# taz.de -- Kosmetik-Vertrieb in Online-Apotheken: Dr. Hauschka will nicht mehr
       
       > Einige Produkte der Firma Wala sollen nicht mehr über Onlineshops
       > vertrieben werden. Dagegen wehrt sich nun ein Händler aus Pforzheim.
       
 (IMG) Bild: Wirkt bestimmt auch: Lehm auf Haut und Haar.
       
       BERLIN taz | Der Konzern Wala, zu dem Deutschlands zweitmeistgekaufte
       Naturkosmetikmarke Dr. Hauschka gehört, will seine Produkte nur noch in
       wenigen Onlineshops verkaufen. Nur, wo auch ein echter und namensgleicher
       Laden vor Ort existiert, sollen die Produkte erhältlich sein. Das kommt
       vielfach einem Verkaufsstopp gleich.
       
       Modemagazine preisen die Naturkosmetik der Marke Hauschka, weil angeblich
       Stars und Models auf sie schwören. Sie verkauft sich weltweit. Offenbar
       will der Wala-Konzern nun verstärkt auf den Verkauf vor Ort setzen –
       zulasten der Onlineshops. Sebastian Kraus musste das bereits erfahren.
       
       In seiner familienbetriebenen Apotheke Am Markt in Pforzheim verkauft er
       seit 2005 Dr. Hauschka, auch im zugehörigen Onlineshop. Der aber heißt
       Bodyguard. Und Wala, das Unternehmen hinter Dr. Hauschka, sagt, dass dieser
       Name unter dem neuen Markenpartnervertrag nicht mehr zulässig ist. Für die
       Apothekerfamilie Kraus ist dies gravierend: „Dr. Hauschka ist eines der
       gefragtesten Produkte unseres Webshops“, so Sebastian Kraus.
       
       Bis Ende des Monats sollen alle Dr.-Hauschka-Produkte aus dem Sortiment des
       Onlineshops der Pforzheimer Apotheke genommen werden. Doch Kraus wehrt
       sich.
       
       ## Verbot ist nicht erlaubt
       
       Er sieht den Wettbewerb durch die Forderungen von Dr. Hauschka verzerrt und
       glaubt, dass das Unternehmen einfach nur den Onlinehandel mit den teils
       satten Rabatten umgehen will. Ein Verbot des Onlinehandels ist laut
       EuGH-Urteil nämlich nicht erlaubt. Ein Anwalt ist nun eingeschaltet.
       
       Hintergrund sind die neuen Markenpartnerverträge, die Wala seit dem Herbst
       2014 ausgibt. Sie sehen vor, dass der Name des Webshops und dessen
       Internetadresse dem Namen des stationären Geschäfts entsprechen müssen.
       Auch verlangt das Unternehmen, wie es der taz bestätigte, von ihren
       autorisierten Partnern,dass sie Telefonberatungen anbieten. Zudem dürfen
       online nur die Produkte vertrieben werden, die es auch im stationären
       Geschäft zu kaufen gibt. Das alles sei unter dem Konzept des „virtuellen
       Schaufensters“ zu fassen, erklärte eine Sprecherin.
       
       Wala werde immer etwas finden, um zu sagen, „warum wir die Produkte nicht
       online vertreiben dürfen“, meint Kraus. Genau das würde die Regelung des
       virtuellen Schaufensters bedeuten, glaubt er: „Mal wird es das Foto sein,
       dass nicht gut genug ist, mal, dass das Logo schlecht platziert ist, sie
       wollen das Onlinegeschäft einfach nicht.“
       
       Auch die Forderung, eine Domain zu haben, die genauso heißt wie das
       Geschäft, sei „illusorisch“, erklärt Moritz Diekmann von der Kanzlei
       Diekmann, die Kraus vertritt. „Wahrscheinlich gibt es Hunderte von
       Apotheken am Markt in Deutschland, da wird es problematisch, sich immer die
       gleichlautende Domain zu sichern.“
       
       Wala sieht das ganz anders: „Unser Markenpartnervertrag erlaubt den
       Onlinevertrieb. Die Kriterien dafür sind klar geregelt und entsprechen
       geltendem Recht“, erklärte die Unternehmenssprecherin. Sie betont, dass der
       Onlinevertrieb zeitgemäß sei und den Bedürfnissen vieler Kunden entspreche.
       
       Aber, so meint sie weiter: „Auch das hohe Image der Marke muss für den
       Internetnutzer erkenn- und erlebbar sein. Und das findet er in erster Linie
       nach wie vor im Fachhandel vor Ort.“ Zu Familie Kraus und der Apotheke am
       Markt wollte das Unternehmen nicht öffentlich Stellung beziehen. Das sei
       nicht Stil des Hauses.
       
       ## Mögliche Hilfe vom Kartellamt
       
       Kraus erwägt nun, sogar das Kartellamt einzuschalten. Denn: Im Jahr 2012
       hatte die Marke Hauschka einen Marktanteil von rund 30 Prozent an
       Naturkosmetik, so Bio-Markt.info – somit eine fast marktbeherrschende
       Stellung. Bricht dieses Geschäft für die Anbieter weg, hätte das für viele
       bisherige Vertreiber teilweise drastische finanzielle Einbußen. „Es geht
       bei uns nicht um 5 Packungen am Tag, sondern um eine niedrige 6-stellige
       Eurosumme pro Jahr“, erklärt Kraus.
       
       Bereits in der Vergangenheit war Wala wegen seiner Verkaufsstrategie
       negativ beim Bundeskartellamt aufgefallen. 2013 musste das Unternehmen 6,5
       Millionen Euro Strafe zahlen, denn Wala hatte jahrelang Händler unter Druck
       gesetzt und dazu verpflichtet, die Preisempfehlungen für seine
       Naturkosmetikprodukte der Marke Dr. Hauschka zu befolgen, heißt es im
       Jahresbericht 2013 der Behörde.
       
       9 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Leimbach
       
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