# taz.de -- Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy: Nicolas am Apparat
       
       > Frankreichs Ex-Präsident soll versucht haben, einen Richter zu bestechen.
       > Seine Telefongespräche aufzuzeichnen war rechtens, entschied nun ein
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Da hilft kein Zähnefletschen: Sarkozys Telefonate sind rechtmäßige Beweismittel.
       
       PARIS afp | Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy hat in einer
       Bestechungsaffäre eine juristische Niederlage und damit einen Rückschlag
       für seine Präsidentschafts-Ambitionen hinnehmen müssen. Das Pariser
       Berufungsgericht erklärte eine Abhöraktion der Justiz gegen den heutigen
       Chef der konservativen Oppositionspartei UMP am Donnerstag für rechtmäßig.
       Damit kann ein Ermittlungsverfahren zum Verdacht, Sarkozy habe einen
       Staatsanwalt bestechen wollen, wieder aufgenommen werden.
       
       Sarkozys Anwälte sagten, ihre „wesentlichen“ Anträge gegen das
       Ermittlungsverfahren seien abgelehnt worden. Sie kündigten an, nun vor
       Frankreichs Obersten Gerichtshof ziehen zu wollen.
       
       Auf Grundlage abgehörter Handytelefonate Sarkozys mit seinem Anwalt Thierry
       Herzog war im Juli 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker
       eingeleitet worden. Sarkozy wurde sogar in Polizeigewahrsam genommen und
       verhört – eine Premiere für einen französischen Ex-Präsidenten.
       
       Er soll versucht haben, einen [1][Staatsanwalt an Frankreichs Oberstem
       Gerichtshof zu bestechen], um Informationen zum Verlauf eines [2][ihn
       betreffenden Verfahrens in der sogenannten Bettencourt-Affäre] zu erlangen
       oder dieses sogar zu beeinflussen. Dem Staatsanwalt Gilbert Azibert soll er
       im Gegenzug versprochen haben, ihm einen Posten in Monaco zu verschaffen.
       
       ## Bestechungsabsicht ist strafbar
       
       „Ich werde ihm helfen“, sagt Sarkozy etwa im Februar 2014 in einem
       Telefonat über Azibert zu Herzog. Bei dem Gespräch nutzte der Politiker ein
       Handy, das auf einen anderen Namen angemeldet war und das er heimlich
       verwendete. In einem anderen Telefonat erinnert der Anwalt den
       Ex-Staatschef vor einer geplanten Monaco-Reise daran, „für Gilbert ein Wort
       einzulegen“, woraufhin Sarkozy zustimmt. Kurz darauf sagte Sarkozys die
       Reise nach Monaco aber ab – die Ermittler vermuten, dass er herausgefunden
       hatte, dass sein heimliches Handy angezapft wurde.
       
       Letztlich bekam Staatsanwalt Azibert den Posten in Monaco nicht. Für die
       Ermittler spielt dies aber keine Rolle, denn schon die Absicht der
       Bestechung ist strafbar.
       
       Das Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy beruht allerdings in weiten Teilen
       auf den abgehörten Telefonaten und wäre vermutlich in sich
       zusammengestürzt, hätte das Pariser Berufungsgericht die Abhöraktion als
       nicht rechtmäßig eingestuft. Sarkozy hatte das Anzapfen der Gespräche
       zwischen ihm als Mandaten und seinem Anwalt als „Skandal“ und gesetzwidrig
       bezeichnet. Das Vorgehen der Justiz sieht er als politisch motiviert an.
       
       ## Zurück in den Elysée-Palast
       
       Das seit Herbst ruhende Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy kann jetzt
       wieder aufgenommen werden. Letztlich droht dem 60-Jährigen ein Prozess
       wegen Bestechung und illegaler Einflussnahme, er muss zudem jederzeit mit
       weiteren Befragungen durch die Untersuchungsrichter rechnen.
       
       Die Gerichtsentscheidung vom Donnerstag ist daher ein schwerer Rückschlag
       für Frankreichs Oppositionschef, der in zwei Jahren [3][den Elysée-Palast
       zurückerobern will]. Sarkozy ist zudem in eine Reihe weiterer Affären etwa
       um seine Wahlkampffinanzen 2012 verstrickt, die ihm ebenfalls noch
       gefährlich werden könnten.
       
       Erst am Dienstag hatte Sarkozys Partei beschlossen, sich von UMP in Die
       Republikaner umzubenennen und sich neu aufzustellen. Die Parteibasis soll
       Ende des Monats über die Umbenennung abstimmen, für den 30. Mai ist dann
       eine Art Gründungsparteitag in Paris geplant.
       
       7 May 2015
       
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