# taz.de -- Das miese Spiel der Berufsgenossenschaften (II): Wer den Schaden hat
> Wer durch seine Arbeit erkrankt, hat Anspruch auf die Unterstützung der
> Berufsgenossenschaften. Doch längst nicht jeder bekommt eine angemessene
> Entschädigung.
(IMG) Bild: Wer bei der Arbeit mit giftigen Lösungsmitteln in Berührung kommt und daran erkrankt, erhält nur in den seltensten Fällen eine Rente.
Wer durch eine berufliche Tätigkeit krank wird, hat Anspruch auf
Entschädigung. Theoretisch. Doch dass Geschädigte tatsächlich zu ihrem
Recht kommen, ist damit längst nicht gesagt. Denn je mehr Berufskrankheiten
anerkannt werden, desto teurer kommt dies die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) zu stehen. Und die versucht, wo es irgend geht,
die Auszahlung von Renten zu vermeiden. Zur Hilfe kommt ihr dabei eine
höchst undurchsichtige Verfahrensstruktur.
Damit eine Rente wegen Berufskrankheiten gezahlt werden kann, müssen die
Krankheitssymptome eines Geschädigten einer anerkannten Berufskrankheit
zugeordnet werden. Eine davon ist die "BK 1317". Diese Berufskrankheit, die
im Jahr 1997 katalogisiert wurde, beschreibt durch Lösungsmittel
verursachte Nervenschäden; meist geht es dabei um Polyneuropathie und
Enzephalopathie. Lösungsmittel stecken in Farben, Lacken, Klebstoffen,
Desinfektionsmitteln oder Leichtbenzin. Sie zerstören das zentrale
Nervensystem und verursachen unheilbare Schäden. Sie machen vergesslich,
aggressiv und lösen Hyperallergien aus.
In Deutschland kommen Hunderttausende auf der Arbeit, aber auch im
Privatleben mit solchen Lösungsmittelgemischen in Berührung. Vermutlich
sind es einige tausend Menschen, die alljährlich dadurch erkranken. Aber
nur einem Dutzend davon bewilligt die zuständige Berufsgenossenschaft eine
Rente.
Für die Anerkennung von maßgeblicher Bedeutung ist das "ärztliche
Merkblatt", das ein Sachverständigenbeirat der Bundesregierung erstellt.
Solche Merkblätter dienen den niedergelassenen Ärzten als Richtlinie zur
Erkennung einer berufsbedingten Schädigung. Bei einem Verdacht auf eine
Berufskrankheit meldet der behandelnde Arzt dies an die zuständige
Berufsgenossenschaft, die ihrerseits bei der Krankenversicherung des
Betroffenen, seinen Ärzten und früheren Arbeitgebern Auskünfte über ihn
einholt.
Die BK 1317 zeigt allerdings, wie problematisch das Verfahren mitunter sein
kann. Denn als Grundlage der Begutachtung diente lange Zeit ein Merkblatt,
das erhebliche medizinische Falschaussagen enthielt. Das betraf vor allem
jene, deren Krankheit fortschritt, obwohl sie auf der Arbeit schon längere
Zeit keinen Kontakt mit Lösungsmitteln mehr hatten. In diesen Fällen könne
es sich nicht um Symptome der BK 1317 handeln, hieß es im Merkblatt - eine
Aussage, die medizinische Untersuchungsergebnisse ins Gegenteil verkehrten.
Tatsächlich ist das Fortschreiten des Krankheitsbilds ein Symptom für die
BK 1317.
Zwischen 1997 und 2006 wurde über insgesamt 2.426 Fälle von BK 1317
entschieden - aber nur 81 Antragsteller, 3,3 Prozent, bekamen eine Rente
zugesprochen. "Das alte Merkblatt mit seiner Falschdarstellung der
Erkrankung hat demnach effektiv gewirkt", sagt Tino Merz, Sachverständiger
für Umweltfragen.
Immerhin: Der Skandal blieb nicht unbemerkt. "Wir haben das Merkblatt zur
BK 1317 überprüft und festgestellt, dass es wissenschaftlich unhaltbar
war", sagt Peter Röder von der Initiative kritischer Umweltgeschädigter e.
V. "Schließlich konnten wir darauf hinwirken, dass das Merkblatt durch den
Sachverständigenbeirat der Bundesregierung überprüft wurde." Dieser
bestätigte im Jahr 2005 die Vorbehalte und korrigierte das Merkblatt.
Horst Gärtner verhalf dies zu seinem Recht. Der ehemalige Mechaniker hat in
der linken Körperhälfte kein Gefühl mehr, auch nicht im rechten Bein bis
zum Knie hoch. Im Jahr 2006 wurden seine Leiden vor dem Landessozialgericht
Potsdam als Berufskrankheit 1317 anerkannt. Dabei hatte er seine Rente
bereits in den Neunzigerjahren sicher geglaubt. Ein Wechsel der
Zuständigkeiten zwischen den Berufsgenossenschaften führte jedoch dazu,
dass sein Fall erneut verhandelt wurde. Unter Berufung auf das alte,
fehlerhafte Merkblatt wurde sein Rentenbescheid 1999 zurückgenommen. "Über
zehn Jahre hat es gedauert, bis meine Ansprüche anerkannt wurden", sagt
Gärtner.
