# taz.de -- Rücknahmepflicht alter Elektrogeräte: Der Schrottwichtel-Zwang
       
       > Ausgediente Elektrogeräte wie Fernseher und Toaster sollen künftig im
       > Geschäft um die Ecke abgegeben werden können. Was bedeutet das konkret?
       
 (IMG) Bild: Vier Kilo Elektroschrott im Jahr sollen pro BürgerIn eingesammelt werden – die EU-Kommission will mehr.
       
       Was soll das Gesetz? Schätze heben. 
       
       Ausrangierte „Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum“ können
       nicht beim Elektromarkt um die Ecke zurückgegeben werden. So steht es
       explizit im [1][Elektronikgerätegesetz], auf das sich das Kabinett am
       Mittwoch geeinigt hat. Grundsätzlich brechen für Händler aber neue Zeiten
       an. Sie sollen verpflichtet werden, defekte Fernseher, Toaster, Staubsauger
       oder Photovoltaik-Module spätestens ab Ende dieses Jahres zurückzunehmen.
       Grund: Statt auf dem Recyclinghof landen solche Geräte oft am falschen Ort.
       Dabei können in ihnen Gold, Kupfer oder seltene Erden stecken. Zudem
       enthalten manche Geräte Stoffe wie Blei, die nicht in die Umwelt gehören.
       
       Wie groß ist das Problem? Deutsche versagen. 
       
       Es ist schon seit dem Jahr 2006 verboten, Handys oder Rasierer in die
       Mülltonne im Hinterhof zu werfen – gemacht wird es trotzdem. Der
       Bundesverband der Entsorgungswirtschaft schätzt, dass jedes Jahr pro Kopf
       1,5 Kilogramm Haushaltselektroschrott in der Restmülltonne landen.
       
       Was ändert sich? Föhn, retour bitte! 
       
       Die Pflicht zur Rücknahme ist neu. Allerdings gilt sie nur für jene rund
       9.000 Elektromärkte, die eine Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern
       haben. Discounter, die nur auf kleiner Fläche Fernseher verkaufen, sind
       befreit. Auch Onlinehändler müssen nur mitmachen, wenn sie wie etwa Amazon
       mindestens 400 Quadratmeter Lagerfläche haben. Sie sollen etwa mit dem
       „stationären Handel“ und Sozialbetrieben kooperieren oder
       Rücksendemöglichkeiten schaffen. Kleine Elektroartikel müssen zurückgegeben
       werden können, ohne dass ein neues Gerät gekauft wird. Große Geräte muss
       ein Händler nur annehmen, wenn der Kunde auch ein neues mitnimmt. Als groß
       gelten nicht nur Waschmaschinen, sondern Artikel, die eine Kante haben, die
       länger als 25 Zentimeter ist.
       
       Woran müssen Kunden denken? Batterien. 
       
       Wo das Gerät gekauft wurde, spielt für die Rückgabe keine Rolle. Ein
       Kassenzettel ist nicht nötig. Der Kunde muss aber alte, nicht fest
       eingebaute Batterien herausnehmen.
       
       Wer zahlt für die Rücknahme? Hängt vom Markt ab! 
       
       Bei der Rückgabe muss der Kunde nichts zahlen. Allerdings steht im
       Gesetzentwurf: „Ob und in welchem Maße die Entsorgungskosten auf die
       Verbraucherpreise umgelegt werden, ist von einer Reihe von Einflussfaktoren
       abhängig, u. a. von der Wettbewerbsintensität auf den jeweiligen Märkten.“
       Die Kosten könnten also auf die Verbraucher abgewälzt werden.
       
       Wird das Recycling klappen? Wirtschaft fragen! 
       
       Die Händler entscheiden. Sie können den Schrott an die
       öffentlich-rechtlichen Entsorger oder die Hersteller weitergeben sowie
       selbst verwerten. Die Stoffe sollen möglichst gut sortiert werden und in
       die Produktion neuer Geräte gehen. Dies sei eine „Expertenaufgabe“, erklärt
       der Onlinehandel, die er nicht übernehmen könne. Die Post bietet allerdings
       schon seit 2012 einen kostenlosen Rückversand von alten Handys,
       Computerbauteilen, leeren Druckerpatronen und kleinerem Elektroschrott an.
       Das Recycling macht das Berliner Unternehmen Alba. Aber nicht jedes alte
       Gerät ist eine Goldgrube: Bleihaltiges Glas aus Röhrenfernsehern ist für
       Flachbildschirme zum Beispiel nicht zu gebrauchen.
       
       Wie beherzt ist das Gesetz? So lala. 
       
       SPD-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks verspricht: „Das Gesetz
       vereinfacht die richtige Entsorgung alter Elektrogeräte für Bürgerinnen und
       Bürger.“ Das ist nötig. Deutschland übererfüllt zwar die bisherige Vorgabe,
       rund 4 Kilo Elektroschrott pro Bürger im Jahr einzusammeln. Doch die
       EU-Kommission verlangt bessere Quoten. Dem will Hendricks nachkommen. „Sie
       packt es aber nicht richtig an“, moniert Jürgen Resch von der [2][Deutschen
       Umwelthilfe], „sie hat der Wirtschaft zu viele Zugeständnisse gemacht.“
       Ohne eine „flächendeckende Rücknahme“ könne es gut sein, dass Ausrangiertes
       nach wie vor in Dachkammern oder im Restmüll verschwindet.
       
       Was bringt es also? Wegwerfen wird leichter. 
       
       Resch und Kollegen anderer Umwelt- und Entwicklungsverbände schreiben in
       einem Brief an den Umweltausschuss im Bundestag: „[3][Der Entwurf
       entspricht nicht dem ’State of the Art‘.]“ Ihnen fehlen Anreize, damit
       Geräte repariert und länger genutzt werden. Hendricks Leute argumentieren,
       der Gesetzgeber habe da nur „begrenzt Einfluss“. Das liege in den Händen
       der Verbraucher.
       
       11 Mar 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/wasser-abfallwirtschaft-download/artikel/gesetz-zur-novellierung-des-elektro-und-elektronikgeraetegesetz-elektrog/
 (DIR) [2] http://www.duh.de/uploads/media/Stellungnahme_ElektroG.pdf
 (DIR) [3] http://germanwatch.org/de/download/10932.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Gersmann
       
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