# taz.de -- Gewerkschaft stellt Strafantrag: Aus der Arbeitgeber-Bibel
       
       > Der christliche Fernsehsender Bibel TV aus Hamburg behindert die Gründung
       > eines Betriebsrats. Potenzielle Gründer wurden gefeuert.
       
 (IMG) Bild: Spricht lieber über Gott als über Stoppuhren: Bibel-TV-Geschäftsführer Matthias Brender
       
       Hamburg taz | Abneigung gegenüber Betriebsräten – so etwas kommt
       bekanntlich in den besten Unternehmerfamilien vor. Manchen Verhinderern
       dieser Form von innerbetrieblicher Demokratie ist nicht bewusst, dass diese
       Anti-Haltung strafrechtlich relevant sein kann. „Mit Freiheitsstrafe bis zu
       einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft“, wer „eine Wahl des
       Betriebsrats behindert“, heißt es in § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes.
       
       Ausgerechnet ein mit christlicher Ausrichtung für sich werbendes
       Unternehmen aus Hamburg sieht sich nun mit einem entsprechenden Strafantrag
       konfrontiert: der im Hamburger Stadtteil Hammerbrook ansässige Sender Bibel
       TV.
       
       Gestellt hat den Strafantrag die Kirchengewerkschaft, deren
       Bundesgeschäftsstelle in Hamburg-Schnelsen sitzt. In einem beim
       Arbeitsgericht anhängigen Streit vertritt sie den IT-Fachmann Jan Preuß*.
       Der Vorwurf der Gewerkschaft: Der promovierte Theologe, der auch Pastor in
       einer Hamburger Gemeinde ist, habe den Sender verlassen müssen, weil er
       einen Betriebsrat gründen wollte. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft
       bestätigte, dass eine Strafanzeige in Sachen Bibel TV „in der hiesigen
       Abteilung für Wirtschaftsdelikte eingetragen“ sei.
       
       Mehrheitseigner von Bibel TV ist die Rentrop-Stiftung mit 52 Prozent.
       Namensgeber Norman Rentrop wiederum ist Gründer des VNR Verlags für die
       Deutsche Wirtschaft AG. Der Sender beschreibt ihn als geläuterten
       Workaholic: Mittlerweile arbeite Rentrop „nicht mehr 120 Stunden pro Woche,
       sondern er gönnt sich jetzt auch freie Zeit – Zeit, die er mit Gott
       verbringt“.
       
       Zu den Minderheitsgesellschaftern gehört das Gemeinschaftswerk der
       Evangelischen Publizistik (GEP), in dem auch die renommierte Zeitschrift
       epd Film erscheint. Finanziell gesehen geht es Bibel TV gut. Laut [1][dem
       letzten veröffentlichten „Wirkungsbericht“] nahm man 2018 10,8 Millionen
       Euro Spenden ein. Der Jahresüberschuss betrug 603.000 Euro.
       
       ## Betriebsbedingte Kündigung kurz vor Weihnachten
       
       Die Geschichte hinter dem Strafantrag beginnt im August 2019, als eine
       Gruppe um Preuß zu einer Betriebsversammlung zwecks Wahl eines
       Wahlvorstandes für einen Betriebsrat einlädt. Im September erfährt Preuß,
       dass sein bis Ende Juli 2020 laufender Vertrag nicht verlängert wird. Zwei
       Tage später bekommt er seine erste Abmahnung, vier weitere Tage später die
       nächste, im November noch eine.
       
       Kurz vor Weihnachten erhält er eine betriebsbedingte Kündigung und wird mit
       sofortiger Wirkung freigestellt. Einer weiteren Person, die einen
       Betriebsrat auf den Weg bringen wollte – einer fest angestellten
       Online-Redakteurin – wird fristlos gekündigt. Sie hat sich mit dem Sender
       auf einen Vergleich geeinigt.
       
       Hubert Baalmann, der Sekretär [2][der Kirchengewerkschaft], sagt, einen
       Betriebsrats-Verhinderungsversuch habe er „in dieser massiven Form“ bisher
       noch nicht erlebt.
       
       Die taz hat Bibel TV zweimal innerhalb rund eines Monats die Gelegenheit zu
       einer Stellungnahme gegeben – das Unternehmen ließ einen Fragenkatalog aber
       unbeantwortet. Thomas Brand, der Pressesprecher von Bibel TV, sagt
       lediglich: „Die von Ihnen angesprochenen Vorgänge bezogen sich auf
       individuelle, arbeitsinterne Angelegenheiten, die sich noch mit den
       betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Klärungsprozess
       befinden.“ Bis dieser abgeschlossen ist, wolle man „keine öffentliche
       Stellung beziehen“.
       
       Die Fragen der taz bezogen sich auch auf von Mitarbeitern beobachtete
       bizarre Begleitumstände – zum Beispiel, ob es zutrifft, dass die später
       gekündigte Online-Redakteurin zunächst von ihren eigentlichen Tätigkeiten
       entbunden worden sei und Geschäftsführer Matthias Brender dann einen Teil
       der ihr statt dessen zugewiesenen Tätigkeiten mit einer Stoppuhr überwacht
       habe. Oder ob Brender über die Kollegin in einer betriebsinternen
       Veranstaltung im November gesagt hat, sie bereite „seit fünf Jahren
       Probleme“.
       
       Auf solche verbalen Blutgrätschen bezieht sich ein Ex-Mitarbeiter von Bibel
       TV, der im Februar am Rande von Jan Preuß’ gescheitertem Gütetermin vor dem
       Arbeitsgericht Hamburg sagte: „Vom rein Rechtlichen mal abgesehen, müssten
       sich diese Herrschaften fragen, ob sie das vor Gott verantworten können –
       falls sie überhaupt christliche Werte vertreten. Falls nicht, ist für sie
       natürlich alles chico.“
       
       Beim Gütetermin wartete der Pinneberger Arbeitsrechtler Tobias Blankenburg,
       der Bibel TV vertritt, mit einer überraschenden Darstellung auf: Der Sender
       habe sich entschieden, die Arbeit für Programmierer „extern zu vergeben“,
       deshalb habe man Preuß freigestellt. Der erste Kammertermin in Sachen Preuß
       gegen Bibel TV findet am 9. Juli statt.
       
       *Name von der Redaktion geändert
       
       12 Mar 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bibeltv.de/fileadmin/user_upload/BibelTV-Dokumente/Jahresberichte/190801-Wirkungsbericht2018.pdf
 (DIR) [2] https://www.kirchengewerkschaft.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) René Martens
       
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