# taz.de -- Streit um Welfenschatz: Kein Fall von Rückgabe
       
       > Preußenstiftung beantragt vor US-Gericht, die Klage von Erben jüdischer
       > Kunsthändler abzuweisen: Der Schatz sei weder NS-Raubkunst noch ein
       > Restitutionsfall.
       
 (IMG) Bild: Gold: Kuppelreliquiarl aus dem Welfenschatz
       
       Der Welfenschatz soll den Museen am Kulturforum erhalten bleiben und nicht
       in Umzugskisten verpackt werden. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
       (SPK) hat am Wochenende vor einem US-Bezirksgericht in Washington D.C.
       Einspruch gegen die geforderte Herausgabe der mittelalterlichen
       Goldschmiedekunst eingelegt – und die „Abweisung“ der Klage von Erben der
       früheren jüdisch-deutschen Kunsthändler aus Frankfurt am Main beantragt.
       
       Außerdem, erklärte SPK-Sprecher Ingolf Kern, habe die SPK im Widerspruch
       dargelegt, dass aus ihrer Sicht ein US-Gericht in der Sache gar nicht
       zuständig sei. Seit 2008 gibt es Streit zwischen der Stiftung und den
       Nachfahren um den einst über 80-teiligen legendären Braunschweiger
       Domschatz. Dieser war nach der Reformation erst vom Welfenhaus, 1929 dann
       von dem Frankfurter Kunsthändler-Konsortium und 1935 von den Preußischen
       Museen erworben worden.
       
       Nach Ansicht von Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung, ist der Vorwurf
       der US-amerikanischen Kläger, der Welfenschatz sei von den Nazis
       unrechtmäßig erworben worden, falsch. „Im Falle des Welfenschatzes sind wir
       nach intensiven Recherchen zu der Auffassung gekommen, dass es sich nicht
       um NS-Raubkunst handelt und eine Restitution nicht angemessen wäre“, so
       Parzinger.
       
       Der SPK-Chef erinnerte daran, dass die Stiftung mit Unterstützung von
       Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) den Fall der sogenannten
       Limbach-Kommission – benannt nach der Vorsitzenden Jutta Limbach – zur
       Klärung der Rechte vorgelegt hatte. Die Kommission habe nach intensiver
       Beratung gegen eine Herausgabe votiert. Grundsätzlich, betonte der
       Präsident, bekenne sich die Stiftung aber „klar und deutlich“ zur Rückgabe
       von NS-Raubkunst.
       
       ## Gerichte oft für Kläger
       
       Was in diesem Fall knifflig ist: Die Erben Alan Philipp und Gerald Stiebel,
       die im Februar 2015 auf Herausgabe vor dem Washingtoner Gericht geklagt
       hatten, sprechen von einem Restitutionsfall. Ihrer Auffassung nach war der
       Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 durch das jüdische Konsortium für
       4,25 Millionen Mark an die Museen im Kontext der NS-Kunstpolitik und unter
       Zwang erfolgt.
       
       Die Stiftung hält dem entgegen, dass die Händler ab 1929 rund 40 Stücke des
       Reliquienschatzes veräußerten und 1931 mit der Deutschen Bank als Vertreter
       der preußischen Museen über den Rest verhandelten und den Preis gültig
       festlegten – der so auch 1935 bezahlt worden sei.
       
       Markus Stötzel, deutscher Rechtsanwalt, der die US-Kläger vertritt, zeigte
       sich nach Medienberichten vom Widerspruch der SPK nicht überrascht. Es
       handele sich um eine gängige Klageerwiderung. Trotzdem forderte er die
       Stiftung auf, im Dialog mit der Klägerseite „nach Möglichkeiten für eine
       Lösung zu suchen“. Was sicher ausgelotet werden sollte, haben doch Gerichte
       oft, wie im Falle der DHM-Plakatsammlung Sachs, sich für die Kläger
       ausgesprochen.
       
       2 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rolf Lautenschläger
       
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