# taz.de -- Das miese Spiel der Berufsgenossenschaften: Parteiische Sachverständige
> Wen die Arbeit krank macht, braucht die Berufsgenossenschaften. Doch
> viele versuchen, ihre Zahlungen zu drücken: Sie beauftragen Gutachter,
> die Versicherte abweisen.
(IMG) Bild: Nicht jeder Job ist so offensichtlich gefährlich.
Seit über zwölf Jahren kämpft Winfried Karsten. Er kämpft gegen seine
schwere Krankheit - und gegen die Berufsgenossenschaft (BG), die seine
Leiden nicht als arbeitsbedingt anerkennt und ihm deshalb keine
Verletztenrente auszahlt. Bis heute vergeblich. "Es ist ein Albtraum", sagt
der 55-jährige Ingenieur.
Der Reihe nach: Karstens Kleinunternehmen bekam 1994 den Auftrag, auf dem
Hüttengelände der Harz-Metall GmbH den Einbau einer Filteranlage neben
einem Ofen zu überwachen, in dem waggonweise Abfallstoffe aus der
Stahlproduktion verbrannt wurden. Kurz darauf wurde er schwer krank, litt
an Lähmungen und dem fast völligen Verlust des Kurzzeitgedächtnisses. Seine
Firma musste er aufgeben. Was Karsten erst zu spät klar wurde: Das Gelände,
auf dem er arbeiten musste, war nachweislich hochgradig mit einer ganzen
Reihe giftiger Stoffe verseucht.
Er meldete den Fall seiner Unfallversicherung, der Verwaltungs-BG, um eine
Verletztenrente zu erhalten. Die lehnte seinen Antrag ab. Begründung: Bei
Harz-Metall seien keine relevanten Schadstoffbelastungen festgestellt
worden. Ein vom Landessozialgericht Essen eingeschalteter ärztlicher
Gutachter schob die Leiden Karstens auf Diabetes und Alkoholmissbrauch -
"obwohl mehrere Fachärzte mir bescheinigen, dass beides nicht zutrifft",
betont Karsten. Einen Gutachter eigener Wahl vor Gericht zu berufen hätte
ihn 5.000 Euro gekostet. Der Ingenieur lebte zu diesem Zeitpunkt bereits
vom Arbeitslosengeld II. Sein Antrag, diese Summe zu übernehmen, wurde
abgelehnt. Auf Gelder der BG wartet Karsten bis heute.
Karstens Fall steht für viele. Wer mit Betroffenenverbänden, etwa dem
Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter (abekra), spricht, hört viele
ähnliche, oft haarsträubende Geschichten. Allen ist gemeinsam: Versicherte
scheitern häufig an einem Geflecht aus zahlungsunwilligen BGen und
medizinischen Gutachtern, die bestreiten, dass solche Leiden durch die
Arbeitsumstände verursacht wurden.
Nur wenige reden darüber - einer von ihnen ist Ingolf Spickschen. Er war
viele Jahre Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und für
die Kontrolle der Berufsgenossenschaften zuständig. Seit seiner
Pensionierung arbeitet er als Anwalt auf dem Gebiet. "Ich habe während
meiner Arbeit gesehen, wie tausendfach Unrecht an Arbeitnehmern, aber auch
Arbeitgebern begangen wurde", sagt er.
Ein anderer Insider ist Ulrich Bolm-Audorff, leitender Gewerbearzt des
Landes Hessen und Mitglied des für Berufskrankheiten zuständigen
Sachverständigenbeirats des Bundesarbeitsministeriums. Schon 2005 erklärte
er: "Teile der Unfallversicherungsträger steuern die Quote anerkannter
Berufskrankheiten durch gezielte Auswahl medizinischer Sachverständiger."
Anders ausgedrückt: Viele Berufsgenossenschaften versuchten, ihre Zahlungen
für Berufsrenten zu drücken, indem sie Gutachter beauftragen, die
regelmäßig die Ansprüche der Versicherten abweisen. Gutachter mit einer zu
hohen Anerkennungsquote würden dagegen "ausgesondert", so Bolm-Audorff.
Im Bundesministerium für Arbeit (BMAS) wird dieser Vorwurf zurückgewiesen:
"Das BMAS und die Rechtsaufsichtsbehörden haben in der Vergangenheit
wiederholt geprüft, ob die Gutachtenqualität insgesamt den Zielsetzungen
und der sozialen Schutzfunktion der gesetzlichen Unfallversicherung
genügt", so ein Sprecher. "Pauschale Behauptungen, die Gutachter neigten
zur Parteilichkeit zugunsten des Unfallversicherungsträgers, sind nicht
gerechtfertigt." In nur 8,7 Prozent der Fälle werden
Verwaltungsentscheidungen der Berufsgenossenschaften von den
Sozialgerichten ganz oder teilweise zugunsten von klagenden Versicherten
abgeändert oder aufgehoben. Das bestätigt laut BMAS vor allem eins: Die
paritätische Selbstverwaltung in der Unfallversicherung funktioniere. Die
Versicherten hätten zudem das Recht, sich einen Gutachter auszuwählen.
