# taz.de -- Finanzierung der Fraunhofer-Gesellschaft: Zoff um eine Milliarde Euro
       
       > Die Fraunhofer-Gesellschaft soll rechtswidrig mit Staatsgeld umgegangen
       > sein, beklagt der Bundesrechnungshof. Und das ist nicht seine einzige
       > Kritik.
       
 (IMG) Bild: Hoffentlich sorgt die AR-Brille für mehr finanzielle Transparenz
       
       Berlin taz | Der Bundesrechnungshof hat die Fraunhofer-Gesellschaft schon
       länger auf dem Kieker. Fraunhofer ist die größte Organisation für
       angewandte Forschung in Deutschland und erhielt 2021 977 Millionen Euro vom
       Bund. Die Forschungsgesellschaft wurde vom Bundesrechnungshof intensiv
       durchleuchtet, als es um überzogene Spesenabrechnungen des inzwischen
       zurückgetretenen Präsidenten Reimund Neugebauer ging.
       
       Jetzt hat sich die Prüf-Behörde die großen Geldströme der
       Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) vorgenommen und wirft der FhG unter anderem
       die „rechtswidrige Praxis“ vor. Der Bericht, der der taz exklusiv vorliegt,
       erhebt auch massive Vorwürfe gegenüber der Aufsicht durch das
       [1][Bundesministerium für Bildung und Forschung] (BMBF), das 90 Prozent der
       Staatsgelder an Fraunhofer stellt. Die FhG antwortete der taz in Bezug auf
       die Vorwürfe des Bundesrechnungshofs: „Das können wir nicht kommentieren.“
       
       Für den Bundesrechnungshof (BRH) gestaltete sich die „Prüfung von
       Instrumenten des organisationsinternen Wettbewerbs der
       Fraunhofer-Gesellschaft“, so der Titel der Untersuchung, im BMBF nicht ganz
       einfach. Dort waren die elektronischen Akten zur FhG „zum Teil leer und
       nicht vollständig“, teilweise wurde auch der „Zugang zum Laufwerk des
       Fachreferates“ verweigert. „Das BMBF hat damit die Prüfung des
       Bundesrechnungshofes erheblich behindert“, heißt es wörtlich.
       
       Der BRH prüfte die Verwendung von Geldern, mit denen intern in der FhG ein
       Wettbewerb unter den 76 Instituten angereizt werden soll. Generell verfügt
       Fraunhofer pro Jahr über knapp drei Milliarden Euro an Einnahmen, die zu
       jeweils einem Drittel aus der Grundfinanzierung von Bund und Ländern,
       eingeworbenen Forschungsprojekten von öffentlichen Mittelgebern wie etwa
       der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie Forschungsaufträgen aus der
       Wirtschaft, der so genannten „Industrieforschung“, stammen.
       
       Während die Mittel für die Grundfinanzierung über den „Pakt für Forschung
       und Innovation“ jährlich um drei Prozent anwachsen, schwanken die
       Industriemittel je nach Konjunkturlage. In der Corona-Pandemie etwa gingen
       die Ausgaben für [2][Forschung und Entwicklung] der Wirtschaft teils massiv
       zurück, was auch einige der Fraunhofer-Institute unter Stress setzte.
       
       Bei der Grundfinanzierung von Bund und Ländern sieht der BRH das Problem,
       dass für diesen Betrag im Zuwendungsbescheid des BMBF zwar eine Obergrenze
       festgelegt wird, allerdings unter Verzicht darauf, „den tatsächlichen
       Bedarf festzustellen“. Die Forscher bekommen ihre Staatsknete und jährlich
       drei Prozent mehr, müssen aber nicht verdeutlichen, wofür sie gebraucht
       wird. Eine Form von finanzieller Wissenschaftsfreiheit, die den
       BRH-Kontrolleuren erkennbar Akzeptanzprobleme bereitet.
       
