Post AL38ZFpl3xUi97eyGW by hendrik@freiburg.social
(DIR) More posts by hendrik@freiburg.social
(DIR) Post #AL38Z6oiaSJaBI6VtY by hendrik@freiburg.social
2022-06-28T08:30:39Z
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Die #SaechsDSB hat Hinweise zur Nutzung von Videokonferenzsystemen für öffentliche Stellen herausgegeben: https://www.saechsdsb.de/nutzung-videokonferenzsystemeDort verweisen sie auf das Dokument der @BlnBDI (https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2021-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf) und erklären dessen Ergebnisse für unmittelbar anwendbar.Das Dokument ist jedoch von Februar 2021. In der Zwischenzeit kamen die neuen #Standardvertragsklauseln und seit Dezember fallen #OTTs unters Fernmeldgeheimnis des #TTDSG. Es hat sich also eine Menge getan und man muss neu bewerten.
(DIR) Post #AL38Z8M4ruaqx2ifWy by hendrik@freiburg.social
2022-06-28T08:34:44Z
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Auch wenn man am Ende zum selben Ergebnis kommen mag, der Weg ist ein anderer. Daher irritiert die Aussage der #SaechsDSB, dass die Ergebnisse unmittelbar anwendbar seien.Interessieren würde mich, ob die @BlnBDI eine aktualisierte Auflage des Dokuments plant. Auf Seite 2 des Dokuments wird ja immerhin auf die neue Rechtslage in Bezug auf #OTTs verwiesen.
(DIR) Post #AL38ZAqdbGE8gP26RU by BlnBDI@social.bund.de
2022-07-01T13:56:57Z
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@hendrik Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden stimmen sich derzeit zu der Frage ab, inwieweit Videokonferenzdienste als OTT-Dienste dem TKG unterfallen. Wir warten das Ergebnis ab und veröffentlichen dann ggf. eine neue Version des Papiers. Bei den Anbietern selbst konnten wir bislang keine Änderungen feststellen, die eine Neubewertung nötig machen.
(DIR) Post #AL38ZBqJtvZDlhtMaO by hendrik@freiburg.social
2022-06-28T08:46:15Z
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Spannend wäre auch, ob die @dsk eine Orientierungshilfe zum Anwendungsbereich und den Implikationen des Fernmeldegeheimnisses nach § 3 #TTDSG plant. Ich meine, eine Informationsfreiheitsanfrage gelesen zu haben, die aussagt, dass das in Planung wäre, finde diese aber nicht mehr.
(DIR) Post #AL38ZDGwaQSSCZM8iu by hendrik@freiburg.social
2022-06-28T08:46:56Z
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Alternativ wären Äußerungen des @bfdi als zuständige Aufsichtsbehörde für #OTTs wünschenswert. Eine Informationsfreiheitsanfrage hierzu blieb ja leider wegen "nicht unerheblichem Zeitaufwand" unbeantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-ttdsg/653731/anhang/120534_2021SchreibenanPet_geschwaerzt.pdfDas #TTDSG gilt nun seit fast 7 Monaten und auf der Webseite des @bfdi finde ich lediglich die Orientierungshlife der @dsk vom Oktober 2020.
(DIR) Post #AL38ZFpl3xUi97eyGW by hendrik@freiburg.social
2022-06-30T07:47:41Z
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Oha, die #LDINRW hat gestern ihren Tätigkeitsbericht veröffentlicht und dort Aussagen zu #Videokonferenzen unter dem #TTDSG gemacht:https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/27_datenschutzbericht_2022_ldi_nrw.pdf#page=30Sie sagt dort sehr deutlich, dass #Videokonferenzen unter das Fernmeldegeheimnis fallen und weist auf die Implikationen hin.Warum haben die anderen Aufsichten hier noch nichts zu, bzw. treffen weiterhin Aussagen, als ob es das #TTDSG noch nicht gäbe? Haben wir nicht die @dsk um genau so ein "Auseinanderdriften" zu verhindern?
(DIR) Post #AL38ZHJvXHDkkymZvc by hendrik@freiburg.social
2022-06-30T07:50:51Z
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Mir ist natürlich klar, dass es viele Themen mit Abstimmungsbedarf gibt und es schwierig ist, da hinterher zu kommen.Aber der #EECC, aus dem der geänderte Anwendungsbereich von #OTTs hervorgeht, wurde im Dez 2018 verabschiedet. Auch wenn das TTDSG erst im Laufe des letzten Jahres Form angenommen hat, kam das also alles andere als überraschend.@dsk
(DIR) Post #AL3AacjpaeKlNffUgq by hendrik@freiburg.social
2022-07-01T14:19:37Z
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@BlnBDI Das ist gut zu hören, dass die Abstimmungen hierzu bereits laufen 👍 Vielen Dank für die Rückmeldung!
(DIR) Post #ALJ0sHUccziy5Q3Ri4 by AlexAmtmann@mastodon.social
2022-07-09T05:46:06Z
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@BlnBDI @hendrik Wenn Videokonferenzdienste unter das TKG fallen oder dies teils noch zu klären ist, warum nehmen Sie dann inhaltliche Äußerungen zu etwas vor, wofür Sie möglicherweise nicht zuständig sind?