# taz.de -- Kommentar renitente Landkreise: Keine bloße Sturheit
       
       > Der Streit um die Schülerbeförderung zeigt mehr als den Stolz mancher
       > Kommunalpolitiker: Nämlich, was für eine merkwürdige Konstruktion die
       > Kreise in Schleswig-Holstein sind und erst recht ihre Parlamente.
       
 (IMG) Bild: Nächster Halt Gerichtsaal: Gegen die Schulbus-Gebühren regt sich in Schleswig-Holstein Widerstand
       
       Eine Klage gegen Kiel - es gibt kein besseres Futter für den Mythos der
       unbeugsamen, dickschädeligen Dithmarscher, die sich gegen ungerechte,
       freche Vorgaben der Obrigkeit aus der Landespolitik wehren. Doch der Streit
       zeigt mehr als die Sturheit mancher Kommunalpolitiker: Nämlich, was für
       eine merkwürdige Konstruktion die Kreise in Schleswig-Holstein sind und
       erst recht ihre Parlamente.
       
       Kreistagsmitglieder sind stolze Lokalpolitiker. Ein Kreistagsmandat kann
       für Kommunalpolitiker ein gutes Sprungbrett sein, hin zu Mandaten und
       Parteiämtern, die mehr Macht versprechen. Was sie aber in Sachen
       Schülerbeförderung wirklich entscheiden dürfen, muss die Kreistagsleute
       zutiefst enttäuscht haben: Sie haben gerade mal zu bestimmen, wie viel die
       Eltern zahlen müssen, welche Regelungen es für Hartz-IV-Empfänger und
       Familien mit mehreren Kindern gibt. Es ist nicht ersichtlich, warum derlei
       nicht auch die Kieler Regierung selbst hätte festlegen können. Es ist
       verwirrend, wenn verschiedene Zuzahlungsmodelle im Land praktiziert werden.
       
       Doch das Gesetz will es so. Juristisch steht das Land vermutlich auf der
       sicheren Seite mit all seinen Ermahnungen und angedrohten Eingriffen. Umso
       dringender muss die Aufgabenteilung überdacht werden: Kreistagsabgeordnete
       sollten mehr sein als bloße Ausgestalter von Details innerhalb enger, von
       der Kieler Landesregierung gesetzter Rahmen.
       
       29 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Kummetz
       
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