# taz.de -- MEDIATION: Der Knast der Gefühle
       
       > Seit 25 Jahren bemüht sich der Täter-Opfer-Ausgleich um Wiedergutmachung.
       > Dass es dabei nicht um Bestrafung geht, sieht man in der Justiz noch
       > immer mit Skepsis.
       
 (IMG) Bild: Die Strafjustiz will strafen. Ein Täter-Opfer-Augleich kann dafür eine Alternative sein.
       
       Als Wiedergutmachung hatte er Parfüm mitgebracht – so viel weiß ich noch.
       Auf den Termin beim Täter-Opfer-Ausgleich hatte ich keine Lust. Ein paar
       Freunde und ich waren beim Grillen am Uni-See von anderen Jugendlichen
       angegriffen worden, grundlos. Die Polizei hatte zwei von ihnen gefasst.
       Später saßen sie uns zerknirscht gegenüber, flankiert von zwei
       MitarbeiterInnen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Angreifer hatten um den
       Termin gebeten. Ich meinte, mich eigentlich ganz ordentlich gewehrt zu
       haben. Dass die beiden nun noch eine Anzeige am Hals hatten, war mir
       peinlich. Eine Freundin von mir aber sah das anders und wollte dort nicht
       allein auftauchen, also ging ich mit. Das ist Jahre her.
       
       Den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) gibt es in Bremen seit 25 Jahren. „Es geht
       häufig um Scham“, sagt Frank Winter, Fachlicher Leiter des TOA, zu meinem
       Fall. „Am Anfang ist es vor allem das Opfer. Wenn wir fertig sind, schämen
       sich alle Beteiligten.“ Der Bremer TOA war einer der ersten in Deutschland.
       Winter ist seit 23 Jahren dabei. Die sozialen Konflikte hätten zugenommen,
       bunter allerdings sei es auch geworden, „die Herkunft spielt keine Rolle
       mehr“, so Winter. Mittlerweile gebe es 17 Schlichtungsstellen, in die die
       BürgerInnen von sich aus kommen sollen, um Probleme zu lösen. Das
       funktioniere: „Wir erfüllen eine soziale Funktion, die in der Anonymität
       der Städte verloren geht.“
       
       Seit 1990 ist der außergerichtliche Ausgleich Teil des Jugendstrafrechts,
       seit 1994 des Strafgesetzbuchs. Eine Wiedergutmachung kann für den Täter
       die Strafe mildern oder sogar ganz abwenden. Etwa 900 Fälle hat der TOA in
       Bremen 2012 bearbeitet, es ging um Raub, Körperverletzung oder Nötigung.
       Voraussetzung ist, dass die Schuldfrage geklärt ist. Sogar in einem
       Tötungsdelikt wurde bereits ein Gespräch betreut, ein Einzelfall, auf
       Wunsch der Angehörigen des Opfers.
       
       In den ersten Jahren habe die Staatsanwaltschaft gar keine Fälle
       überstellt. „Uns wurde vorgeworfen, wir würden die Täter hofieren“, sagt
       Winter. Dabei stünden die Opfer im Mittelpunkt. Die zweifelten oft daran,
       was es ihnen nütze, wenn ein Täter im Gefängnis lande. „Das Strafbedürfnis
       der Strafjustiz ist höher als das der Bürger“, sagt Winter.
       
       Helmut Kellermann kennt das von der anderen Seite. Er ist Richter am
       Landgericht Bremen und im TOA-Vorstand. „Der Grundgedanke des Strafrichters
       besteht darin, nach ordnungsgemäßer Feststellung der Schuld zu strafen“,
       sagt Kellermann. Zu erreichen, dass Staatsanwaltschaft und Strafrichter
       davon abrücken und mehr Fälle an den TOA überweisen, das sei schwer. „Es
       bedeutet ein ständiges Bemühen um die Köpfe.“
       
       Bei meinem Ausgleich mussten alle offen sagen, was ihnen auf der Seele
       brannte. Dass ich kein Parfüm mag, brachte ich nicht über die Lippen. Mein
       Gegenüber wirkte weit weniger bedrohlich als in der Nacht am Uni-See. Wir,
       Opfer und Täter, fanden im Gespräch schnell eine Gemeinsamkeit: Keiner von
       uns hatte Lust, zu viel über eigene Gefühle zu reden – nun saßen wir alle
       in einem Boot. Die Erleichterung, die in dem abschließenden Händedruck lag,
       war ehrlich.
       
       9 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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