# taz.de -- Facebook und Überwachung: Mal die Systemfrage stellen
       
       > Der Österreicher Max Schrems will sein Recht auf Privatsphäre gegen
       > Facebook durchsetzen. Der Europäische Gerichtshof hat sich nun damit
       > befasst.
       
 (IMG) Bild: Der Österreicher Max Schrems legt sich mit Facebook an
       
       Dass Netflix diese Geschichte noch nicht verfilmt hat, kann eigentlich nur
       daran liegen, dass der Dienst Angst vor dem Protagonisten hat: ein junger
       Jurist, der sich seit seinen Studienzeiten mit einem der ganz Großen
       angelegt hat.
       
       Max Schrems gegen Facebook, es geht um das Recht auf Privatsphäre, also um
       das Gute; das Verfahren bietet ausreichend Material und unerwartete Volten
       für etwa drei Staffeln, und kurz vor dem Ende ist noch alles offen. Kurz
       vor dem Ende, das ist dieser Donnerstag und da hat der Generalanwalt des
       Europäischen Gerichtshofes (EuGH) [1][sein Votum] in der Sache vorgelegt.
       97 Seiten, auf denen er leider eines nicht macht: die Systemfrage stellen.
       
       Denn das herrschende System aus Datensammeln und Überwachen, aus dieser
       merkwürdigen Nicht-Allianz aus Wirtschaft und Geheimdiensten, in dem die
       allermeisten Nutzer:innen nicht auch nur im Ansatz eine Idee davon
       haben, was wer über sie sammelt, weitergibt, speichert, wie lange und auf
       welcher Rechtsgrundlage eigentlich – dieses System also ist mit ein paar
       kleinen Korrekturen leider nicht korrigiert.
       
       Genau das müsste es aber. Wer in den vergangenen Wochen [2][Edward Snowden]
       gelesen oder in Interviews gehört hat, ahnt, dass sich sechs Jahre nach
       seinen Enthüllungen zwar einiges geändert, aber nichts substanziell
       gebessert hat.
       
       Europa hätte jetzt diese Chance. Es hat die
       [3][Datenschutzgrundverordnung], die, bei allen Fehlern, doch ein
       Fortschritt ist. Es hat einen Protagonisten, der keine Angst vor
       jahrelangen Konflikten mit Behörden und einem finanzkräftigen
       US-Unternehmen hat. Der EuGH könnte sich im kommenden Jahr trauen, ein
       Urteil zu fällen, das den Transfer persönlicher Daten in die USA unter den
       aktuellen Bedingungen untersagt.
       
       Die hätten dann die Chance, einmal einen Augenblick innezuhalten: Wollen
       sie vielleicht doch ein Minimum an Datenschutz gewährleisten? Oder lieber
       auf das Geschäft verzichten? Es wäre ein Urteil so nah an der Systemfrage,
       wie es gerade eben möglich ist.
       
       19 Dec 2019
       
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 (DIR) [1] http://xn--curia-zhacc.xn--europa-9iacc.xn--eu-6da/ju%C2%ADris/do%C2%ADcu%C2%ADmen%C2%ADt/do%C2%ADcu%C2%ADmen%C2%ADt.js%C2%ADf?%C2%ADtex%C2%ADt=&do%C2%ADci%C2%ADd=221826&%C2%ADpa%C2%ADge%C2%ADIn%C2%ADdex=0&do%C2%ADclan%C2%ADg=en&%C2%ADmo%C2%ADde=l%C2%ADs%C2%ADt&%C2%ADdir=&oc%C2%ADc=%C2%ADfirs%C2%ADt&par%C2%ADt=1&ci%C2%ADd=47575
 (DIR) [2] /Rechtsstreit-um-Snowdens-Memoiren/!5641890
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