# taz.de -- Rahmenvertrag in der stationären Pflege: Der lange Schatten der Kürzungen
       
       > Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert die Unterschrift für den 8
       > Jahre lang ausgehandelten neuen Rahmenvertrag. Die Behörde fürchtet
       > Haushaltsbelastungen.
       
 (IMG) Bild: Was soll Pflege leisten? Diese Fragen sollten eigentlich im Rahmenvertrag geklärt werden
       
       Ganze 8 Jahre lang haben Pflegekassen, freie Träger, Pflegewirtschaft und
       Senat über einen neuen Rahmenvertrag für die stationäre Pflege verhandelt.
       Doch kurz vor dem Abschluss verweigert die Senatsverwaltung für Finanzen
       die Unterschrift. Träger und Pflegekassen erklären die Verhandlungen für
       gescheitert und hoffen nun auf ein Schiedsgericht. Die Senatsverwaltung
       begründet den Schritt mit noch ungeklärten Fragen hinsichtlich der
       Personalschlüssel.
       
       Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen, unter denen Träger stationäre
       Pflege leisten. Darin werden unter anderem die Leistungen, die für die
       Bewohner:innen einer Pflegeeinrichtung erbracht werden sollen,
       grundlegend festgelegt. Müssen die Pflegekassen nur für Unterkunft, Essen,
       medizinische Versorgung und Körperhygiene aufkommen – oder auch
       Alltagsgestaltung und soziale Events?
       
       Darüber hinaus enthält der Rahmenvertrag konkrete Angaben zu
       Personalschlüsseln von Fachkräften, Verwaltung, Leitungen und
       Hauswirtschaftskräften. Entgelte für einzelne Leistungen werden in dem
       Vertragswerk aber nicht geregelt.
       
       [1][2017 reformierte die Bundesregierung den Pflegebedürftigkeitsbegriff
       grundlegend.] Die bis dahin gültigen 3 Pflegestufen wurden durch 5
       Pflegegrade ersetzt. Das alte System war vor allem auf körperliche
       Behinderungen ausgelegt. Das neue System berücksichtigt geistige und
       psychische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel bei Demenzkranken, deutlich
       stärker.
       
       ## Unterkunft und Alltag
       
       So werden im neuen Vertragsentwurf zahlreiche Leistungen aufgenommen, die
       der kognitiven und psychischen Gesundheit der Heimbewohner:innen
       förderlich sind. So listet der Vertragsentwurf unter dem Punkt „kognitive
       und kommunikative Fähigkeiten“ zum Beispiel „Schaffung einer Tagesstruktur“
       oder „Erkennen und Vorstellen von Personen aus dem näheren Umfeld“ als
       pflegerische Leistungen auf.
       
       Punkte, die im 2011 geschlossenen alten Rahmenvertrag noch weitestgehend
       fehlen. „Unser aktuell gültiger Vertrag bezieht sich immer noch auf den
       alten Pflegebedürftigkeitsbegriff“, sagt Paritätischer-Fachreferent Oliver
       Zobel. „Wir konnten bisher leider nicht erreichen, dass der alte
       Rahmenvertrag angepasst wurde.“
       
       Dabei begannen die Verhandlungen bereits 2018, kurz nach Inkrafttreten der
       Reform, berichtet Zobel. Doch die Pandemie und mehrere weitere
       Pflegereformen verzögerten den Prozess. Ende vergangenen Jahres konnten
       sich die Vertragspartner:innen schließlich auf eine beschlussfertige
       Fassung einigen.
       
       Doch Anfang September verweigerte die Senatsverwaltung für Finanzen die
       Unterschrift. Auf taz-Anfrage widerspricht ein Sprecher der Verwaltung der
       Darstellung der Wohlfahrtsverbände, die aktuelle Beschlussfassung wäre
       bereits unterschriftsreif.
       
       ## Angst vor steigenden Kosten
       
       Dissens gäbe es nämlich noch bei den Personalschlüsseln für Verwaltung und
       Hauswirtschaft. Der Senat fürchtet, dass durch die von Pflegekassen und
       Trägern vorgeschlagene Besetzung [2][die Pflegekosten weiter in die Höhe
       getrieben werden]. „Hintergrund der bisher nicht erfolgten Einigung ist die
       Verpflichtung des Landes, die Ausgabenentwicklung im Bereich der
       Transferausgaben nachhaltig zu dämpfen“, teilt der Sprecher mit.
       
       Zwar kommen in erster Linie die Pflegekassen für die Finanzierung der
       Träger auf und haben dem aktuellen Entwurf bereits zugestimmt. Wenn
       Betroffene oder Angehörige den Eigenanteil für die Pflegeeinrichtungen
       nicht aufbringen können, springt in der Regel das Sozialamt ein, weshalb
       der Senat durch den neuen Rahmenvertrag eine zusätzliche Haushaltsbelastung
       durch Transferleistungen befürchtet.
       
       Doch gerade Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte seien wichtig,
       argumentieren die Wohlfahrtsverbände: „Wir wollen Pflegebedürftige
       unterstützen, ihr Leben so weit wie möglich selbst zu gestalten. Damit das
       gelingt, sollten [3][Fachkräfte von bürokratischen, hauswirtschaftlichen
       Aufgaben entlastet werden.] Das bleibt nun weiterhin ungewiss und es droht
       ein Rückfall in die Versorgung nach dem Motto „Satt, sauber, still“, sagt
       Oliver Zobel.
       
       Die Senatsverwaltung gibt an, „bis zum Ende des Jahres eine abschließende
       Klärung zu den Personalschlüsseln“ zu erwarten. Noch länger wollen
       Wohlfahrtsverbände und Pflegekassen allerdings nicht warten. Am 18.
       September erklärten sie die Verhandlungen für gescheitert und kündigten an,
       den Vertrag mittels einer Schiedsstelle zum Abschluss zu bringen. Diese im
       Sozialgesetzbuch vorgesehene Institution besteht aus Pflegekassen, Trägern
       und externen Expert:innen.
       
       „Mit ihrer Weigerung, den seit Monaten vorliegenden und unterschriftsreifen
       Berliner Rahmenvertrag zu unterzeichnen, verhindert die Landesregierung
       nicht nur eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen in den
       Einrichtungen“, kritisiert Martin Hoyer, Geschäftsführer des Paritätischen
       Wohlfahrtsverbands Berlin. „Sie setzt zudem die weitere vertrauensvolle
       Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin, den Pflegekassen und den Trägern
       stationärer Pflegeeinrichtungen aufs Spiel.“
       
       27 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
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