# taz.de -- "Mykonos"-Anschlag: Attentäter kommen frei
       
       > Der Drahtzieher des "Mykonos"-Anschlags von 1992 und einer der Schützen
       > dürfen bald ausreisen. Die Grünen kritisieren die geplante Freilassung.
       
 (IMG) Bild: Griechisches Restaurant "Mykonos" in Berlin-Wilmersdorf 1992
       
       FREIBURG taz "Es darf keinen Strafrabatt für Staatsterrorismus geben",
       kritisiert der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland die geplante Freilassung
       der Mykonos-Attentäter Kazem Darabi und Abbas Rhajel. Beide sollen acht
       Jahre vor Ende ihrer Haftzeit im Dezember ausgewiesen werden. Wieland
       vertritt als Anwalt die Witwe eines der Opfer.
       
       Im Berliner Restaurant Mykonos waren 1992 vier iranische Exilpolitiker
       erschossen worden. Verhaftet wurden anschließend vier Männer. Der Iraner
       Kazem Darabi soll den Anschlag vor Ort koordiniert haben, der Libanese
       Rhajel war einer der Schützen. Beide wurden 1997 zu lebenslanger Haft
       verurteilt. Wegen besonderer Schwere der Schuld legte das Berliner
       Kammergericht 2006 eine Mindesthaftzeit von 23 Jahren fest.
       
       Das Urteil im Mykonos-Prozess sorgte für eine diplomatische Krise zwischen
       Deutschland und Teheran, weil das Landgericht offen aussprach, dass das
       Attentat vom iranischen Staat angeordnet worden war. Als mitverantwortlich
       wurden Religionsführer Chamenei, Staatspräsident Rafsandschani und
       Geheimdienstminister Fallahian benannt.
       
       Nun sollen Darabi und Rhajel nach 15 Jahren Haft freikommen. Dies entschied
       die Bundesanwaltschaft. Es gab Gerüchte, dies sei eine Gegenleistung für
       die Freilassung des Deutschen Donald Klein, der im Iran inhaftiert war, da
       er illegal in iranischen Gewässern gefischt haben soll.
       
       Die Bundesanwaltschaft bestreitet, dass es so einen Handel gegeben hat. Sie
       beruft sich auf Paragraf 456 a der Strafprozessordnung, der die vorzeitige
       Haftentlassung von Ausländern erlaubt, wenn diese anschließend ausgewiesen
       werden. Die Vorschrift soll deutsche Haftanstalten von Gefangenen
       entlasten, die eh nicht für das Leben in Deutschland resozialisiert werden
       müssen. Üblicherweise haben die Gefangenen mindestens die Hälfte der Strafe
       zu verbüßen, was hier erfüllt ist. Diese Regelung wird auch bei
       "lebenslanger" Haft angewandt.
       
       Anwalt Wieland hält die Haftentlassung aber vor allem bei Darabi für
       falsch. "Wenn er in den Iran zurückkommt, wird er dort als Held gefeiert
       und materiell auf Rosen gebettet. Dabei hat er noch nicht einmal Reue
       gezeigt oder den Hinterbliebenen Schadensersatz gezahlt".
       
       CHRISTIAN RATH
       
       11 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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