandlung, Reisekosten und
       Verdienstentgang sowie körperliche und psychologische Schäden gefordert.
       
       China schaffte 2001 die Einstufung von Homosexualität als psychische
       Störung ab. Es gibt aber keine Gesetze, die eine Diskriminierung von
       Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verhindern. Auch eingetragene
       Partnerschaften zwischen Homosexuellen gibt es in China nicht.
       
       19 Dec 2014
       
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