# taz.de -- Werbekampagne verboten: Keine Vergleiche mit dem Holocaust
       
       > Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Klage der Tierschutzorganisation
       > PETA ab, die KZs mit der Massentierhaltung von Hühnern und Kühen
       > gleichsetzte.
       
 (IMG) Bild: Genehmigung entzogen: Die Peta-Kampagne bleibt verboten.
       
       Die Gleichsetzung der Massentierhaltung mit dem Holocaust an den
       europäischen Juden durfte verboten werden. Dies entschied jetzt das
       Bundesverfassungsgericht. Bei dieser Gleichsetzung werde zwar nicht die
       Würde der jüdischen Opfer verletzt, aber ihre Persönlichkeitsrechte.
       
       Geklagt hatte die radikale Tierschutzorganisation PETA (People for the
       ethical treatment of animals). Sie plante im Jahr 2004 eine
       Wanderausstellung unter dem Titel "Der Holocaust auf Deinem Teller". Auf
       
       großen Plakaten hatte die Organisation neben Bildern von ausgemergelten
       KZ-Häftlingen Photos von Hühnern und Kühen in der Massentierhaltung
       gestellt. Auf einem Plakat stand: "Zwischen 1938 und 1945 starben 12
       Millionen Menschen im Holocaust - genauso viele Tiere werden für den
       menschlichen Verzehr in Europa täglich getötet." (ggf. kürzen) Die
       Ausstellung sollte binnen drei Wochen in elf deutschen Städten gezeigt
       werden.
       
       Die Kampagne sorgte für große Empörung. Paul Spiegel, der damalige
       Vorsitzende des Zantralrats der Juden, beantragte ein Verbot der
       Ausstellung. Sein Vater hatte das KZ nur knapp überlebt, seine Schwester
       starb dort. Der Antrag hatte Erfolg. Das Landgericht Berlin erließ eine
       zivilrechtliche Verbotsverfügung. Wenn die Würde von Holocaust-Opfern
       verletzt werde, müsse die Meinungsfreiheit stets zurückstehen, so die
       Berliner Richter.
       
       PETA erhob dagegen Verfassungsbeschwerde. "Es sollen doch nicht die Juden
       herabgesetzt werden, sondern nur die Verbraucher mit dem Schnitzel auf dem
       Teller", sagte ihr Anwalt Wolfgang Schindler damals. Das
       Bundesverfassungsgericht akzeptierte nun zwar das Verbot, beanstandete aber
       die Begründung der Berliner Richter. Die Würde der Holocaust-Opfer sei mit
       der Plakatserie nicht verletzt. Sie würden nicht verächtlich gemacht und
       auch nicht als Menschen in Frage gestellt. Die Kampagne setze nicht die
       KZ-Häftlinge mit Nutztieren gleich, sondern stelle nur das Leiden als
       "gleich gewichtig" dar.
       
       Die PETA-Klage in Karlsruhe dennoch keinen Erfolg, weil zumindest eine
       Verletzung des Persönlichkeitsrechts der heute in Deutschland lebenden
       Juden vorliege. Dieses habe in der konkreten Abwägung auch Vorrang vor der
       Meinungsfreiheit. Nach der Werteordnung des Grundgesetzes sei
       
       menschliches Leben höherrangig als die Belange der Tiere. Die PETA-Kampagne
       sei deshalb eine "Bagatellisierung und Banalisierung" des Schicksals der
       Holocaust-Opfer. Es gehöre zum "Selbstverständnis der heute in Deutschland
       lebenden Juden", dass sie als "zugehörig zu einer durch das Schicksal
       herausgehobenen Personengruppe begriffen werden, der gegenüber eine
       besondere moralische Verantwortung aller anderen bestehe". Dies hat
       Karlsruhe schon 1994 für die Leugnung des Holocaust entschieden und nun
       auch auf Holocaust-Vergleiche übertragen.
       
       Die jetzige Entscheidung enthält vermutlich eine strategische
       Weichenstellung des Gerichts: Auch wenn staatliche Verbote mit dem Gedenken
       an Holocaust-Opfer rechtfertigt werden, muss eine Abwägung mit
       
       anderne Grundrechten stattfinden. Das dürfte insbesondere bei kommenden
       Urteilen zum Demonstrationsrecht und zur Meinungsfreiheit von
       Rechtsradikalen eine Rolle spielen.
       
       Az.: 1 BvR 2266/04 u.a.
       
       26 Mar 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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