# taz.de -- Schädling im Brandenburger Forst: Zwischen den Schützern der Wald
       
       > Oberverwaltungsgericht stoppt Einsatz des umstrittenen Insektizids
       > „Karate Forst“ in Brandenburg. Ein Wochenkommentar.
       
 (IMG) Bild: Licht schafft Schatten: Brandenburger Wald im Zwiespalt
       
       Dieser Kampf ist irgendwie aus dem Ruder gelaufen. Der Brandenburger
       Landesforstbetrieb hatte das Insektizid „Karate Forst flüssig“ gegen die in
       diesem Jahr besonders präsente Raupe des Nonnenfalters in den Ring
       geschickt. Der Naturschutzbund Nabu hatte dagegen geklagt, in der ersten
       Runde am Verwaltungsgericht Potsdam verloren, das Oberverwaltungsgericht
       gab dem Eilantrag aber schließlich statt. Seit dieser Woche darf Karate
       Forst flüssig nicht mehr über Brandenburgs Wäldern versprüht werden. Ein
       wichtiges Urteil.
       
       Für den Waldschutzlaien ist die [1][Geschichte schwer zu fassen]. Die Raupe
       des Nonnenfalters ist ein Kiefernschädling, der sich nach anhaltender
       Trockenheit rasant vermehrt hat und laut Landesforstbetrieb in diesem Jahr
       so zahlreich auftritt, dass er Brandenburgs Kiefernmonowälder gleich
       mehrfach kahlfressen könnte. Der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Karate
       Forst sei daher Ultima Ratio. Auch für ausgewiesene Waldökologen ist zum
       Erhalt des CO2-Speichers der Einsatz chemischer Mittel gerechtfertigt – ein
       zerstörter Wald, auch wenn es nur ein schnöder Kiefernforst ist, bräuchte
       schließlich mindestens sieben Jahrzehnte, um halbwegs nachzuwachsen.
       
       Demgegenüber steht die Einschätzung von Naturschutzverbänden wie Nabu oder
       Bund und einzelner Waldbesitzer, die den Einsatz so eines Totalinsektizids,
       das dann neben der schädlichen Raupe auch andere durchaus nützliche
       Tierchen plattmacht, nicht als unumgänglich, sondern als unzumutbar und
       unnötig für das Ökosystem Wald betrachten. Rund 90.000 Menschen haben eine
       entsprechende Onlinepetition unterzeichnet.
       
       Und während das Verwaltungsgericht Potsdam den Nabu nicht einmal als
       antragsberechtigt sah, gab das Oberverwaltungsgericht nicht nur der
       Verbandsklage recht, sondern erteilte der Argumentation der für den Einsatz
       zuständigen Behörden auch eine klare Absage: Die erforderlichen
       naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen habe
       es nicht gegeben. Das Nervengift Karate Forst vernichtet laut Nabu nicht
       nur den Schädling, sondern auch dessen natürliche Gegner.
       
       Nun aber darf es nicht mehr ausgebracht werden, das Urteil ist
       unanfechtbar. Für beide Seiten ein Kampf mit herben Verlusten: Die
       Naturschützer werden die 5.000 Hektar Wald betrauern, die schon chemisch
       behandelt wurden, und die Forstbehörden die 2.700 Hektar, die laut ihrer
       Überzeugung nun ratzekahl gefressen werden.
       
       Das Szenario bietet aber auch die Gelegenheit zu beobachten, ob die
       Naturschützer recht behalten, die darauf bauen, dass sich der Wald aus
       eigener Kraft erholt. Und weil die Nonne nur einer der Schädlinge ist, die
       auf der Welle des Klimawandels surfen, werden Waldverwalter und -bewahrer
       immer wieder vor ähnlichen Szenarien stehen. Insofern ist die Strenge des
       Urteils in Sachen Arten- und Naturschutz wegweisend.
       
       25 May 2019
       
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