# taz.de -- Das miese Spiel der Berufsgenossenschaften (II): Wer den Schaden hat
       
       > Wer durch seine Arbeit erkrankt, hat Anspruch auf die Unterstützung der
       > Berufsgenossenschaften. Doch längst nicht jeder bekommt eine angemessene
       > Entschädigung.
       
 (IMG) Bild: Wer bei der Arbeit mit giftigen Lösungsmitteln in Berührung kommt und daran erkrankt, erhält nur in den seltensten Fällen eine Rente.
       
       Wer durch eine berufliche Tätigkeit krank wird, hat Anspruch auf
       Entschädigung. Theoretisch. Doch dass Geschädigte tatsächlich zu ihrem
       Recht kommen, ist damit längst nicht gesagt. Denn je mehr Berufskrankheiten
       anerkannt werden, desto teurer kommt dies die Deutsche Gesetzliche
       Unfallversicherung (DGUV) zu stehen. Und die versucht, wo es irgend geht,
       die Auszahlung von Renten zu vermeiden. Zur Hilfe kommt ihr dabei eine
       höchst undurchsichtige Verfahrensstruktur.
       
       Damit eine Rente wegen Berufskrankheiten gezahlt werden kann, müssen die
       Krankheitssymptome eines Geschädigten einer anerkannten Berufskrankheit
       zugeordnet werden. Eine davon ist die "BK 1317". Diese Berufskrankheit, die
       im Jahr 1997 katalogisiert wurde, beschreibt durch Lösungsmittel
       verursachte Nervenschäden; meist geht es dabei um Polyneuropathie und
       Enzephalopathie. Lösungsmittel stecken in Farben, Lacken, Klebstoffen,
       Desinfektionsmitteln oder Leichtbenzin. Sie zerstören das zentrale
       Nervensystem und verursachen unheilbare Schäden. Sie machen vergesslich,
       aggressiv und lösen Hyperallergien aus.
       
       In Deutschland kommen Hunderttausende auf der Arbeit, aber auch im
       Privatleben mit solchen Lösungsmittelgemischen in Berührung. Vermutlich
       sind es einige tausend Menschen, die alljährlich dadurch erkranken. Aber
       nur einem Dutzend davon bewilligt die zuständige Berufsgenossenschaft eine
       Rente.
       
       Für die Anerkennung von maßgeblicher Bedeutung ist das "ärztliche
       Merkblatt", das ein Sachverständigenbeirat der Bundesregierung erstellt.
       Solche Merkblätter dienen den niedergelassenen Ärzten als Richtlinie zur
       Erkennung einer berufsbedingten Schädigung. Bei einem Verdacht auf eine
       Berufskrankheit meldet der behandelnde Arzt dies an die zuständige
       Berufsgenossenschaft, die ihrerseits bei der Krankenversicherung des
       Betroffenen, seinen Ärzten und früheren Arbeitgebern Auskünfte über ihn
       einholt.
       
       Die BK 1317 zeigt allerdings, wie problematisch das Verfahren mitunter sein
       kann. Denn als Grundlage der Begutachtung diente lange Zeit ein Merkblatt,
       das erhebliche medizinische Falschaussagen enthielt. Das betraf vor allem
       jene, deren Krankheit fortschritt, obwohl sie auf der Arbeit schon längere
       Zeit keinen Kontakt mit Lösungsmitteln mehr hatten. In diesen Fällen könne
       es sich nicht um Symptome der BK 1317 handeln, hieß es im Merkblatt - eine
       Aussage, die medizinische Untersuchungsergebnisse ins Gegenteil verkehrten.
       Tatsächlich ist das Fortschreiten des Krankheitsbilds ein Symptom für die
       BK 1317.
       
       Zwischen 1997 und 2006 wurde über insgesamt 2.426 Fälle von BK 1317
       entschieden - aber nur 81 Antragsteller, 3,3 Prozent, bekamen eine Rente
       zugesprochen. "Das alte Merkblatt mit seiner Falschdarstellung der
       Erkrankung hat demnach effektiv gewirkt", sagt Tino Merz, Sachverständiger
       für Umweltfragen.
       
       Immerhin: Der Skandal blieb nicht unbemerkt. "Wir haben das Merkblatt zur
       BK 1317 überprüft und festgestellt, dass es wissenschaftlich unhaltbar
       war", sagt Peter Röder von der Initiative kritischer Umweltgeschädigter e.
       V. "Schließlich konnten wir darauf hinwirken, dass das Merkblatt durch den
       Sachverständigenbeirat der Bundesregierung überprüft wurde." Dieser
       bestätigte im Jahr 2005 die Vorbehalte und korrigierte das Merkblatt.
       
       Horst Gärtner verhalf dies zu seinem Recht. Der ehemalige Mechaniker hat in
       der linken Körperhälfte kein Gefühl mehr, auch nicht im rechten Bein bis
       zum Knie hoch. Im Jahr 2006 wurden seine Leiden vor dem Landessozialgericht
       Potsdam als Berufskrankheit 1317 anerkannt. Dabei hatte er seine Rente
       bereits in den Neunzigerjahren sicher geglaubt. Ein Wechsel der
       Zuständigkeiten zwischen den Berufsgenossenschaften führte jedoch dazu,
       dass sein Fall erneut verhandelt wurde. Unter Berufung auf das alte,
       fehlerhafte Merkblatt wurde sein Rentenbescheid 1999 zurückgenommen. "Über
       zehn Jahre hat es gedauert, bis meine Ansprüche anerkannt wurden", sagt
       Gärtner.
       
