# taz.de -- „Solches Vorgehen nicht akzeptieren“
       
       > Senatsverwaltung für Inneres spricht sich gegen Abschiebungen aus
       > Jugendhilfeeinrichtungen aus
       
       Von Uta Schleiermacher
       
       Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich klar gegen Abschiebungen aus
       Jugendhilfeeinrichtungen ausgesprochen. Vorangegangen war ein Fall, in dem
       die Polizei einen Jugendlichen aus Eritrea nachts aus einem Wohnheim für
       Jugendliche in Lichtenberg abgeholt und ihn mit einem Flieger nach Rom
       abgeschoben hatte. Der Jugendliche war bereits 19 Jahre alt, erhielt aber
       nach Angaben einer ehrenamtlichen Betreuerin Jugendhilfe für junge
       Volljährige. Er sei als Minderjähriger bereits in Italien registriert
       worden, lebte aber seit Juli 2016 in Deutschland. Für die Behörden galt er
       damit als sogenannter Dublin-Fall. Die Jugendschutzeinrichtung hätte ihn
       vor einer Abschiebung aber bewahrt. Verantwortlich für die Abschiebung war
       den Angaben zufolge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf);
       Polizei und Berliner Ausländerbehörde hatten die Abschiebung in Amtshilfe
       ausgeführt.
       
       Damit habe die Ausländerbehörde allerdings „klar gegen die bestehende
       Weisung der Innenverwaltung verstoßen“, teilte Martin Pallgen, Sprecher der
       Senatsinnenverwaltung, auf Nachfrage der taz mit. Denn grundsätzlich gelte
       die Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, nach der
       Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen – also beispielsweise aus
       betreuten Wohngruppen oder Kinder- und Jugendheimen – unzulässig sind.
       
       Die Ausländerbehörde hätte sich zum einen vorher über die Situation des
       Jugendlichen informieren müssen, die Polizei wiederum hätte die Abschiebung
       in dem Moment, in dem klar war, dass es sich um betreutes Jugendwohnen
       handelt, sofort abbrechen müssen.
       
       Der Fall hatte daher wenige Tage später ein Nachspiel: „Der Leiter der
       Ausländerbehörde wurde aus diesem Grund am Montag in die Innenverwaltung
       bestellt“, so Pallgen. „Ihm wurde sehr deutlich gemacht, dass wir ein
       solches Vorgehen nicht akzeptieren. Er wurde zudem eindringlich
       aufgefordert, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der von uns
       erlassenen Weisungslage entsprechend zu sensibilisieren.“
       
       Ähnlich äußerte sich auch die Senatsverwaltung für Jugend. „Die
       Ausländerbehörde hat klar gegen eine Weisung verstoßen. Wir begrüßen es,
       dass die Innenverwaltung in dem Fall so klar reagiert hat“, sagte eine
       Sprecherin. Im Jahr 2017 war schon einmal ein Jugendlicher aus einer
       Einrichtung der Jugendhilfe abgeschoben worden.
       
       23 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Schleiermacher
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA