# taz.de -- Mildes Urteil: Angst vor dem Salafisten
       
       > Das Amtsgericht Hannover verurteilt den Islamisten Dennis R. zu milden
       > 150 Euro Geldstrafe auf Bewährung - dabei schüchtert der Radikale selbst
       > Staatsanwälte ein.
       
 (IMG) Bild: Unproblematisch: Das Verteilen des Korans - hier im April 2012 - interessiert den Staatsanwalt nicht.
       
       HANNOVER taz | Für einen Prozess um 900 Euro war der Medienrummel gewaltig.
       Schon am Eingang des Amtsgerichts in Hannover warteten am Donnerstag
       Kameraleute, Fotografen und Journalisten. Der angeklagte Salafist Dennis
       R., Vorsitzender der Islamisten-Truppe „Schlüssel zum Paradies“, sorgte
       auch im Gericht für eine erhöhte Sicherheitsstufe – im Treppenhaus, auf den
       Gängen und im Gerichtssaal selbst tummelten sich Polizisten und
       Justizvollzugsbeamte.
       
       Dabei musste sich der 26-Jährige nur wegen einer Petitesse verantworten:
       Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen
       zu haben. Denn an einem Stand mitten in Hannover, für den der Arbeitslose
       verantwortlich zeichnete, lag Ende März 2014 das Pamphlet „Botschaft des
       Islam“ aus.
       
       Der Autor Abdul Rahman al-Sheha, den Verfassungsschutzbehörden als
       „islamistischen Extremisten“ charakterisieren, skizziert darin vor allem
       die Gesetzgebung des orthodoxen Islams, die Scharia. Strafe für Diebstahl
       sei „das Abtrennen der Hand“, EhebrecherInnen drohe die Steinigung, so der
       Inhalt.
       
       Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die Broschüre deshalb
       auf ihren Index gesetzt – und so dafür gesorgt, dass sich der verschüchtert
       wirkende Salafist R. nun vor Gericht wiederfand: Er hätte dafür sorgen
       müssen, dass die „Botschaft“ Jugendlichen nicht zugänglich sein dürfe,
       hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert – und dem gebürtigen
       Salzgitteraner einen Strafbefehl über 900 Euro ins Haus geschickt.
       
       Der aber wollte nicht zahlen: Juristisch vertreten wurde Dennis R. von
       Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schulz. Sein Mandant habe gar nicht gewusst,
       dass die Broschüre indiziert sei, argumentierte der aus Berlin eingeflogene
       Jurist – und hilfsweise: Dennis R. sei gar nicht an dem von ihm
       angemeldeten Stand gewesen, sondern „50 Meter entfernt“. Denn dort, auf dem
       „Kröpcke“-Platz mitten in Hannovers Fußgängerzone, waren Islamisten rund um
       den islamistischen Prediger Pierre Vogel aufgezogen. Und wie andere
       Islamisten zog es auch Dennis R. zu seinem Idol.
       
       Thema der Amtsgerichtsverhandlung war der Aufmarsch der Islamisten aber
       nicht: Zwar wird die rund 400 Köpfe zählende niedersächsische
       Salafistenszene vom Verfassungsschutz beobachtet – für ein Verbot etwa des
       Vereins „Schlüssel zum Paradies“ reichte es bisher aber nicht.
       
       Dennis R. habe sich einer „Kriminalität im untersten Bereich“ schuldig
       gemacht, fand deshalb auch Amtsrichter Jörn Thyen – und erteilte nur eine
       milde „Verwarnung mit Strafvorbehalt“: 150 Euro muss der Angeklagte zahlen,
       wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre noch einmal straffällig wird.
       
       Angst verbreitete er trotzdem: Vertreter der Staatsanwaltschaft wollten
       gegenüber der Presse nicht einmal ihre Namen nennen – wegen der
       „Gefährdungslage“.
       
       22 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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