# taz.de -- Keine Ausnahme für Autos
> Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Fahrradstraßen der
> niedersächsischen Landeshauptstadt gerügt. Damit sie diesen Titel tragen
> dürfen, müssten Kraftfahrzeuge weg
(IMG) Bild: Vom Steintor in einem Rutsch über die Fahrradstraße bis zur Uni: Aber auch hier dürfen in Hannover Autos parken und fahren
Von Reimar Paul
Fahrradstraßen sind eigentlich eine feine Sache. Im Prinzip sind sie für
Kraftfahrzeuge gesperrt, Autos, Motorräder und Lastwagen dürfen dort nicht
fahren. Auch für Fußgänger, Rollerfahrer oder Inline-Skater sind die
Fahrbahnen theoretisch tabu. Doch in – gar nicht so seltenen –
Ausnahmefällen erlauben Zusatzschilder, dass andere Verkehrsteilnehmer doch
die Fahrradstraßen nutzen dürfen. Das gilt dann etwa für Autos, Motorräder
oder Anlieger. Und wenn Autos dort fahren dürfen, dürfen sie unter
Beachtung der üblichen Vorschriften auch dort parken.
Um Signale für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik zu senden, hat die
niedersächsische Landeshauptstadt Hannover 23 Fahrradstraßen ausgewiesen.
Und für alle 23 gilt die skizzierte Ausnahmeregel: Autos dürfen trotzdem
überall fahren und parken. Mit dieser Praxis könnte allerdings bald Schluss
sein. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied nämlich, dass die
Einrichtung von Fahrradstraßen mit echten Verbesserungen für Radlerinnen
und Radler einhergehen muss – ein Auftrag an die Stadt Hannover.
Das Gericht befasste sich am vergangenen Freitag bereits zum zweiten Mal
mit der Kleefelder Straße im Hannoverschen Zooviertel, die zwischen dem
Michael-Ende-Platz und der Gneisenaustraße als Fahrradstraße deklariert
wurde. Nach einer ersten juristischen Pleite im Sommer 2019 hatte die Stadt
die Zahl der Parkplätze bereits von 30 auf 18 vermindert und den
entsprechenden Abschnitt zur Einbahnstraße umgewidmet, um den Autoverkehr
weiter zu reduzieren und die Verbindung sicherer für Radfahrer zu machen.
Ursprung war eine Anwohnerklage.
In dem neuerlichen Urteil wird die Stadt nun dazu verpflichtet, die
Bedingungen für Radfahrer weiter zu verbessern. Dem Gericht zufolge
bedeuten vor allem die parkenden Autos ein Risiko für Radfahrer. An diesen
Stellen nämlich sei die Fahrbahn nur noch 3,50 Meter breit – viel weniger
als die 4,75 Meter, welche die Richtlinie für Fahrradstraßen vorschreibt.
Werde der Sicherheitsabstand zu den parkenden Kraftfahrzeugen
berücksichtigt, bleibe für die Radler nur noch ein Breite von etwa drei
Metern. „Wo Fahrradstraße draufsteht, muss auch Fahrradstraße drin sein“,
zitiert die Hannoversche Allgemeine Zeitung aus der Urteilsbegründung von
Richter Arne Gonschior.
Dass die Stadt Konsequenzen aus dem Urteil ziehen muss, scheint
unausweichlich. Welche das konkret sind, steht aber noch dahin. Die Kommune
könne sich erst zu dem Richterspruch äußern, „wenn uns das Urteil in
schriftlicher Form zugestellt wurde“, sagte Stadtsprecherin Michaela
Steigerwald zur taz. Dies werde frühestens im September geschehen.
Tiefbauamtschef Andreas Bode räumte gegenüber lokalen Medien ein: „Wir
werden uns Gedanken machen und die Fahrradstraßen noch einmal nachprüfen
müssen.“ Dabei hat Stadtjustiziar Jörn Gerken nach Medienberichten bereits
in der Verhandlung eine Lösung angedeutet. Man könne auf „die Idee kommen,
das Parken rauszunehmen“, zudem könne man die Kleefelder Straße „zu einer
Anliegerstraße machen“. Durchgangsverkehr wäre dort dann verboten.
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) begrüßt das Urteil. Die Stadt
habe es sich bei der Ausweisung von Fahrradstraßen lange Zeit viel zu
einfach gemacht, in der Praxis seien damit kaum Verbesserungen für Radler
erreicht worden. Das Gericht habe noch einmal deutlich gemacht, dass Autos
in Fahrradstraßen grundsätzlich nichts zu suchen hätten. Wenn sie doch
zugelassen würden, müsse es dafür sehr gewichtige Gründe geben.
Beim Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) sieht man das
erwartungsgemäß anders. Der Verband fordert eine Lösung, die auch die
Bedürfnisse des Autoverkehrs berücksichtige. Wenn Parkplätze wegfielen,
stiegen Parkdruck und Sicherheitsrisiken an anderer Stelle. Allerdings sei
auch der Automobilclub für eine weitere Beruhigung des Verkehrs in der
Straße, hieß es.
Kurios an den beiden Verwaltungsgerichtsprozessen ist, dass die ihnen
zugrunde liegenden Klagen in eine ganz andere Richtung zielten. Der Kläger,
ein Anwohner, hatte schon 2019 argumentiert, dass die Kleefelder Straße
seit ihrer Ausweisung zur Fahrradstraße eine „Rennbahn“ geworden sei.
Als dort noch mehr Autos parken durften, sei es sicherer gewesen, die am
Straßenrand stehenden Fahrzeuge hätten den Verkehr verlangsamt. Durch den
Abbau von zwölf Parkplätzen habe sich die Situation weiter verschlimmert,
begründete der Anwohner seine zweite Klage.
Prozessbeobachtern zufolge hat Richter Gonschior den Kläger in der
Verhandlung darauf hingewiesen, dass das Urteil anders ausfallen könnte,
als er es sich wünsche. Der Anwohner habe sich auf eine Rücknahme der Klage
aber nicht einlassen wollen, sondern auf dem „Status quo“ der Kleefelder
Straße bestanden. Und zwar den Status quo vor der Ausweisung als
Fahrradstraße.
20 Aug 2021
## AUTOREN
(DIR) Reimar Paul
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