# taz.de -- Keine Ausnahme für Autos
       
       > Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Fahrradstraßen der
       > niedersächsischen Landeshauptstadt gerügt. Damit sie diesen Titel tragen
       > dürfen, müssten Kraftfahrzeuge weg
       
 (IMG) Bild: Vom Steintor in einem Rutsch über die Fahrradstraße bis zur Uni: Aber auch hier dürfen in Hannover Autos parken und fahren
       
       Von Reimar Paul
       
       Fahrradstraßen sind eigentlich eine feine Sache. Im Prinzip sind sie für
       Kraftfahrzeuge gesperrt, Autos, Motorräder und Lastwagen dürfen dort nicht
       fahren. Auch für Fußgänger, Rollerfahrer oder Inline-Skater sind die
       Fahrbahnen theoretisch tabu. Doch in – gar nicht so seltenen –
       Ausnahmefällen erlauben Zusatzschilder, dass andere Verkehrsteilnehmer doch
       die Fahrradstraßen nutzen dürfen. Das gilt dann etwa für Autos, Motorräder
       oder Anlieger. Und wenn Autos dort fahren dürfen, dürfen sie unter
       Beachtung der üblichen Vorschriften auch dort parken.
       
       Um Signale für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik zu senden, hat die
       niedersächsische Landeshauptstadt Hannover 23 Fahrradstraßen ausgewiesen.
       Und für alle 23 gilt die skizzierte Ausnahmeregel: Autos dürfen trotzdem
       überall fahren und parken. Mit dieser Praxis könnte allerdings bald Schluss
       sein. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied nämlich, dass die
       Einrichtung von Fahrradstraßen mit echten Verbesserungen für Radlerinnen
       und Radler einhergehen muss – ein Auftrag an die Stadt Hannover.
       
       Das Gericht befasste sich am vergangenen Freitag bereits zum zweiten Mal
       mit der Kleefelder Straße im Hannoverschen Zooviertel, die zwischen dem
       Michael-Ende-Platz und der Gneisenaustraße als Fahrradstraße deklariert
       wurde. Nach einer ersten juristischen Pleite im Sommer 2019 hatte die Stadt
       die Zahl der Parkplätze bereits von 30 auf 18 vermindert und den
       entsprechenden Abschnitt zur Einbahnstraße umgewidmet, um den Autoverkehr
       weiter zu reduzieren und die Verbindung sicherer für Radfahrer zu machen.
       Ursprung war eine Anwohnerklage.
       
       In dem neuerlichen Urteil wird die Stadt nun dazu verpflichtet, die
       Bedingungen für Radfahrer weiter zu verbessern. Dem Gericht zufolge
       bedeuten vor allem die parkenden Autos ein Risiko für Radfahrer. An diesen
       Stellen nämlich sei die Fahrbahn nur noch 3,50 Meter breit – viel weniger
       als die 4,75 Meter, welche die Richtlinie für Fahrradstraßen vorschreibt.
       Werde der Sicherheitsabstand zu den parkenden Kraftfahrzeugen
       berücksichtigt, bleibe für die Radler nur noch ein Breite von etwa drei
       Metern. „Wo Fahrradstraße draufsteht, muss auch Fahrradstraße drin sein“,
       zitiert die Hannoversche Allgemeine Zeitung aus der Urteilsbegründung von
       Richter Arne Gonschior.
       
       Dass die Stadt Konsequenzen aus dem Urteil ziehen muss, scheint
       unausweichlich. Welche das konkret sind, steht aber noch dahin. Die Kommune
       könne sich erst zu dem Richterspruch äußern, „wenn uns das Urteil in
       schriftlicher Form zugestellt wurde“, sagte Stadtsprecherin Michaela
       Steigerwald zur taz. Dies werde frühestens im September geschehen.
       
       Tiefbauamtschef Andreas Bode räumte gegenüber lokalen Medien ein: „Wir
       werden uns Gedanken machen und die Fahrradstraßen noch einmal nachprüfen
       müssen.“ Dabei hat Stadtjustiziar Jörn Gerken nach Medienberichten bereits
       in der Verhandlung eine Lösung angedeutet. Man könne auf „die Idee kommen,
       das Parken rauszunehmen“, zudem könne man die Kleefelder Straße „zu einer
       Anliegerstraße machen“. Durchgangsverkehr wäre dort dann verboten.
       
       Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) begrüßt das Urteil. Die Stadt
       habe es sich bei der Ausweisung von Fahrradstraßen lange Zeit viel zu
       einfach gemacht, in der Praxis seien damit kaum Verbesserungen für Radler
       erreicht worden. Das Gericht habe noch einmal deutlich gemacht, dass Autos
       in Fahrradstraßen grundsätzlich nichts zu suchen hätten. Wenn sie doch
       zugelassen würden, müsse es dafür sehr gewichtige Gründe geben.
       
       Beim Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) sieht man das
       erwartungsgemäß anders. Der Verband fordert eine Lösung, die auch die
       Bedürfnisse des Autoverkehrs berücksichtige. Wenn Parkplätze wegfielen,
       stiegen Parkdruck und Sicherheitsrisiken an anderer Stelle. Allerdings sei
       auch der Automobilclub für eine weitere Beruhigung des Verkehrs in der
       Straße, hieß es.
       
       Kurios an den beiden Verwaltungsgerichtsprozessen ist, dass die ihnen
       zugrunde liegenden Klagen in eine ganz andere Richtung zielten. Der Kläger,
       ein Anwohner, hatte schon 2019 argumentiert, dass die Kleefelder Straße
       seit ihrer Ausweisung zur Fahrradstraße eine „Rennbahn“ geworden sei.
       
       Als dort noch mehr Autos parken durften, sei es sicherer gewesen, die am
       Straßenrand stehenden Fahrzeuge hätten den Verkehr verlangsamt. Durch den
       Abbau von zwölf Parkplätzen habe sich die Situation weiter verschlimmert,
       begründete der Anwohner seine zweite Klage.
       
       Prozessbeobachtern zufolge hat Richter Gonschior den Kläger in der
       Verhandlung darauf hingewiesen, dass das Urteil anders ausfallen könnte,
       als er es sich wünsche. Der Anwohner habe sich auf eine Rücknahme der Klage
       aber nicht einlassen wollen, sondern auf dem „Status quo“ der Kleefelder
       Straße bestanden. Und zwar den Status quo vor der Ausweisung als
       Fahrradstraße.
       
       20 Aug 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reimar Paul
       
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