# taz.de -- Rahmenvertrag in der stationären Pflege: Der lange Schatten der Kürzungen
> Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert die Unterschrift für den 8
> Jahre lang ausgehandelten neuen Rahmenvertrag. Die Behörde fürchtet
> Haushaltsbelastungen.
(IMG) Bild: Was soll Pflege leisten? Diese Fragen sollten eigentlich im Rahmenvertrag geklärt werden
Ganze 8 Jahre lang haben Pflegekassen, freie Träger, Pflegewirtschaft und
Senat über einen neuen Rahmenvertrag für die stationäre Pflege verhandelt.
Doch kurz vor dem Abschluss verweigert die Senatsverwaltung für Finanzen
die Unterschrift. Träger und Pflegekassen erklären die Verhandlungen für
gescheitert und hoffen nun auf ein Schiedsgericht. Die Senatsverwaltung
begründet den Schritt mit noch ungeklärten Fragen hinsichtlich der
Personalschlüssel.
Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen, unter denen Träger stationäre
Pflege leisten. Darin werden unter anderem die Leistungen, die für die
Bewohner:innen einer Pflegeeinrichtung erbracht werden sollen,
grundlegend festgelegt. Müssen die Pflegekassen nur für Unterkunft, Essen,
medizinische Versorgung und Körperhygiene aufkommen – oder auch
Alltagsgestaltung und soziale Events?
Darüber hinaus enthält der Rahmenvertrag konkrete Angaben zu
Personalschlüsseln von Fachkräften, Verwaltung, Leitungen und
Hauswirtschaftskräften. Entgelte für einzelne Leistungen werden in dem
Vertragswerk aber nicht geregelt.
[1][2017 reformierte die Bundesregierung den Pflegebedürftigkeitsbegriff
grundlegend.] Die bis dahin gültigen 3 Pflegestufen wurden durch 5
Pflegegrade ersetzt. Das alte System war vor allem auf körperliche
Behinderungen ausgelegt. Das neue System berücksichtigt geistige und
psychische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel bei Demenzkranken, deutlich
stärker.
## Unterkunft und Alltag
So werden im neuen Vertragsentwurf zahlreiche Leistungen aufgenommen, die
der kognitiven und psychischen Gesundheit der Heimbewohner:innen
förderlich sind. So listet der Vertragsentwurf unter dem Punkt „kognitive
und kommunikative Fähigkeiten“ zum Beispiel „Schaffung einer Tagesstruktur“
oder „Erkennen und Vorstellen von Personen aus dem näheren Umfeld“ als
pflegerische Leistungen auf.
Punkte, die im 2011 geschlossenen alten Rahmenvertrag noch weitestgehend
fehlen. „Unser aktuell gültiger Vertrag bezieht sich immer noch auf den
alten Pflegebedürftigkeitsbegriff“, sagt Paritätischer-Fachreferent Oliver
Zobel. „Wir konnten bisher leider nicht erreichen, dass der alte
Rahmenvertrag angepasst wurde.“
Dabei begannen die Verhandlungen bereits 2018, kurz nach Inkrafttreten der
Reform, berichtet Zobel. Doch die Pandemie und mehrere weitere
Pflegereformen verzögerten den Prozess. Ende vergangenen Jahres konnten
sich die Vertragspartner:innen schließlich auf eine beschlussfertige
Fassung einigen.
Doch Anfang September verweigerte die Senatsverwaltung für Finanzen die
Unterschrift. Auf taz-Anfrage widerspricht ein Sprecher der Verwaltung der
Darstellung der Wohlfahrtsverbände, die aktuelle Beschlussfassung wäre
bereits unterschriftsreif.
## Angst vor steigenden Kosten
Dissens gäbe es nämlich noch bei den Personalschlüsseln für Verwaltung und
Hauswirtschaft. Der Senat fürchtet, dass durch die von Pflegekassen und
Trägern vorgeschlagene Besetzung [2][die Pflegekosten weiter in die Höhe
getrieben werden]. „Hintergrund der bisher nicht erfolgten Einigung ist die
Verpflichtung des Landes, die Ausgabenentwicklung im Bereich der
Transferausgaben nachhaltig zu dämpfen“, teilt der Sprecher mit.
Zwar kommen in erster Linie die Pflegekassen für die Finanzierung der
Träger auf und haben dem aktuellen Entwurf bereits zugestimmt. Wenn
Betroffene oder Angehörige den Eigenanteil für die Pflegeeinrichtungen
nicht aufbringen können, springt in der Regel das Sozialamt ein, weshalb
der Senat durch den neuen Rahmenvertrag eine zusätzliche Haushaltsbelastung
durch Transferleistungen befürchtet.
Doch gerade Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte seien wichtig,
argumentieren die Wohlfahrtsverbände: „Wir wollen Pflegebedürftige
unterstützen, ihr Leben so weit wie möglich selbst zu gestalten. Damit das
gelingt, sollten [3][Fachkräfte von bürokratischen, hauswirtschaftlichen
Aufgaben entlastet werden.] Das bleibt nun weiterhin ungewiss und es droht
ein Rückfall in die Versorgung nach dem Motto „Satt, sauber, still“, sagt
Oliver Zobel.
Die Senatsverwaltung gibt an, „bis zum Ende des Jahres eine abschließende
Klärung zu den Personalschlüsseln“ zu erwarten. Noch länger wollen
Wohlfahrtsverbände und Pflegekassen allerdings nicht warten. Am 18.
September erklärten sie die Verhandlungen für gescheitert und kündigten an,
den Vertrag mittels einer Schiedsstelle zum Abschluss zu bringen. Diese im
Sozialgesetzbuch vorgesehene Institution besteht aus Pflegekassen, Trägern
und externen Expert:innen.
„Mit ihrer Weigerung, den seit Monaten vorliegenden und unterschriftsreifen
Berliner Rahmenvertrag zu unterzeichnen, verhindert die Landesregierung
nicht nur eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen in den
Einrichtungen“, kritisiert Martin Hoyer, Geschäftsführer des Paritätischen
Wohlfahrtsverbands Berlin. „Sie setzt zudem die weitere vertrauensvolle
Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin, den Pflegekassen und den Trägern
stationärer Pflegeeinrichtungen aufs Spiel.“
27 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Jonas Wahmkow
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