Post AhpqM2xGVbkcLql35M by RecoveredExpert@mastodon.social
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(DIR) Post #AhpqM2xGVbkcLql35M by RecoveredExpert@mastodon.social
2024-05-06T04:18:22Z
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Wenn ich Vorschläge höre “tätliche Angriffe” auf politische Amtsträger oder Politiker allgemein als staatsgefährdende Straftaten einzustufen dann sehe ich den Wunsch und die Intention, sehe aber auch, dass solche Vorschläge nicht ansatzweise durchdacht sind. Das gilt dann auch für rechtsextreme Politiker.Je nach Definition evtl. sogar für ihre Helfer. Könnt ihr euch ausmahlen wie die AfD so etwas gegen andere einsetzen wird?1/
(DIR) Post #AhpqM7J2KbXhqWyUZk by RecoveredExpert@mastodon.social
2024-05-06T04:24:14Z
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Auch sollte man bedenken, das strafrechtlich “tätlicher Angriff” nicht bedeutet, dass das Opfer körperlich verletzt wird: “wobei bei einer weiten Auslegung des Begriffs eine körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters nicht erforderlich ist. Somit muss es weder zur körperlichen Verletzung kommen noch muss eine solche gewollt sein. Dadurch wären bereits Handlungen unter der Schwelle der versuchten Körperverletzung vom Begriff des tätlichen Angriffs umfasst.2/
(DIR) Post #AhpqM9xWT37G4fvqxU by RecoveredExpert@mastodon.social
2024-05-06T04:25:52Z
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So z.B. eine angedeutete Kopfnuss gegen einen Polizeibeamten, die diesen jedoch nicht treffen sollte.”https://jurcase.com/auslegung-des-begriffs-taetlicher-angriff/3/3