# taz.de -- „Solches Vorgehen nicht akzeptieren“
> Senatsverwaltung für Inneres spricht sich gegen Abschiebungen aus
> Jugendhilfeeinrichtungen aus
Von Uta Schleiermacher
Die Senatsverwaltung für Inneres hat sich klar gegen Abschiebungen aus
Jugendhilfeeinrichtungen ausgesprochen. Vorangegangen war ein Fall, in dem
die Polizei einen Jugendlichen aus Eritrea nachts aus einem Wohnheim für
Jugendliche in Lichtenberg abgeholt und ihn mit einem Flieger nach Rom
abgeschoben hatte. Der Jugendliche war bereits 19 Jahre alt, erhielt aber
nach Angaben einer ehrenamtlichen Betreuerin Jugendhilfe für junge
Volljährige. Er sei als Minderjähriger bereits in Italien registriert
worden, lebte aber seit Juli 2016 in Deutschland. Für die Behörden galt er
damit als sogenannter Dublin-Fall. Die Jugendschutzeinrichtung hätte ihn
vor einer Abschiebung aber bewahrt. Verantwortlich für die Abschiebung war
den Angaben zufolge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf);
Polizei und Berliner Ausländerbehörde hatten die Abschiebung in Amtshilfe
ausgeführt.
Damit habe die Ausländerbehörde allerdings „klar gegen die bestehende
Weisung der Innenverwaltung verstoßen“, teilte Martin Pallgen, Sprecher der
Senatsinnenverwaltung, auf Nachfrage der taz mit. Denn grundsätzlich gelte
die Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, nach der
Abschiebungen aus Jugendhilfeeinrichtungen – also beispielsweise aus
betreuten Wohngruppen oder Kinder- und Jugendheimen – unzulässig sind.
Die Ausländerbehörde hätte sich zum einen vorher über die Situation des
Jugendlichen informieren müssen, die Polizei wiederum hätte die Abschiebung
in dem Moment, in dem klar war, dass es sich um betreutes Jugendwohnen
handelt, sofort abbrechen müssen.
Der Fall hatte daher wenige Tage später ein Nachspiel: „Der Leiter der
Ausländerbehörde wurde aus diesem Grund am Montag in die Innenverwaltung
bestellt“, so Pallgen. „Ihm wurde sehr deutlich gemacht, dass wir ein
solches Vorgehen nicht akzeptieren. Er wurde zudem eindringlich
aufgefordert, seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der von uns
erlassenen Weisungslage entsprechend zu sensibilisieren.“
Ähnlich äußerte sich auch die Senatsverwaltung für Jugend. „Die
Ausländerbehörde hat klar gegen eine Weisung verstoßen. Wir begrüßen es,
dass die Innenverwaltung in dem Fall so klar reagiert hat“, sagte eine
Sprecherin. Im Jahr 2017 war schon einmal ein Jugendlicher aus einer
Einrichtung der Jugendhilfe abgeschoben worden.
23 Feb 2018
## AUTOREN
(DIR) Uta Schleiermacher
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