Mit den neuen Grundlagen für die Begutachtung sahen die
Berufsgenossenschaften eine größere Zahl von teuren Behandlungen und Renten
auf sich zu kommen. Inzwischen scheinen sie einen Weg gefunden zu haben,
dies zu umgehen. Ihr Mittel: der Berufskrankheiten-Report.
Anders als das Merkblatt ist ein solcher Report kein amtliches Dokument,
sondern wird von der gesetzlichen Unfallversicherung (früher: Hauptverband
der gewerblichen Berufsgenossenschaften) als ausführliche Richtlinie für
ihre Gutachter herausgegeben. Nach der Novellierung des Merkblattes war
auch der Report zurückgezogen worden. Letztes Jahr erschien ein neuer
Report. "Aber darin finden sich die Inhalte des alten, von uns als
gefälscht bezeichneten und vom Sachverständigenbeirat kassierten Merkblatts
und des alten BK-Reports wieder", sagt Betroffenensprecher Röder.
Die Autoren dieses Reports hätten die medizinischen Erkenntnisse ignoriert.
So behaupteten sie, dass nur noch zwei Lösungsmittel als Auslöser für die
Nervenkrankheit Polyneuropathie in Frage kämen. "Diese Aussage ist absurd
und wissenschaftlich unhaltbar", ist Röder überzeugt.
Seine Kritik wird von anderer Seite bestätigt: "Es gibt über die im
BK-Report genannten Lösungsmittel hinaus weitere Stoffe, die
Polyneuropathie verursachen können, darunter Trichlorethen und
Tetrachlorethen", sagt Ulrich Bolm-Audorff, oberster Gewerbearzt des Landes
Hessen und Mitglied des Sachverständigenbeirats des
Bundesarbeitsministeriums.
Doch der Trick funktioniert - auch in Verfahren vor den Sozialgerichten. So
im Fall von Karl-Heinz Srock. Er kann nichts riechen und nichts schmecken,
ist vergesslich und kann sich kaum konzentrieren. Außerdem hat der
68-Jährige starke Schmerzen in den Beinen. Der frühere Betriebsmonteur war
jahrzehntelang giftigen Lösemittel ausgesetzt: "Mein Mann kam früher oft
mit Kunststoffklebern in Berührung", erläutert seine Frau Marlies Srock.
1997 ist er erkrankt. Seitdem kämpft das Ehepaar darum, dass Srocks Leiden
als Berufskrankheit anerkannt wird. Zuletzt befasste sich das Sozialgericht
Köln mit dem Fall. Die Verhandlung dauerte 15 Minuten. Srocks Klage wurde
abgewiesen. "Laut Merkblatt hätte die Berufskrankheit anerkannt werden
müssen", sagt Marlies Srock. "Doch das Gericht folgte der Argumentation des
BG-Gutachters. Das Merkblatt sei unklar formuliert und somit
unwissenschaftlich, gemäß BG-Report der Berufsgenossenschaft könne kein
Zusammenhang zwischen den Leiden meines Mannes und seiner beruflichen
Tätigkeit hergestellt werden."
Das Problem liegt aber nicht allein bei den Berufsgenossenschaften, sondern
ebenso bei den Behörden. Denn der Sachverständigenbeirat beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der das Merkblatt verfasst hat,
sollte ein gerechtes Verfahren garantieren können. Die Kontrolle versagt
offensichtlich. Doch Details zu prüfen ist fast unmöglich. Das Ministerium
liefert nicht einmal eine Liste darüber, wer alles in dem Gremium sitzt.
Die Sitzungsprotokolle werden als vertraulich behandelt: "Die Mitglieder
des Beirats sind nicht berechtigt, über Beratungsinhalte Auskünfte zu
erteilen, da es sich um ein internes Gremium des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales handelt. Dies gilt sowohl für laufende wie für
abgeschlossene Beratungen", lautete die Antwort des Ministeriumssprechers
auf eine Anfrage der taz. Und weiter: "Das Gremium kennt keine
Verantwortlichkeit einzelner Mitglieder."
"Die Vorgänge um den Sachverständigenbeirat beim Arbeitsministerium haben
gezeigt, dass Gremien, die ohne Kontrolle der Öffentlichkeit arbeiten,
offensichtlich leicht zu manipulieren sind", sagt Merz. Er fordert, dass
diese Gremien öffentlich tagen und dass die Sitzungsprotokolle für alle
einsehbar sind. Nur so könne die wissenschaftliche Qualität gesichert
werden, und nur so könnten die Berufskranken zu ihrem Recht kommen.
11 Mar 2008
## AUTOREN
(DIR) Lars Klaassen
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