# taz.de -- Vertrag mit Energiekonzernen: Kohleausstieg geht auch früher
       
       > Die Bundesregierung einigt sich mit den Konzernen: Sie bekommen viel
       > Geld, aber keinen Schutz vor künftigen Regelungen, die das Aus
       > beschleunigen.
       
 (IMG) Bild: Irgendwann ist Schluss: Das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde soll bis 2028 vom Netz gehen
       
       Berlin taz | Der Ausstieg aus der Kohlenutzung hat eine wichtige Hürde
       genommen: Die Bundesregierung hat sich mit den Betreibern der
       Braunkohlekraftwerke und Tagebaue auf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag
       geeinigt, mit dem die allmähliche Beendigung der Kohlenutzung rechtlich
       abgesichert wird. Am Mittwoch billigte das Bundeskabinett den
       Vertragsentwurf. Wenn in der nächsten Woche auch der Bundestag zustimmt,
       kann der Vertrag vom Wirtschaftsministerium sowie den Energiekonzernen RWE
       und Leag unterzeichnet werden.
       
       Die Übereinkunft setzt im Wesentlichen um, worauf sich die sogenannte
       Kohlekommission mit VertreterInnen aus Wissenschaft, Politik und
       Gesellschaft im vergangenen Jahr nach langem Ringen geeinigt hatte: Die
       deutschen Braunkohlekraftwerke gehen bis zum Jahr 2038 schrittweise vom
       Netz. Im Gegenzug bekommen die Betreiber eine hohe Entschädigung: Dem
       Unternehmen RWE, das die Tagebaue und Kraftwerke im Rheinland betreibt,
       werden 2,6 Milliarden Euro gezahlt, die Leag sowie diverse ihrer
       Tochterunternehmen erhalten zusammengerechnet 1,75 Milliarden.
       
       An der Höhe dieser Entschädigung hatte es im Vorfeld [1][viel Kritik
       gegeben]. Umweltverbände und WissenschaftlerInnen betonten, dass sich die
       wirtschaftliche Situation für die Braunkohle zuletzt stark verschlechtert
       hatte, sodass die Unternehmen mit den Kraftwerken kaum noch Geld verdienen.
       Trotzdem hält die Regierung an der ursprünglich zugesagten Höhe fest.
       
       Verändert werden allerdings die Auszahlungsbedingungen, um sicherzustellen,
       dass die Gelder nach Schließung der Tagebaue tatsächlich für die
       Rekultivierung der Flächen zur Verfügung stehen. Kümmern sich die
       Unternehmen nicht um die dafür nötigen Rückstellungen, kann die
       Entschädigung stattdessen direkt an die zuständigen Bergämter gezahlt
       werden. Im Fall einer Unternehmensinsolvenz sind diese für die
       Rekultivierung zuständig.
       
       Umweltministerium: Bedenken an Vertrag unbegründet 
       
       KritikerInnen äußerten im Vorfeld die Sorge, dass der Vertrag einen
       frühzeitigen Kohleausstieg unmöglich mache, weil den Konzernen dann weitere
       Entschädigungen zustehen. Nach Einschätzung des Umweltministeriums sind
       diese Bedenken unbegründet. Zwar verpflichtet sich die Regierung, in
       Zukunft keine Sondervorschriften gegen die Braunkohle zu erlassen,
       zumindest nicht ohne Entschädigung.
       
       Regelungen, die den gesamten Energiesektor betreffen – etwa eine Erhöhung
       der CO2-Preise im Emissionshandel oder ein schnellerer Ausbau der
       erneuerbaren Energien – bleiben jedoch ausdrücklich möglich. Wenn die
       Braunkohle auf diese Weise schneller aus dem Markt gedrängt würde, erhalten
       die Betreiber keine zusätzlichen Zahlungen.
       
       Auch wenn das Abschaltdatum für einzelne Kraftwerke nachträglich um drei
       Jahre vorgezogen wird, gibt es kein zusätzliches Geld, sofern dies
       mindestens fünf Jahre vor dem neuen Stilllegungsdatum beschlossen wird.
       Zudem wird im Vertrag die Vereinbarung festgeschrieben, dass der [2][lange
       umkämpfte Hambacher Forst] dem benachbarten Tagebau nicht zum Opfer fällt.
       Der ebenfalls heftig umstrittene Tagebau Garzweiler II, für den noch
       mehrere Dörfer weichen müssten, wird dagegen ausdrücklich als
       „energiewirtschaftlich notwendig“ festgeschrieben.
       
       Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) zeigte sich zufrieden mit der
       Einigung. „Mir war wichtig, dass durch den Vertrag die umwelt- und
       klimapolitischen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten bleiben“, erklärte sie.
       Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) lobte den Vertrag: „Damit
       steht fest: Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und
       wirtschaftlich vernünftig beenden.“
       
       Greenpeace lehnt Einigung ab 
       
       Von Umweltverbänden kamen gemischte Reaktionen. Kai Niebert, der als
       Präsident des Umwelt-Dachverbands DNR in der Kohlekommission saß, betonte
       auf Twitter die positiven Aspekte der Übereinkunft: „Die Braunkohle wird
       zwar großzügig beerdigt, aber nicht künstlich am Leben gehalten“, schrieb
       er. Zudem lobte Niebert, dass weitere Verschärfungen im Emissionshandel
       entschädigungsfrei möglich sind: „Damit wird alles viel, viel schneller
       gehen.“
       
       Die Umweltorganisation Greenpeace lehnt die Einigung dagegen ab: „Die
       Verträge knebeln künftige Regierungen und schränken sie in ihrer
       Handlungsfähigkeit ein“, sagte Klimaexperte Karsten Smid. Besonders
       kritisch sieht er die Aussagen zum Tagebau Garzweiler II: „Seine politische
       Vorfestlegung als 'energiewirtschaftlich notwendig’ entbehrt jeder
       fachlichen Grundlage und widerspricht den Klimazielen von Paris“, so Smid.
       
       Kritik kommt auch von der Opposition. Für die Grünen erklärte Fraktionsvize
       Oliver Krischer: „Die Bundesregierung verpasst die Chance für einen
       Kohleausstieg, der dem Pariser Klimaabkommen auch nur ansatzweise gerecht
       würde.“ Aus Sicht des Klimaexperten der Linken, Lorenz Gösta Beutin, sind
       die geplanten Entschädigungen „ein großes Kohlekonzern-Geschenk der Groko
       auf Steuerzahlerkosten“.
       
       24 Jun 2020
       
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