Laut Spickschen "beweist diese Antwort die Parteilichkeit des zuständigen
Ministeriums zugunsten der Unfallversicherungsträger": Zum einen schlügen
diese regelmäßig nur drei Gutachter vor, obwohl meist beliebig viele
geeignete zur Verfügung stünden. Das Recht der Geschädigten auf eigene
Gutachterwahl sei zudem nicht ausdrücklich im Gesetz verankert und komme
deshalb in der Praxis nicht zum Tragen. "Vor Fließband- und
Gefälligkeitsgutachtern werden von offizieller Seite aus die Augen
verschlossen." Spickschens Fazit: "Gesetzliche Klarstellungen im Zuge der
anstehenden Novellierung des Sozialgesetzbuchs sind dringend erforderlich,
um den zigtausenden Betroffener ihre berufsbedingten Gesundheitsschäden
wenigstens annähernd mit Renten- und Rehaleistungen auszugleichen."
An Ärzten, die Gefälligkeitsgutachten unproblematisch finden, scheint kein
Mangel zu herrschen. Vor allem zwei Motive spielen da eine Rolle:
finanzielle Beziehungen zu den BGen und eine dazu passende Ideologie. Viele
der bei den BGen gefragten Gutachter hätten Beraterverträge oder seien
direkt an von BGen betriebenen Kliniken angestellt, sagt Bolm-Audorff.
Zudem verdienten einige Ärzte durch die Begutachtung im Fließbandverfahren
- einzelne bringen es auf über 500 Gutachten pro Jahr - derart gut, dass
sie diese Nebeneinnahmen nicht durch eine zu versichertenfreundliche
Begutachtung aufs Spiel setzen wollten. Die gesetzlich vorgeschriebene
Unparteilichkeit der Sachverständigen werde durch die finanzielle
Abhängigkeit gefährdet, kritisiert Bolm-Audorff. Deshalb sollten die BGen
diese Gutachter nicht mehr beauftragen.
Auch der langjährige Vorsitzende des Sachverständigenbeirats, Hans-Joachim
Woitowitz, spricht von "engen Beziehungen zwischen bestimmten Gutachtern
und den BGen". Die Argumente dieser Mediziner, die häufig ein Quasimonopol
bei der Begutachtung auf ihren Fachgebieten hätten, seien vielfach
überprüfungswürdig. Der Sprecher der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV), Stefan Boltz, weist die Vorwürfe zurück. Seit 1.
Juni 2007 vertritt dieser gemeinsame Spitzenverband die 23 gewerblichen
Berufsgenossenschaften und die 27 Unfallkassen und
Gemeindeunfallversicherungsverbände. Nur eine Minderheit der Fälle, so
Boltz, sei strittig. Zudem unterlägen die BGen der Kontrolle der
Sozialpartner und Sozialgerichte. Die geringe Zahl der von den Gerichten
kassierten BG-Entscheidungen sei ein "Qualitätsbeweis für die Verfahren".
Rainer Frentzel-Beyme sieht das anders. Der emeritierte Medizinprofessor
aus Bremen hat jahrelang selbst als Gutachter gearbeitet und dabei die
unsauberen Methoden der einschlägigen Gutachter kennengelernt, mit denen
diese die Ansprüche der Versicherten abschmettern. Da würden die Ergebnisse
internationaler Studien über die Auswirkungen von Giftstoffen falsch
wiedergegeben oder eigene Untersuchungen manipuliert und diese dann in den
Gutachten als "Beweis" zitiert, berichtet Frentzel-Beyme. Das Renommee
dieser Wissenschaftler in internationalen Fachkreisen sei "umgekehrt
proportional zu ihrer Beliebtheit bei den BGen".
## Für den Chemiestandort
Viele Mediziner rechtfertigen laut Frentzel-Beyme ihre Praxis mit ihrer
Verantwortung für den Chemiestandort Deutschland. Alle Berufskrankheiten
anzuerkennen bedeute, so die Argumentation, eine unerträgliche Belastung
für die Unternehmen, die allein für die Finanzierung der Unfallversicherung
zuständig sind. "Diese Leute stellen das Wohl der Industrie höher als das
der betroffenen Arbeitnehmer", kritisiert Frentzel-Beyme.
Für die Verbreitung dieser Haltung unter den deutschen Arbeitsmedizinern
ist vor allem die "Erlanger Schule" verantwortlich. In der fränkischen
Stadt wurde das erste Institut für Arbeitsmedizin in Deutschland nach dem
Krieg aufgebaut, unter Federführung von Helmut Valentin und Gerhard
Lehnert. Beiden Professoren wurden in den 80er-Jahren Gutachtenfälschungen
nachgewiesen. Trotzdem genießen sie bis heute hohes Ansehen in der Szene.
Sie sorgten hinter den Kulissen dafür, dass ihre Schüler - von denen viele
so ähnlich ticken wie ihre Lehrer - auf zahlreiche arbeitsmedizinische
Lehrstühle in der ganzen Republik kamen.
Bezeichnend für die ideologische Einstellung der beiden Ärzte ist der unter
ihrer Federführung vergebene Ernst-Wilhelm-Baader-Preis - benannt nach
einem sehr umstrittenen Arbeitsmediziner aus der Nazi-Zeit. Dieser schrieb
1934 über seine Berufsauffassung: "Als Ärzten erwächst uns aber die
Pflicht, angesichts des zunehmenden Missbrauchs unserer Sozialgesetze den
Versicherungsbetrügern und insbesondere den Simulanten gewerblicher
Berufskrankheiten mit Mut und Unerbittlichkeit entgegenzutreten." Viele
Arbeitsmediziner sehen das heute offenbar ähnlich.
18 Feb 2008
## AUTOREN
(DIR) Joachim Tovar
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