# taz.de -- Flüchtlingspolitik: Berlin macht das Bleiben schwer
       
       > Ein Bleiberecht zu bekommen wird für viele Flüchtlinge so gut wie
       > unmöglich: Asylbewerber sollen von der Altfallregelung ausgeschlossen
       > werden, die anderen müssen höhere Einkommen vorweisen.
       
 (IMG) Bild: Schlechte Aussichten für Migranten in der Berliner Ausländerbehörde
       
       In Berlin wird es für langjährig in Deutschland lebende, aber nur geduldete
       und von Ausweisung bedrohte Flüchtlinge wieder schwerer, ein Bleiberecht zu
       bekommen. Zwar eröffnet seit Ende August ein Gesetz diesen Altfällen einen
       Weg zum Bleiberecht. Aber die Weisung der Verwaltung, wie das neue Gesetz
       praktisch ausgeführt wird, macht vieles wieder zunichte.
       
       So fallen in Berlin lebende Asylbewerber, deren Verfahren sich schon über
       Jahre hinzieht, plötzlich aus der Zielgruppe heraus. Sie können keinen
       Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach der neuen Bleiberegelung mehr stellen.
       Auch abgelehnte Asylbewerber, die sich mit Duldung weiter in der Stadt
       aufhalten, können keinen Antrag mehr stellen, wenn ihr Asylbegehren vor
       Gericht als "offensichtlich unbegründet" abgeschmettert wurde. Zudem gilt
       für alle, die ein Bleiberecht beantragen: Sie müssen nun höhere Einkommen
       nachweisen als in den vorher geltenden Vorschriften, die die Innenminister
       im vergangenen November festgelegt hatten. Mit diesen Regelungen geht der
       rot-rote Senat hinter die Ausführungsvorschriften anderer Bundesländer
       zurück. In Niedersachen und Hessen etwa, wo die CDU den Ton angibt, können
       Asylbewerber einen Antrag auf Bleiberecht stellen.
       
       "Die jetzigen Vorgaben sind eine grobe Verschlechterung für die
       Betroffenen", sagt Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat. Die
       Flüchtlingsorganisationen sind deshalb so irritiert, weil Innensenator
       Ehrhardt Körting (SPD) sich im Ringen um ein Bleiberecht als Vorkämpfer
       einer großzügigen Regelung präsentiert hatte. Körting aber ist auch
       oberster Dienstherr der Ausländerbehörde, die die Ausführungsvorschriften
       erarbeitete. "Wir sehen da eine große Diskrepanz zwischen dem, was gesagt
       und dem was getan wird", sagt Thomas. "Wir fragen uns, ob das politisch
       gewollt ist."
       
       Auf einer Veranstaltung vom "Berliner Bündnis für eine
       Bleiberechtsregelung" am Mittwochabend in der Kreuzberger
       Heilig-Kreuz-Kirche rechtfertigte Körting die rigide Haltung seiner
       Verwaltung: "Jemand, der im Asylverfahren steht, ist nicht
       ausreisepflichtig. Damit fällt er nicht unter die Bleiberechtsregelung",
       sagte er. Er versprach jedoch zu prüfen, ob den Beamten hier nicht ein
       Interpretationsfehler unterlaufen ist. Denn im Gegensatz zur Berliner
       Weisung macht das neue Bundesgesetz keinen Unterschied, mit welchem
       Aufenthaltsstatus jemand seit Jahren darauf wartet, hier leben zu dürfen.
       
       Der Flüchtlingsrat fordert nun eine parlamentarische Aufarbeitung der
       bisherigen Praxis im Umgang mit dem Bleiberecht. Seit die Innenminister
       letzten November eine Altfallregelung beschlossen, haben in Berlin 3.098
       Einzelpersonen oder Familien einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
       gestellt. Bisher wurden 583 Anträge bewilligt und 466 abgelehnt. Das sind
       weit weniger Anerkennungen, als auch Körting letztes Jahr noch für möglich
       hielt.
       
       21 Sep 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Waltraud Schwab
       
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