       ## Der Bundesrechnungshof erhebt schwere Vorwürfe
       
       Der BRH bemängelt zudem die Gesamtbilanz von Fraunhofer: „Die vorgesehene
       Verknüpfung zwischen Zuwendungshöhe und den sonstigen Einnahmen der FhG
       stellte das BMBF nicht her“, schreiben die Prüfer. Im Gegenteil, die
       Finanzierung der FhG werde „im Bundeshaushalt intransparent und
       unvollständig dargestellt“. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte
       nach dem letzten Rechnungshof-Bericht zu den Fraunhofer-Spesen eine
       striktere Kontrolle durch das BMBF angemahnt. Dieser wird solche Sätze mit
       Aufmerksamkeit lesen.
       
       Weiter heißt es, dass die FhG ihre jährlichen Zuwendungen aus dem BMBF
       immer in vollem Umfang abrief, auch um damit „externe Projekte
       vorzufinanzieren“. Dies sei im Prinzip zulässig, stellt der Rechnungshof
       fest – wenn dafür ein Bedarf bestehe. Nur sei das im Prüfzeitraum nicht der
       Fall gewesen.
       
       Denn die Fraunhofer-Zentrale in München verfügte über „umfangreiche
       Rücklagen und Finanzreserven“ in Höhe von 250 Millionen Euro. Sie stammen
       aus Mitteln, die übers Jahr nicht ausgegeben werden konnten und dann ins
       Folgejahr verschoben wurden. „Das BMBF muss umgehend dafür sorgen, dass die
       FhG die rechtswidrige Praxis des nicht bedarfsgerechten Mittelabrufs
       einstellt“, fordern die BRH-Prüfer in aller Klarheit. Notfalls müsse das
       Ministerium seinen Zuwendungsbescheid widerrufen und eine Rückzahlung plus
       „Verzinsung des Erstattungsbetrages“ verlangen.
       
       Kritisch beäugt wird vom BRH auch die „Zukunftsstiftung“ der
       Fraunhofer-Gesellschaft, die dem Vernehmen nach künftig von Ex-Präsident
       Neugebauer geführt werden soll. Die Stiftung, die „renditeversprechende
       Projekte“ der Fraunhofer-Institute finanziert, besitzt einen Kapitalstock
       von 73 Millionen Euro. Der taucht allerdings nicht in der FhG-Bilanz auf.
       Für den BRH ein nicht zu akzeptierender Schatten-Haushalt: „Die
       Fraunhofer-Zukunftsstiftung stellt eine weitere Finanzreserve dar, die
       verschleiert, über welche Finanzkraft die FhG im Gesamten verfügt und
       welcher Grundfinanzierung sie bedarf.“
       
       ## Versäumnis im Ministerium
       
       Außerdem sei die Bildung von finanziellen Reserven bei den Instituten, wenn
       die Auftragslage gut ist, in dieser Form nicht in Ordnung. Das BMBF habe es
       versäumt, Obergrenzen und Verwendungszweck für diese Rücklagen zu benennen.
       „Der Bundesrechnungshof bezweifelt ihren Nutzen und ihre Wirtschaftlichkeit
       für den Bund“, wird deutlich formuliert.
       
       Weiter heißt es: „Die fehlende bilanzielle Ausweisung der Institutsreserven
       widerspricht einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung“. Dabei wird das BMBF
       mit Bettina Stark-Watzinger von einer Politikerin geleitet, die zuvor am
       Aufbau eines Finanz-Forschungsinstituts mitwirkte und im vorherigen
       Bundestag dem Haushaltsausschuss angehörte.
       
       Vielleicht fließt diese Finanzkompetenz an der Spitze des BMBF in die
       Stellungnahme des Ministeriums zu den BRH-Kritikpunkten, die gerade
       erarbeitet wird. Einen finanziellen Dämpfer muss das BMBF ohnehin
       hinnehmen: In der anstehenden Etat-Runde 2024 ist eine finanzielle Einbuße
       in Höhe von 355 Millionen vom Finanzminister vorgesehen. Aber auch der neue
       Fraunhofer-Chef Holger Hanselka wird sich Gedanken machen müssen, wie die
       Geldflüsse seiner Forschungsorganisation transparenter und regelkonformer
       gestaltet werden sollen.
       
       29 Jun 2023
       
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