# taz.de -- Kommentar neue Hartz-IV-Regelsätze: Klassengesellschaft ganz unten
       
       > Der Regelsatz wird auf 399 Euro erhöht und ist dennoch zu niedrig. Wer
       > dazuverdienen kann, kommt durch, anderen bleiben nur 170 Euro zum Leben.
       
 (IMG) Bild: Hartz IV-Empfänger mit 1-Euro-Job, der manchmal auch 2,50 bringt.
       
       Der Hartz-IV-Regelsatz wird ab Januar auf 399 Euro im Monat erhöht, das ist
       die Fortschreibung entsprechend den Entwicklungen der Preise und Löhne.
       [1][Das sei zu wenig, sagt der Paritätische Wohlfahrtsverband] und fordert
       einen höheren Regelsatz und die Wiedereinführung der einmaligen Leistungen
       für Anschaffungen und Reparaturen.
       
       Von 399 Euro im Monat kann man in der Tat kaum leben. Von diesem Regelsatz
       müssen nicht nur die Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung bestritten
       werden, sondern auch für Haushaltsenergie, die Monatsfahrkarte, Telefon,
       Internet, rezeptfreie Arzneimittel, vielleicht kommt noch Katzenfutter
       dazu.
       
       Es gibt Hartz-IV-Empfänger, die nach Abzug dieser Kosten nur noch 170 Euro
       im Monat zum Leben zur Verfügung haben und davon noch einen Kredit beim
       Jobcenter abstottern, weil sie ein Darlehen aufnehmen mussten für einen
       neuen Kühlschrank. Unter den Hartz-IV-Empfängern ist dabei eine Art
       heimliche Klassengesellschaft entstanden. Wer ein Nebeneinkommen hat durch
       Schwarzarbeit oder die Hilfen von Verwandten oder Partnern, lebt um einiges
       besser. 150 Euro mehr im Monat können eine andere Kategorie an
       Lebensqualität bedeuten.
       
       Doch von den Zusatzeinkünften darf die Politik nicht ausgehen, schließlich
       handelt es sich um eine Grundsicherung auch für Alleinstehende und
       chronisch Kranke ohne weiteres soziales Netz. Der Paritätische
       Wohlfahrtsverband hat daher recht, dass es sinnvoll wäre, wenn Jobcenter
       die Haushaltsenergiekosten voll übernähmen und die sogenannten einmaligen
       Leistungen für Reparaturen und Anschaffungen wieder einführten.
       
       Ab 1. Januar kommt der Mindestlohn und damit wäre das Lohnabstandsgebot
       auch bei Verbesserungen für Hartz-IV-Empfänger gewahrt. Doch an eine
       Debatte über den Regelsatz in der Grundsicherung traut sich derzeit leider
       niemand in der Großen Koalition heran.
       
       29 Dec 2014
       
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 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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