# taz.de -- Kooperation Wirtschaft und Wissenschaft: „Es muss transparent sein“
       
       > Niedersachsens Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne)
       > will die Unis verpflichten, Verträge zu Stiftungsprofessuren zu
       > veröffentlichen.
       
 (IMG) Bild: Nicht an Transparenzleitlinien gebunden: die Uni-Katze „Fräulein Sinner“ in der Universität Hildesheim
       
       taz: Frau Heinen-Kljajic, der Anteil der Drittmittel und damit auch der
       gewerblichen Wirtschaft steigt stark im Vergleich zur Grundfinanzierung der
       Hochschulen. Inwieweit ist das ein Problem? 
       
       Gabriele Heinen-Kljajic: In Niedersachsen machen Zuwendungen aus der
       Wirtschaft 3,2 Prozent der Gesamtdrittmittel aus. Das ist insgesamt noch
       relativ gering, aber ich gebe zu: Der Anteil ist in den letzten Jahren sehr
       stark angestiegen. Grundsätzlich finde ich ein privates Engagement an
       Hochschulen durchaus wünschenswert.
       
       Wie garantieren Sie, dass die Freiheit von Forschung und Lehre erhalten
       bleibt? 
       
       Es muss zumindest transparent sein, welchen Einfluss die Industrie nimmt.
       Häufig finden die Kooperationen mit der Wirtschaft gar nicht hinter
       verschlossenen Türen statt. Aber es gibt auch Ausnahmen. Deshalb haben wir
       entschieden, Transparenzregeln für den Umgang mit Drittmitteln zu
       definieren. Für die Hochschulen heißt das: Sie müssen Angaben zu privaten
       Geldzuwendungen öffentlich machen.
       
       Die Transparenzregeln sind aber nicht juristisch bindend. Muss man nicht
       eher von einer Selbstverpflichtung sprechen? 
       
       Es gibt keine Selbstverpflichtung für die Transparenz, sondern eine klare
       Verpflichtung in allen Zielvereinbarungen. Die Hochschulen müssen ihre
       Drittmittelprojekte veröffentlichen und auf Senatsebene Ethikkommissionen
       einrichten. Zu welchem Zeitpunkt die Hochschulen die Ergebnisse ins
       Internet stellen, ist in den Transparenzleitlinien genau festgeschrieben.
       Langfristig planen wir eine landesweite Datenbank, in die die Hochschulen
       ihre Informationen einspeisen.
       
       Auf manche Daten verzichten Sie aber. Wenn Hochschulen und Unternehmen
       Verschwiegenheit vereinbart haben, muss die Uni weder den Auftraggeber noch
       das genaue Forschungsthema preisgeben. Machen solche Ausnahmen die
       Transparenzpflicht nicht zur Farce? 
       
       Dieser Passus ist auf Bitten der Fachhochschulen aufgenommen worden, die in
       der Regel Aufträge aus der mittelständischen Wirtschaft annehmen. Die
       Auftraggeber fürchten Wettbewerbsnachteile, wenn die Verträge ganz
       veröffentlicht würden. Unsere Regelung ermöglicht es, Auftraggeber zu
       anonymisieren oder den Auftragsgegenstand zu abstrahieren. Die Gesetzeslage
       in Deutschland lässt übrigens gar keine andere Regelung zu. Denn
       Forschungsaufträge fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, und
       das garantiert das Grundgesetz. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass die
       Hochschulen und die Auftraggeber fürsorglich mit den Ausnahmen umgehen.
       
       Sie finden es legitim, dass Auftragsgeber wie beispielsweise ein
       Rüstungsunternehmen wegen einer Geheimhalteklausel nicht genannt werden
       müssen? 
       
       Ich erwarte von den Hochschulen, dass sie keine Projekte annehmen, bei
       denen Rüstungsfirmen ihren Namen nicht nennen wollen. Bei der Regelung geht
       es eher um kleine Firmen. Bei großen Firmen gehe ich davon aus, dass der
       Name des Auftraggebers in der Veröffentlichung steht.
       
       Bei der Auftragsforschung könnte absolute Transparenz manchmal ein Nachteil
       für das Unternehmen sein, einverstanden. Warum aber gibt es Widerstände bei
       der Offenlegung anderer Kooperationen, etwa bei Stiftungsprofessuren? 
       
       Man muss klar unterscheiden: Ein Forschungsauftrag ist ein Geschäft auf
       Gegenseitigkeit, und in diesem Fall kann ich verstehen, dass
       Betriebsgeheimnisse gewahrt werden. Bei Stiftungsprofessuren sehe ich das
       deutlich anders. Privat finanzierte Professuren können nur dann legitim
       sein, wenn Sie keinen Einfluss auf Forschung und Lehre nehmen. Deshalb
       wollen wir mit einem Informations- und Transparenzgesetz sicherstellen,
       dass künftig auch Kooperationsverträge zu Stiftungsprofessuren
       veröffentlicht werden müssen.
       
       Das wäre ein Novum. Als Abgeordnete der Grünen stellten Sie 2011 im Landtag
       noch eine Anfrage, die die Landesregierung zur Offenlegung von
       Stiftungsverträgen zwischen Hochschulen und Unternehmen zwang. Daraus wurde
       ersichtlich, dass Stifter bei Berufungen von Professoren Einfluss nahmen,
       etwa indem sie stimmberechtigte Vertreter in die Berufungsgremien
       entsendeten? Hat sich daran etwas geändert? 
       
       Auch Stiftungsprofessuren können nur im Rahmen der Regelungen des
       Hochschulgesetzes besetzt werden. In diesem Rahmen gibt es allerdings
       tatsächlich Vereinbarungen zwischen Stiftern und Hochschulen, in denen
       festgelegt wird, dass der Auftraggeber mit in der Berufungskommission
       sitzt.
       
       Das Informationsfreiheitsgesetz, das künftig Stiftungsverträge offenlegen
       soll, haben Sie im Koalitionsvertrag vom Februar 2013 angekündigt. Zwei
       Jahre später gibt es noch nicht mal einen Entwurf. Warum? 
       
       Für das Gesetz ist das Justizministerium zuständig. Ich weiß aber, dass der
       Referentenentwurf in Arbeit ist. Ohne den genauen Termin zu kennen: Das
       Transparenzgesetz wird in jedem Fall noch in dieser Legislaturperiode
       kommen.
       
       Beim Sponsoring haben Sie staatliche Hochschulen verpflichtet, erhaltene
       Leistungen sogleich ins Netz zu stellen. Fast ein Jahr später haben aber
       nur 13 der 22 Unis diese Daten veröffentlicht; und für Stiftungshochschulen
       gilt die Verordnung nicht. Wie kann das sein? 
       
       Ich kann Ihre Zahlen im Moment weder widerlegen noch bestätigen. Uns ist
       aber bewusst, dass wir nachbessern müssen. Momentan sind die
       Stiftungshochschulen und die Studentenwerke noch von der
       Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Das ist ein nicht hinnehmbarer
       Zustand. Wir diskutieren derzeit, ob wir ein eigenes Antikorruptionsgesetz
       einführen. Ich finde, dass im Bereich Sponsoring wirklich alles öffentlich
       gemacht werden muss.
       
       Das heißt: Bis zum vereinbarten 31. März 2016 werden sämtliche Daten der
       Hochschulen zu Drittmittelverträgen von den Unis selbst veröffentlicht
       werden? 
       
       So lautet die Verpflichtung in den Zielvereinbarungen.
       
       11 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Pauli
       
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