# taz.de -- Umweltbank ohne Urlaubsgeld: Werkstudenten wehren sich
       
       > Beschäftigte der Umweltbank wollen nicht gezahlte Urlaubsansprüche
       > einklagen. Die Bank verweist auf flexible Arbeitszeiten.
       
 (IMG) Bild: Die Umweltbank gilt als sozial und nachhaltig. Anschuldigungen der Werkstudenten sprechen dagegen.
       
       BERLIN taz | Die Umweltbank AG aus Nürnberg soll über mehrere Jahre ihren
       fest angestellten Werkstudenten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie
       bezahlten Urlaub verwehrt haben. Das behaupten Mitarbeiter der Bank, die
       anonym bleiben möchten. „Mehrere Werkstudenten der Umweltbank streiten sich
       zurzeit mit der Bank vor Gericht, um nie gezahlte Urlaubsansprüche geltend
       zu machen“, berichtet einer der Studenten.
       
       Die Nürnberger Umweltbank hat laut Eigenwerbung das Ziel, „so viele
       Umweltprojekte wie nur möglich zu fördern“. Im Jahr 2014 investierte die
       Bank rund 2,24 Milliarden Euro in ökologische Vorhaben. Sie hat gut 130
       Mitarbeiter, wovon etwa ein Dutzend fest angestellte Werkstudenten sind.
       „Unsere Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital des Unternehmens“,
       schreibt die Umweltbank in ihrem Sozialbericht.
       
       Laut Aussage mehrerer Werkstudenten und anderer Mitarbeiter wurde den
       Studenten seit Gründung der Bank weder der gesetzlich vorgeschriebene
       Urlaubsanspruch noch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt.
       
       ## Umweltbank ignoriert gesetzliche Vorgaben
       
       Werkstudenten sind Angestellte, die sozialversicherungspflichtig neben dem
       Studium in einem Unternehmen arbeiten. „Sie unterscheiden sich in ihrer
       gesetzlichen Stellung grundsätzlich nicht von normalen Mitarbeitern“, sagt
       Gerrit Thätner, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
       
       Bei der Umweltbank arbeiten diese Studenten zwischen 12 und 20 Stunden pro
       Woche. Da in ihren Arbeitsverträgen keine Regelung zu Urlaubszeiten
       getroffen worden sein soll, müssten mindestens die gesetzlichen Vorgaben
       greifen – welche von der Umweltbank aber demnach ignoriert wurden.
       
       Dieses Vorgehen scheint zwar bei der Beschäftigung von Studenten nicht
       unüblich zu sein – was es aber nicht weniger illegal macht: „Diese Praxis
       ist teilweise auf Rechtsunkenntnis der Arbeitsvertragsparteien
       zurückzuführen und teilweise rein wirtschaftlichen Erwägungen auf
       Arbeitgeberseite geschuldet“, sagt Anwalt Christian Döhler, der die
       Studenten vor Gericht vertritt. „Es handelt sich um Arbeitnehmer im
       arbeitsrechtlichen Sinne, für die Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung
       im Krankheitsfall zu gewähren sind.“
       
       Die Studenten berichten, dass sie die Bank darauf hinwiesen. „Die Bank wich
       den Forderungen aus und teilte uns mit, dass der Verwaltungsaufwand zu groß
       sei, wenn man die Ansprüche bezahlen würde“, sagt einer von ihnen.
       
       ## Abmahnungen und Einschüchterungen
       
       Mehrere Studenten hätten daraufhin ihren gesamten Jahresurlaub eingereicht,
       um den Anspruch für das Jahr 2014 in voller Höhe zu sichern. Einer der
       Studenten, der seit mehreren Jahren für die Bank arbeitet, soll wenige Tage
       später ohne Angabe von Gründen fristlos entlassen worden sein. Andere
       Studenten berichten von Abmahnungen und Einschüchterungen.
       
       Auf Anfrage der taz sagte der Vorstand der Bank, Horst P. Popp, zu den
       Vorwürfen, dass der Urlaubsanspruch durch „Sonderzahlungen“ abgegolten
       worden sei. Die Studenten hätten ihre Arbeitszeit so flexibel gestalten
       können, dass „die finanzielle Abgeltung des Urlaubs“ durch diese
       Flexibilität erfolgt sei.
       
       Wie genau diese Zahlungen ausgesehen haben sollen oder was die flexible
       Arbeitszeitgestaltung mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zu tun hat,
       erklärte die Bank auch auf Nachfrage nicht. Die Studenten berichten, dass
       es keine entsprechende Abmachung gegeben habe. Die Bank habe den
       Urlaubsanspruch mit dem ausgezahlten Weihnachtsgeld verrechnen wollen, das
       jedoch jeder Mitarbeiter erhalten habe – auch die, die ihren Urlaub bezahlt
       bekommen hätten.
       
       Zu dem entlassenen Studenten und den ausgebliebenen Lohnfortzahlungen im
       Krankheitsfall äußerte die Bank sich explizit nicht. Sie teilte lediglich
       mit, dass inzwischen „aus Gründen der Rechtssicherheit“ das „variable
       Modell vollständig umgestellt“ worden sei.
       
       Voraussichtlich im Juli wird es zur gerichtlichen Verhandlung vor dem
       Arbeitsgericht Nürnberg kommen.
       
       12 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ruben Rehage
       
       ## TAGS
       
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