# taz.de -- Klage gegen Kruzifix-Pflicht in Bayern: Karlsruhe vertrödelt heikles Urteil
       
       > Es wäre eine spannende Entscheidung geworden: Ein Lehrer hatte gegen die
       > Kruzifix-Pflicht in Schulen geklagt. Doch das Gericht wartete zu lange.
       
 (IMG) Bild: Umstritten: Kruzifix in einem bayerischen Klassenzimmer.
       
       KARLSRUHE taz | Bayerische Lehrer können auch künftig in der Regel nicht
       verlangen, dass ein Kruzifix im Klassenzimmer abgehängt wird. Das
       Bundesverfassungsgericht ließ die Klage des bayerischen Grundschullehrers
       Christoph Wolf so lange liegen, bis er altersbedingt aus dem Schuldienst
       ausschied. Die mit Spannung erwartete Grundsatzentscheidung entfällt also.
       
       Das Kruzifix führt in Bayern immer wieder zu Streit. Traditionell mussten
       Klassenzimmer in bayerischen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) mit
       einem Kruzifix ausgestattet sein. Diese Pflicht hat das
       Bundesverfassungsgericht 1995 beanstandet. Die Religionsfreiheit verbiete
       es, dass Kinder zum „Lernen unter dem Kreuz“ verpflichtet werden. Das
       Urteil sorgte damals in Bayern für Aufruhr, mehr als 30.000 Menschen
       demonstrierten in München, an der Spitze der damalige CSU-Ministerpräsident
       Edmund Stoiber.
       
       Kurze Zeit später änderte der Landtag das bayerische Unterrichtsgesetz.
       Renitent ordnete das Parlament für alle Grundschulen an, dass „in jedem
       Klassenraum ein Kreuz“ anzubringen ist. Allerdings wird das Kreuz vom
       Gesetz nun als Zeichen der „kulturellen und geschichtlichen Prägung
       Bayerns“ definiert, also nicht als christliches Symbol. Sicherheitshalber
       räumte der Landtag den Eltern aber auch ein Widerspruchsrecht ein. In der
       Praxis machen bisher nur wenige Eltern davon Gebrauch.
       
       Für Lehrer gibt es kein ausdrückliches Widerspruchsrecht. Bisher konnte nur
       ein Lehrer, Konrad Riggemann aus Pfaffenhofen, für sich das Recht
       erstreiten, in einem Grundschul-Klassenzimmer ohne Kreuz zu unterrichten.
       Der Münchener Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab seiner Klage Ende 2001
       statt, betonte aber, dass es sich um einen „atypischen Einzelfall“ handele.
       
       Riggemann lehnte das Kreuz als Zeichen der „Erlösung durch Hinrichtung“ ab.
       Für ihn sei das Christentum eine Religion der Liebe und des Lebens. Der
       Lehrer machte die im Kruzifix symbolisierte „sadistische Gewalt“ auch für
       Antisemitismus verantwortlich und veröffentlichte dazu das Buch „Kruzifix
       und Holocaust“.
       
       Der VGH akzeptierte, dass Riggemann nach seinen intensiven theologischen
       Studien tatsächlich nur „unter unzumutbaren Gewissensnöten“ in einem
       Klassenzimmer mit Kreuz unterrichten könne. Für andere Grundschullehrer
       gelte allerdings grundsätzlich die gesetzliche Kruzifix-Pflicht.
       
       ## Kein Glaubenssymbol?
       
       Christoph Wolf, der als Lehrer an der Grundschule von Neusäß-Westheim bei
       Augsburg unterrichtete, wollte das nicht akzeptieren. Ohne großen
       theologischen Überbau erklärte er, dass er aus der Kirche ausgetreten sei
       und deshalb nicht „unter dem Kreuz“ unterrichten wolle.
       
       Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte seine Klage 2008 jedoch ab, ebenso
       der Münchener VGH im Jahr 2010. Da Wolf Beamter sei, gälten für ihn höhere
       Hürden als für Eltern. Er müsse grundsätzlich akzeptieren, dass das
       Kruzifix in bayerischen Schulen laut Gesetz kein Glaubenssymbol sei.
       
       Dagegen erhob Wolf Verfassungsbeschwerde. Natürlich sei das Kruzifix weiter
       ein christliches Glaubenszeichen. Es sei eine „Ausrede“, wenn es vom
       bayerischen Gesetzgeber nur als geschichtlich-kulturelles Symbol bezeichnet
       werde. Seine Glaubensfreiheit dürfe auch nicht durch Beamtenrecht
       eingeschränkt werden. Vielmehr gehöre es zur Fürsorgepflicht des
       Dienstherrn, die staatliche Neutralität zu wahren.
       
       Seit 2010 lag Wolfs Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Zunächst war
       Präsident Andreas Voßkuhle zuständig, ab 2012 dann Peter Müller, der
       ehemalige CDU-Ministerpräsident des Saarlands, der inzwischen
       Verfassungsrichter ist. Die Entscheidung hätte spannend werden können, denn
       im Karlsruher Kruzifix-Beschluss von 1995 heißt es ausdrücklich: „Wie
       bereits festgestellt, kann das Kreuz nicht seines spezifischen Bezugs auf
       die Glaubensinhalte des Christentums entkleidet und auf ein allgemeines
       Zeichen abendländischer Kulturtradition reduziert werden."
       
       Tatsächlich kündigte das Gericht schon für 2014 eine Grundsatzentscheidung
       des Zweiten Senats an, die dann aber ausblieb. Auch auf der jüngst
       veröffentlichten Liste der für 2015 geplanten Senatsentscheidungen stand
       das Verfahren noch.
       
       ## Umstrittene Verfassungsbeschwerde
       
       Was die Richter aber übersahen (oder gerne in Kauf nahmen): Christoph Wolf
       ist nicht mehr der Jüngste. Seit Mitte 2013 ist er im Vorruhestand, im
       kommenden Sommer wird der 64-Jährige endgültig pensioniert. Als nun auch
       noch sein Anwalt (inzwischen über 80-jährig) seine Zulassung aufgab, nahm
       Wolf die Verfassungsbeschwerde zurück. Als Pensionär hätte ihm wohl ohnehin
       das so genannte Rechtsschutzbedürfnis gefehlt.
       
       Wolf, lange aktiv in der Lehrergewerkschaft GEW und Mitglied im Bund für
       Geistesfreiheit, ist nun frustriert. Für den Rechtsstreit hatte er einiges
       auf sich genommen, bekam Dutzende anonyme Briefe, wurde im Lehrerkollegium
       schief angeschaut und die örtliche CSU forderte sogar, ihn an eine andere
       Schule zu versetzen.
       
       Am Ende hat sich das Verfassungsgericht nicht einmal mit seinen Argumenten
       befasst. „Ich gehe davon aus, dass die Richter an das Problem nicht
       rangehen wollten“, sagte er der taz, „nachdem es 1995 so viel Ärger gab.“
       
       2 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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