Post AYzKRsemT2Oalp73WS by sayho@social.datenschutz-guru.de
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(DIR) Post #AYz7aS4rMLHNXQ4GXY by stephan@legal.social
2023-08-22T09:36:32Z
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Bin ich zu empfindlich, wenn ich es als unangemessen empfinde, dass eine Aufsichtsbehörde in einer Anhörung bereits feststellt, dass der Verantwortliche eine unvollständige Auskunft erteilt und gegen die DSGVO verstoßen hat? Ist nicht Zweck der Anhörung erstmal den Sachverhalt zu ermitteln? Warum nimmt eine Aufsichtsbehörde denn den Inhalt einer Beschwerde als wahre Tatsache? #TeamDatenschutz
(DIR) Post #AYz8kJoz0gFymYuVRQ by md@chaos.social
2023-08-22T09:49:31Z
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@stephan kommt drauf an ;) Manchmal lassen sich Verstöße auch durch die Aufsichtsbehörde von außen verifizieren, dann ist die Anhörung nur noch eine erweiterte Möglichkeit, Stellung zu beziehen
(DIR) Post #AYz9MtPV8h9sADNvoe by stephan@legal.social
2023-08-22T09:56:31Z
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@md Ob eine Auskunft unvollständig ist, weiß die Behörde ja aber immer erst, wenn sie weiß, was der Verantwortliche gespeichert hat, oder?
(DIR) Post #AYz9V0AJuKt9Qn9PUG by md@chaos.social
2023-08-22T09:57:59Z
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@stephan habe durchaus schon Verantwortliche erlebt, da hat die Aufsichtsbehörde übers Web den gesamten Datensatz abrufen können…Aber ich kenn deinen Fall nicht
(DIR) Post #AYzKRsemT2Oalp73WS by sayho@social.datenschutz-guru.de
2023-08-22T12:00:39Z
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@stephan Hatte ich auch schon mal. Finde ich ebenfalls sehr befremdlich und habe das entsprechend später kommuniziert.
(DIR) Post #AYzNNE7ZXGotku3Ioq by askconsult@legal.social
2023-08-22T12:33:28Z
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@stephan Beschluss der DSK: Punkt 1 - Die Aufsicht hat immer Recht. Punkt 2 .... wir kennen das Spiel 🙂
(DIR) Post #AYzNeIZUF7nITrFXDU by mieth@legal.social
2023-08-22T12:36:33Z
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@stephan Wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, würde ich hier an §21 VwVfG (wie auch immer im konkreten Fall anwendbar) denken und eine Besorgnis der Befangenheit annehmen und ggf. rügen.