# taz.de -- Streit um Schülertransporte: Nächster Halt: Gerichtssaal
       
       > Ab August müssen Eltern in Schleswig-Holstein für die Schulbusse ihrer
       > Kinder zuzahlen. Durchsetzen sollen das die Kreise - Dithmarschen und
       > Stormarn weigern sich.
       
 (IMG) Bild: Nächster Halt Gerichtsaal: Gegen die Schulbus-Gebühren regt sich in Schleswig-Holstein Widerstand
       
       HAMBURG taz | Sie führen eine kleine Rebellion auf, gegen ein Gesetz, das
       in ihren Augen ungerecht ist. Und gegen die für sie zuständige Obrigkeit,
       ihre Aufseher vom Kieler Innenministerium: Abgeordnete der Kreistage von
       Stormarn und Dithmarschen wollen kein Geld für die Schülerbeförderung
       einsammeln, obwohl ein Landesgesetz das vorschreibt.
       
       Ab 1. August gilt in Schleswig-Holstein ein leicht verändertes Schulgesetz.
       Es verpflichtet die Kreise, die Eltern von Schülern bis zur zehnten Klasse
       an den Kosten für deren Transport zu beteiligen. Die Kreise organisieren
       den Verkehr und bekommen dafür Zuschüsse vom Land. Diese will die
       schwarz-gelbe Landesregierung nun senken. 6,5 Millionen Euro sollen künftig
       die Eltern beisteuern. Ein Thema, das in dem Flächenland immer wieder für
       Ärger sorgt. Wer wie viel zahlen muss, müssen die Kommunalpolitiker in den
       Kreistagen regeln. Doch die Dithmarscher und Stormarner wollen das
       Sparpaket der Landesregierung nicht ausführen.
       
       Als sich ankündigte, dass es widerspenstige Landkreise geben könnte,
       schrieb das Kieler Innenministerium im März die Verwaltungen an. Verfasst
       hat den Brief die Chefin der Kommunalabteilung, zu deren Aufgaben die
       Aufsicht über die Kommunen gehört. In dem Schreiben werden die Kreise
       ermahnt, rechtmäßige Regeln für die Elternbeiträge zu erlassen, die
       spätestens ab August gelten müssen. Zur Höhe der Beiträge schreibt das
       Ministerium nur, dass eine lediglich symbolische Eigenbeteiligung nicht
       reiche.
       
       Der Brief endet mit einer Erinnerung an die Aufgaben der Beteiligten: Ein
       Landrat müsse Gesetze ausführen, Beschlüsse des Kreistages vorbereiten und
       ihnen widersprechen, wenn das Kommunalparlament rechtswidrig handele. Auch
       Kreistagsabgeordnete hätten "ihr Abstimmungsverhalten an Recht und Gesetz
       auszurichten haben".
       
       Es folgten weitere Briefe, in denen die Kommunalaufsicht die Muskeln
       spielen ließ: Sollten die beiden unbotmäßigen Kreise bis zum 15. Juli nicht
       einlenken, werde man ihnen von Kiel aus eine Satzung verpassen.
       
       Die Landräte versuchten tatsächlich die Kommunalpolitiker zu einer Regelung
       zu bewegen, hatten aber keinen Erfolg - insbesondere in Dithmarschen: Der
       Kreistag in Heide beschloss, sich gegen Anordnungen und den Erlass
       vorläufiger Satzungen juristisch zu wehren. In Stormarn steht die
       Entscheidung noch aus, ob man die Gerichte bemüht.
       
       In den übrigen neun Kreisen im Land hat die Umsetzung des neuen Gesetzes
       fast ohne Probleme geklappt. Einzig beim Kreis Pinneberg hat die
       Landesregierung noch Feinschliff angemahnt: Dort war sie mit einer
       Detailregelung nicht einverstanden.
       
       29 Jun 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Kummetz
       
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