       Mit den neuen Grundlagen für die Begutachtung sahen die
       Berufsgenossenschaften eine größere Zahl von teuren Behandlungen und Renten
       auf sich zu kommen. Inzwischen scheinen sie einen Weg gefunden zu haben,
       dies zu umgehen. Ihr Mittel: der Berufskrankheiten-Report.
       
       Anders als das Merkblatt ist ein solcher Report kein amtliches Dokument,
       sondern wird von der gesetzlichen Unfallversicherung (früher: Hauptverband
       der gewerblichen Berufsgenossenschaften) als ausführliche Richtlinie für
       ihre Gutachter herausgegeben. Nach der Novellierung des Merkblattes war
       auch der Report zurückgezogen worden. Letztes Jahr erschien ein neuer
       Report. "Aber darin finden sich die Inhalte des alten, von uns als
       gefälscht bezeichneten und vom Sachverständigenbeirat kassierten Merkblatts
       und des alten BK-Reports wieder", sagt Betroffenensprecher Röder.
       
       Die Autoren dieses Reports hätten die medizinischen Erkenntnisse ignoriert.
       So behaupteten sie, dass nur noch zwei Lösungsmittel als Auslöser für die
       Nervenkrankheit Polyneuropathie in Frage kämen. "Diese Aussage ist absurd
       und wissenschaftlich unhaltbar", ist Röder überzeugt.
       
       Seine Kritik wird von anderer Seite bestätigt: "Es gibt über die im
       BK-Report genannten Lösungsmittel hinaus weitere Stoffe, die
       Polyneuropathie verursachen können, darunter Trichlorethen und
       Tetrachlorethen", sagt Ulrich Bolm-Audorff, oberster Gewerbearzt des Landes
       Hessen und Mitglied des Sachverständigenbeirats des
       Bundesarbeitsministeriums.
       
       Doch der Trick funktioniert - auch in Verfahren vor den Sozialgerichten. So
       im Fall von Karl-Heinz Srock. Er kann nichts riechen und nichts schmecken,
       ist vergesslich und kann sich kaum konzentrieren. Außerdem hat der
       68-Jährige starke Schmerzen in den Beinen. Der frühere Betriebsmonteur war
       jahrzehntelang giftigen Lösemittel ausgesetzt: "Mein Mann kam früher oft
       mit Kunststoffklebern in Berührung", erläutert seine Frau Marlies Srock.
       1997 ist er erkrankt. Seitdem kämpft das Ehepaar darum, dass Srocks Leiden
       als Berufskrankheit anerkannt wird. Zuletzt befasste sich das Sozialgericht
       Köln mit dem Fall. Die Verhandlung dauerte 15 Minuten. Srocks Klage wurde
       abgewiesen. "Laut Merkblatt hätte die Berufskrankheit anerkannt werden
       müssen", sagt Marlies Srock. "Doch das Gericht folgte der Argumentation des
       BG-Gutachters. Das Merkblatt sei unklar formuliert und somit
       unwissenschaftlich, gemäß BG-Report der Berufsgenossenschaft könne kein
       Zusammenhang zwischen den Leiden meines Mannes und seiner beruflichen
       Tätigkeit hergestellt werden."
       
       Das Problem liegt aber nicht allein bei den Berufsgenossenschaften, sondern
       ebenso bei den Behörden. Denn der Sachverständigenbeirat beim
       Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der das Merkblatt verfasst hat,
       sollte ein gerechtes Verfahren garantieren können. Die Kontrolle versagt
       offensichtlich. Doch Details zu prüfen ist fast unmöglich. Das Ministerium
       liefert nicht einmal eine Liste darüber, wer alles in dem Gremium sitzt.
       Die Sitzungsprotokolle werden als vertraulich behandelt: "Die Mitglieder
       des Beirats sind nicht berechtigt, über Beratungsinhalte Auskünfte zu
       erteilen, da es sich um ein internes Gremium des Bundesministeriums für
       Arbeit und Soziales handelt. Dies gilt sowohl für laufende wie für
       abgeschlossene Beratungen", lautete die Antwort des Ministeriumssprechers
       auf eine Anfrage der taz. Und weiter: "Das Gremium kennt keine
       Verantwortlichkeit einzelner Mitglieder."
       
       "Die Vorgänge um den Sachverständigenbeirat beim Arbeitsministerium haben
       gezeigt, dass Gremien, die ohne Kontrolle der Öffentlichkeit arbeiten,
       offensichtlich leicht zu manipulieren sind", sagt Merz. Er fordert, dass
       diese Gremien öffentlich tagen und dass die Sitzungsprotokolle für alle
       einsehbar sind. Nur so könne die wissenschaftliche Qualität gesichert
       werden, und nur so könnten die Berufskranken zu ihrem Recht kommen.
       
       11 Mar 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lars Klaassen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Das miese Spiel der Berufsgenossenschaften: Parteiische Sachverständige
       
       Wen die Arbeit krank macht, braucht die Berufsgenossenschaften. Doch viele
       versuchen, ihre Zahlungen zu drücken: Sie beauftragen Gutachter, die
       Versicherte abweisen.