# taz.de -- Jagdtrieb: Adelsfamilie hält sich nicht ans Gesetz
       
       > In Schleswig-Holstein dürfen Wildtiere seit Oktober 2014 nicht mehr in
       > eingezäunten Gattern gehalten und geschossen werden. Familie von Bismarck
       > hält sich aber nicht daran.
       
 (IMG) Bild: Tradition auch abseits von Bismarcks Jagdgatter: Hier stoßen die Männer in Aukrug-Homfeld in ihre Jagdhörner.
       
       REINBEK taz | Im Sachsenwald, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet
       Schleswig-Holsteins, betreibt die Familie von Bismarck ein Jagdgatter – dem
       Verbot zum Trotz. Spätestens seit vergangenem Jahr dürfen Grundbesitzer im
       Land keine Wildtiere mehr einzäunen und füttern, um sie dann dort einfacher
       abschießen zu können als in freier Wildbahn. Ausnahmen sieht das Jagdgesetz
       nicht vor. Trotzdem geht Familienoberhaupt Gregor Graf von Bismarck davon
       aus, sein Wildgatter „rechtmäßig und erlaubt“ zu betreiben. „Wir haben uns
       entschlossen, die Frage, ob wir verpflichtet sind, das Gatter zu schließen,
       gerichtlich klären zu lassen“, sagte von Bismarck der Deutschen
       Presseagentur. Mit der taz wollte von Bismarck nicht sprechen.
       
       Das Landwirtschaftsministerium geht davon aus, dass die Adelsfamilie und
       zwei weitere Eigentümer von Jagdgattern in Schleswig-Holstein eine
       Ordnungswidrigkeit begehen. Darauf steht eine Geldbuße. „Wer heute noch
       Jagdgatter hat, ist im Zeitalter des Feudalismus steckengeblieben“,
       kritisierte Minister Robert Habeck (Grüne). Mit einer modernen und
       naturnahen Jagd habe diese Haltungsform nichts zu tun. „Jagdgatter gehören
       aufgelöst, das ist seit mehr als 15 Jahren klar und Gesetz“, sagte Habeck.
       
       Von Bismarck bewertet das Gesetz hingegen als „rechtswidrigen Eingriff“ in
       sein Eigentum. Das Wildgatter sei seit rund 140 Jahren in Familienbesitz.
       Im Jahr 1871 schenkte Kaiser Wilhelm I. dem Reichskanzler Otto von Bismarck
       den Sachsenwald. Durch das Jagdgatter-Verbot sei eine erhebliche Anzahl von
       Arbeitsplätzen gefährdet, sagte von Bismarck. Zudem werde durch die Jagd in
       den Gattern die Gastronomie im Sachsenwald mit Wildfleisch versorgt. Gegen
       die Aufforderung der Jagdbehörde im Kreis Herzogtum Lauenburg, das Gatter
       aufzulösen, legte von Bismarck Widerspruch ein.
       
       Die Argumente der von Bismarcks werden nun geprüft, sagte eine Sprecherin
       des Kreis Herzogtum Lauenburgs. „Das wird nicht einfach abgebügelt.“ Sollte
       der Widerspruch dennoch zurückgewiesen werden, könnte der Betreiber im
       nächsten Schritt klagen.
       
       Tobias Langguth, Naturschutzreferent des BUND in Schleswig-Holstein,
       kritisiert, dass die von Bismarcks an ihrem Jagdgatter festhalten. Es
       wirke, als erwarte die Familie eine Sonderbehandlung vor dem Gesetz und das
       sei „einer Republik nicht angemessen“.
       
       Langguth hält das Verbot für richtig. Heute diene die Jagd nicht mehr dem
       Zweck, Trophäen zu schießen und dem persönlichen Vergnügen zu frönen,
       sondern sei ein Instrument des Wald- und Naturschutzes. „Ein notwendiges
       Übel“, sagt Langguth. Gerade jetzt säßen viele erfahrene Jäger frierend auf
       den Hochsitzen und warteten darauf, dass eine Gruppe Rehe oder Wildschweine
       vorbeikomme. Spaß mache das nicht, sagt Langguth.
       
       Doch darum gehe es bei der Jagd im Gatter. „Sie sind dazu da, dass
       Jagdgäste auf jeden Fall einen Abschuss bekommen“, sagt er. Der begrenzte
       Raum setze die Tiere jedoch unnötigem Druck aus. „Sie können nicht fliehen.
       Im Zweifelsfall rennen sie in ihrer Panik in einen Zaun.“
       
       Auch in Niedersachsen gab es Konflikte um ein Jagdgatter in Lüdersburg im
       Kreis Lüneburg. Dort hatten die Betreiber jedes Frühjahr 2.000 bis 4.000
       Enten ausgesetzt, die im Herbst von zahlender Kundschaft geschossen wurden.
       Wasserproben des niedersächsischen Landesbetriebs für Wasser, Küsten und
       Naturschutz ergaben dann, dass die Wasserqualität der Ententeiche der
       ungeklärter häuslicher Abwässern gleicht. Das Verwaltungsgericht Lüneburg
       verbot daraufhin das Aussetzen der Enten.
       
       Doch im Juni kassierte das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung
       wieder. Der Landkreis durfte kein Totalverbot gegen die Betreiber
       aussprechen, sondern hätte eine verträgliche Anzahl der Enten auf dem
       Gebiet vorschreiben müssen.
       
       Die zwei letzten niedersächsischen Jagdgatter in Lüdersburg und Springe
       genießen Bestandsschutz. Neue Gatter dürfen seit 2002 nicht mehr gebaut
       werden. Ein umfängliches Verbot wie in Schleswig-Holstein gibt es trotz der
       Kritik von Umwelt- und Tierschutzverbänden nicht. Auch Gatterbetreiber von
       Bismarck kennt die Kritik: „Aber es gibt eine große Anzahl von Jägern, die
       unser Angebot sehr schätzen.“
       
       4 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Scharpen
       
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 (DIR) Adel
 (DIR) Brandenburg
       
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