# taz.de -- Pressefreiheit: Klage gegen Bremer Gerichtspräsidenten
       
       > Dürfen Behörden die Medien willkürlich ungleich informieren? Weil sich
       > die Bremer Gerichtspräsidenten mit Eile und Urlaub herausredeten, will
       > die taz nun den Verstoß vom Verwaltungsgericht festgestellt wissen.
       
 (IMG) Bild: Verstießen die Bremer Gerichtspräsidenten gegen das Grundgesetz? Das muss nun das Verwaltungsgericht klären
       
       BREMEN taz | Die Präsidenten der Bremischen Gerichte haben der taz keine
       Wahl der Waffen gelassen: Nun geht es zum Duell vor dem Verwaltungsgericht.
       Gilt das Grundgesetz auch für Gerichtspräsidenten, die eilig in Urlaub
       fahren wollen? Das ist die Frage. "Das Vorgehen der Präsidentinnen und
       Präsidenten der Bremer Obergerichte, der Generalstaatsanwältin sowie des
       Leiters der Justizvollzugsanstalt waren allein dem Zeitdruck geschuldet",
       hatten sie dem taz-Anwalt Johannes Eisenberg mitgeteilt, als der sich
       beschwerte, sie hätten gegen Grundrechte verstoßen.
       
       Eisenberg lässt sich so nicht abspeisen. "Wenn ausgerechnet diese meinen,
       wenn sie in eigener Sache tätig werden, sich nicht mehr an die Verfassung
       halten zu müssen und nach Gutdünken ein bestimmtes Medium, das ihnen
       verspricht, nach dem Munde zu schreiben, zu bevorzugen, zeigt das ein
       grobes Missverstehen der Pflichten dieser Leute und birgt
       Wiederholungsgefahr in sich", begründete er die Klage.
       
       Zum Hintergrund: Die sieben Präsidenten von Bremer Obergerichten und die
       Generalstaatsanwältin hatten einen Pressetermin mit dem Weser Kurier
       verabredet, um offiziell gegen die drohenden Personalkürzungen zu
       protestieren. Diese seien "unverantwortlich" und von "Anlass zur höchsten
       Sorge", war im Weser Kurier am 31. August zu lesen.
       
       Warum waren andere Bremer Medien zu dem Pressetermin nicht eingeladen
       worden? Kann es sein, dass sie die Rechtslage nicht kennen? Dazu hatte das
       Bremer Verwaltungsgericht bereits 1997 zu Gunsten der taz in einem
       Rechtsstreit mit dem damaligen Bremer Innensenator Ralf Borttscheller
       (CDU), der die taz von einem Hintergrundgespräch ausgeschlossen hatte,
       festgestellt:
       
       "Die öffentliche Hand hat alle Presseorgane nach Zeitpunkt, Umfang und
       Inhalt ihrer Auskünfte strikt gleich zubehandeln". Dazu sei die Behörde
       verpflichtet durch das Grundgesetz Art. 3. In einem Brief forderte der
       taz-Anwalt die Richter auf, einzuräumen, dass sie dagegen verstoßen hätten.
       Andernfalls würde sich "die Frage stellen können, ob bei Ihnen die
       Verfassungsmäßigkeit von Verwaltungshandeln und dessen Kontrolle in guten
       Händen ist."
       
       In ihrer Antwort verwiesen die Gerichtspräsidenten auf die Urlaubskalender
       und verbaten sich "Äußerungen, die unsere Integrität in Zweifel ziehen".
       
       Die Gerichtspräsidenten werden in dem Rechtsstreit durch ihren Dienstherren
       vertreten, den Justizsenator. Ironie der Geschichte: Für die Klage
       zuständig ist dieselbe Kammer, die 1997 den Innensenator an das Grundgesetz
       erinnerte. Dass die Geschichte mit dem Urlaub eine Ausrede ist, zeigt ein
       Blick auf die Termine:
       
       Am 22. August hatten die Gerichtspräsidenten von den Kürzungen erfahren, am
       25. fand die Pressekonferenz mit dem Weser Kurier statt, am 26. ein
       Fototermin. Am 31. August druckte der Weser Kurier, was die
       Gerichtspräsidenten berichtet hatten. Keiner der sieben beteiligten
       Justiz-Verantwortlichen hatte in dieser Woche seine PressesprecherIn
       gebeten, mal eben die Mailliste der Ansprechpartner der Presse
       herüberzureichen.
       
       23 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar Taz-Prozess in Bremen: Worum es der taz geht
       
       Wir klagen ungern gegen den Bremer Justizsenator Martin Günthner. Aber er
       hatte seine Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als
       Dienstherr mitgefangen.