# taz.de -- Diskriminierung beim Ausländeramt: AK Asyl muss draußen bleiben
       
       > Die Göttinger Ausländerbehörde verweigert Flüchtlingen das Recht, bei
       > einem Termin einen Beistand und Dolmetscher des AK Asyl mitzubringen.
       
 (IMG) Bild: Nicht jeder Flüchtling ist der deutschen Sprache mächtig: Schild auf Deutsch und Russisch.
       
       HAMBURG taz | Das deutsche Verwaltungsverfahrensgesetz sieht es
       ausdrücklich vor. Und in der Regel sind Sachbearbeiter einer Behörde froh,
       wenn Flüchtlinge ohne gute Deutschkenntnisse einen Beistand und sogar eine
       Dolmetscherin zum Behördentermin mitbringen. Die Leitung der Göttinger
       Ausländerbehörde sieht das offenkundig anders: Als Asylbewerber Okono John*
       am Montag einer Vorladung der Ausländerbehörde Folge leistete, schickte der
       Sachbearbeiter Johns Beistand und die Dolmetscherin wieder vor die Tür.
       Begründung: Sie seien Aktivisten des Arbeitskreises (AK) Asyl in Göttingen.
       Nun beschäftigt der Vorgang das Verwaltungsgericht Göttingen.
       
       Der 26-jährige Okono John ist aus der Elfenbeinküste geflohen und lebt in
       Göttingen. Aktuell prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen
       Antrag auf Asyl. Für Montag hatte ihn die Göttinger Ausländerbehörde
       vorgeladen. Dort erschien er in Begleitung einer Dolmetscherin für
       Französisch und mit einem Mitglied des AK Asyl.
       
       In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik des AK Asyl an der Stadt
       Göttingen gegeben, dass es aus Mangel an Dolmetschern bei der Verlängerung
       der Duldungen zu Verspätungen gekommen sei, weil wichtige behördliche
       Informationen weiterhin ausschließlich auf Deutsch kundgetan wurden.
       
       Deshalb sind die Mitglieder des AK Asyl dazu übergegangen, Flüchtlinge bei
       der Verlängerung ihrer Duldung zu begleiten. „Der Konflikt hat sich dann
       eine Zeit lang aufgebauscht“, sagt ein Sprecher des AK Asyl. Als Ende
       Februar gleich mehrere Flüchtlinge sich ihre Duldungs-Verlängerung in
       Begleitung abholen wollten, wurden der Zutritt verwehrt.
       
       „Wir wurden weggeschickt und die Duldungen der Betroffen auf dem Flur
       einfach eingesammelt und ihnen gesagt, sie sollen einen Termin ausmachen“,
       sagt der AK Asyl-Sprecher. Falls sie von der Polizei ohne Duldungspapiere
       aufgriffen würden, so der Hinweis an die Flüchtlinge, solle die Polizei in
       der Ausländerbehörde anrufen.
       
       Diese Praxis setzte sich in den vergangenen Wochen fort. Lediglich in
       Einzelfällen wurde ein Dolmetscher zugelassen. Anfangs wurde das
       Zutrittsverbot verklausuliert mit Sicherheitsbedenken begründet. „Das ist
       natürlich Quatsch, die haben einen eigenen Sicherheitsdienst im Haus“, sagt
       der AK Asyl-Sprecher. Vielmehr habe sich die Behörde geärgert, dass
       Informationen an die Öffentlichkeit gelangten oder Ressentiments, wie: „wer
       nicht deutsch kann, hat eben Pech gehabt“, bekannt wurden. Zuletzt wurde
       offen eingeräumt, dass man Mitglieder des AK Asyl nicht mehr dulde. Einer
       Dolmetscherin sei dem AK Asyl zugeordnet worden, nur weil sie nachgefragt
       habe.
       
       „Mit dem Konflikt zwischen dem AK Asyl und der Ausländerbehörde der Stadt
       Göttingen um den Umgang mit geflüchteten Menschen muss sich nun das
       Verwaltungsgericht Göttingen beschäftigen“, sagt der Göttinger Anwalt Sven
       Adam, der Dienstag für Okono John Klage eingereicht hat.
       
       Der auch in Niedersachsen anwendbare Paragraf 14 des
       Verwaltungsverfahrensgesetzes erlaube es, zu den Terminen bei Behörden
       einen Beistand mitzunehmen, sagt Adam. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass
       diese Regelung bei der Stadt unbekannt ist.“ Es könne zwar tatsächlich
       Gründe geben, konkrete Personen als Beistände abzulehnen. „Kritik an der
       Behörde oder die Mitgliedschaft in einem Arbeitskreis gehören aber nicht
       dazu“, sagt Adam.
       
       Der Stadt Göttingen ist die Klage zwar noch nicht bekannt, gibt aber den
       Schwarzen Peter schon jetzt zurück. Es habe in der Vergangenheit mehrfach
       unerfreuliche Erfahrungen gegeben, wenn der AK Asyl mit mehreren
       Mitgliedern einen Klienten begleiten und sich dabei mit massivem
       Körpereinsatz Zugang zu Büros verschaffen wollte, sagt Göttingens
       Pressesprecher Detlef Johannson. „Das können und werden wir im Interesse
       unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zulassen.“
       
       Es gebe von der Stadt ein Gesprächsangebot, wie eine „angemessene
       Begleitung“ von Flüchtlingen durch den AK Asyl aussehen könnte. „Es gibt
       überhaupt keine Bedenken, wenn sich Klienten unserer Ausländerbehörde durch
       Personen ihres Vertrauens begleiten lassen“, beteuert Stadtsprecher
       Johannson „Im Gegenteil: Das hilft uns bei unserer Arbeit.“
       
       *Name geändert
       
       24 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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