# taz.de -- Kommentar Taz-Prozess in Bremen: Worum es der taz geht
       
       > Wir klagen ungern gegen den Bremer Justizsenator Martin Günthner. Aber er
       > hatte seine Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als
       > Dienstherr mitgefangen.
       
 (IMG) Bild: Verstießen die Bremer Gerichtspräsidenten gegen das Grundgesetz? Das muss nun das Verwaltungsgericht klären
       
       Eigentlich ist er ein netter Mensch, der Bremer Justizsenator Martin
       Günthner. Bis vor wenigen Jahren, als Juso-Vorsitzender in Bremerhaven,
       leistete sich hin und wieder eine freche Zunge. Eben ein
       Kommunikationsfachmann, 35 Jahre jung.
       
       Um es direkt zu sagen: Wir klagen ungern gegen ihn. Aber er hatte seine
       Gerichtspräsidenten nicht im Griff und nun ist er als Dienstherr
       mitgefangen. Die Bremer Gerichtspräsidenten wollten gegen ihren Senator
       protestieren, der ihnen zu wenig Personal gibt, und nun muss ausgerechnet
       der den Kopf hinhalten, weil sie es an der grundgesetzlich gebotenen
       Gleichbehandlung der Presse haben mangeln lassen.
       
       Nun könnte der Justizsenator das tun, was die Gerichtspräsidenten
       verweigerten, nämlich einfach mitteilen: Sorry, war ein Fehler, wenn die
       Gerichtspräsidenten noch mal gegen mich protestieren, müssen sie das auf
       einer großen öffentlichen Pressekonferenz tun, und die Gerichtspräsidenten
       anweisen, in Zukunft das Grundgesetz zu beachten. Wir, die Kläger, wären
       damit klaglos gestellt.
       
       Will er sich als Justizsenator hinter seine Gerichtspräsidenten stellen,
       wie sich das für einen ordentlichen Dienstherr gehört, dann muss er es auf
       die Klage ankommen lassen. "Seine" Verwaltungsrichter müssen dann
       entscheiden, ob das, was sie für den Innensenator als Recht gesprochen
       haben, auch für ihre Dienstvorgesetzten gilt.
       
       Viel Vergnügen!
       
       23 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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 (DIR) Pressefreiheit: Klage gegen Bremer Gerichtspräsidenten
       
       Dürfen Behörden die Medien willkürlich ungleich informieren? Weil sich die
       Bremer Gerichtspräsidenten mit Eile und Urlaub herausredeten, will die taz
       nun den Verstoß vom Verwaltungsgericht festgestellt wissen.