# taz.de -- Kommentar Flüchtlingsversorgung: Krankes Leistungsgesetz
       
       > Asylsuchende sind Patienten zweiter Klasse. Die Regierung muss auf
       > EU-Geheiß nachbessern. Sie sollte einfach das Asylbewerberleistungsgesetz
       > streichen.
       
 (IMG) Bild: Ein Besuch beim Arzt. Eigentlich nicht so schwer, für Flüchtlinge ist er dennoch mit Hürden verbunden
       
       Es ist eines der hässlichsten Residuen des Asylkompromisses von 1993: die
       Regelung zur Gesundheitsversorgung. Behandelt werden Asylsuchende nur, wenn
       sie „akut“ erkrankt sind oder an Schmerzen leiden. Ganze Diagnosekomplexe
       wurden von der Versorgung ausgenommen. Menschen sind deshalb gestorben,
       erblindet, die Leiden vieler haben verschlimmert, obwohl das vermeidbar
       gewesen wäre. Doch der Staat mochte nicht darauf verzichten, eine Flucht
       nach Deutschland auch auf diese Weise unattraktiv zu machen.
       
       Die eingeschränkte Gesundheitsversorgung war eine der Schikanen des
       Asylbewerberleistungsgesetzes. Das war – nach Jahren des Protestes – 2014
       entschärft worden. Die Versorgung zweiter, wenn nicht dritter Klasse für
       Asylsuchende aber blieb.
       
       Jetzt gibt es Gelegenheit umzusteuern: Bis August muss die Bundesregierung
       eine neue Richtlinie der EU umsetzen, die die Aufnahme von Flüchtlingen
       europaweit vereinheitlicht. Darin steht auch, welche Art medizinischer
       Versorgung es zu geben hat: Nämlich „die unbedingt erforderliche Behandlung
       von Krankheiten“. Die Formulierung bietet Auslegungsspielraum, geht aber
       fraglos über das hinaus, was heute in Deutschland gilt.
       
       Ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie hat die Bundesregierung
       noch nicht vorgelegt. Sie könnte es sich einfach machen – und das
       Asylbewerberleistungsgesetz komplett streichen. Dann kämen nicht nur
       Asylsuchende automatisch in den Genuss der Regelversorgung per
       Krankenkasse. Außerdem wäre es eine faire, tragfähige Lösung für den Streit
       zwischen Bund und Ländern um die Kosten für die Flüchtlingsversorgung
       insgesamt. Denn die bekämen dann ALG II vom Bund, die Kosten für die
       Unterbringung und Heizung könnten Kommunen und Länder sich teilen.
       
       11 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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