# taz.de -- Das miese Spiel der Berufsgenossenschaften: Parteiische Sachverständige
       
       > Wen die Arbeit krank macht, braucht die Berufsgenossenschaften. Doch
       > viele versuchen, ihre Zahlungen zu drücken: Sie beauftragen Gutachter,
       > die Versicherte abweisen.
       
 (IMG) Bild: Nicht jeder Job ist so offensichtlich gefährlich.
       
       Seit über zwölf Jahren kämpft Winfried Karsten. Er kämpft gegen seine
       schwere Krankheit - und gegen die Berufsgenossenschaft (BG), die seine
       Leiden nicht als arbeitsbedingt anerkennt und ihm deshalb keine
       Verletztenrente auszahlt. Bis heute vergeblich. "Es ist ein Albtraum", sagt
       der 55-jährige Ingenieur.
       
       Der Reihe nach: Karstens Kleinunternehmen bekam 1994 den Auftrag, auf dem
       Hüttengelände der Harz-Metall GmbH den Einbau einer Filteranlage neben
       einem Ofen zu überwachen, in dem waggonweise Abfallstoffe aus der
       Stahlproduktion verbrannt wurden. Kurz darauf wurde er schwer krank, litt
       an Lähmungen und dem fast völligen Verlust des Kurzzeitgedächtnisses. Seine
       Firma musste er aufgeben. Was Karsten erst zu spät klar wurde: Das Gelände,
       auf dem er arbeiten musste, war nachweislich hochgradig mit einer ganzen
       Reihe giftiger Stoffe verseucht.
       
       Er meldete den Fall seiner Unfallversicherung, der Verwaltungs-BG, um eine
       Verletztenrente zu erhalten. Die lehnte seinen Antrag ab. Begründung: Bei
       Harz-Metall seien keine relevanten Schadstoffbelastungen festgestellt
       worden. Ein vom Landessozialgericht Essen eingeschalteter ärztlicher
       Gutachter schob die Leiden Karstens auf Diabetes und Alkoholmissbrauch -
       "obwohl mehrere Fachärzte mir bescheinigen, dass beides nicht zutrifft",
       betont Karsten. Einen Gutachter eigener Wahl vor Gericht zu berufen hätte
       ihn 5.000 Euro gekostet. Der Ingenieur lebte zu diesem Zeitpunkt bereits
       vom Arbeitslosengeld II. Sein Antrag, diese Summe zu übernehmen, wurde
       abgelehnt. Auf Gelder der BG wartet Karsten bis heute.
       
       Karstens Fall steht für viele. Wer mit Betroffenenverbänden, etwa dem
       Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter (abekra), spricht, hört viele
       ähnliche, oft haarsträubende Geschichten. Allen ist gemeinsam: Versicherte
       scheitern häufig an einem Geflecht aus zahlungsunwilligen BGen und
       medizinischen Gutachtern, die bestreiten, dass solche Leiden durch die
       Arbeitsumstände verursacht wurden.
       
       Nur wenige reden darüber - einer von ihnen ist Ingolf Spickschen. Er war
       viele Jahre Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und für
       die Kontrolle der Berufsgenossenschaften zuständig. Seit seiner
       Pensionierung arbeitet er als Anwalt auf dem Gebiet. "Ich habe während
       meiner Arbeit gesehen, wie tausendfach Unrecht an Arbeitnehmern, aber auch
       Arbeitgebern begangen wurde", sagt er.
       
       Ein anderer Insider ist Ulrich Bolm-Audorff, leitender Gewerbearzt des
       Landes Hessen und Mitglied des für Berufskrankheiten zuständigen
       Sachverständigenbeirats des Bundesarbeitsministeriums. Schon 2005 erklärte
       er: "Teile der Unfallversicherungsträger steuern die Quote anerkannter
       Berufskrankheiten durch gezielte Auswahl medizinischer Sachverständiger."
       Anders ausgedrückt: Viele Berufsgenossenschaften versuchten, ihre Zahlungen
       für Berufsrenten zu drücken, indem sie Gutachter beauftragen, die
       regelmäßig die Ansprüche der Versicherten abweisen. Gutachter mit einer zu
       hohen Anerkennungsquote würden dagegen "ausgesondert", so Bolm-Audorff.
       
       Im Bundesministerium für Arbeit (BMAS) wird dieser Vorwurf zurückgewiesen:
       "Das BMAS und die Rechtsaufsichtsbehörden haben in der Vergangenheit
       wiederholt geprüft, ob die Gutachtenqualität insgesamt den Zielsetzungen
       und der sozialen Schutzfunktion der gesetzlichen Unfallversicherung
       genügt", so ein Sprecher. "Pauschale Behauptungen, die Gutachter neigten
       zur Parteilichkeit zugunsten des Unfallversicherungsträgers, sind nicht
       gerechtfertigt." In nur 8,7 Prozent der Fälle werden
       Verwaltungsentscheidungen der Berufsgenossenschaften von den
       Sozialgerichten ganz oder teilweise zugunsten von klagenden Versicherten
       abgeändert oder aufgehoben. Das bestätigt laut BMAS vor allem eins: Die
       paritätische Selbstverwaltung in der Unfallversicherung funktioniere. Die
       Versicherten hätten zudem das Recht, sich einen Gutachter auszuwählen.
       
       Laut Spickschen "beweist diese Antwort die Parteilichkeit des zuständigen
       Ministeriums zugunsten der Unfallversicherungsträger": Zum einen schlügen
       diese regelmäßig nur drei Gutachter vor, obwohl meist beliebig viele
       geeignete zur Verfügung stünden. Das Recht der Geschädigten auf eigene
       Gutachterwahl sei zudem nicht ausdrücklich im Gesetz verankert und komme
       deshalb in der Praxis nicht zum Tragen. "Vor Fließband- und
       Gefälligkeitsgutachtern werden von offizieller Seite aus die Augen
       verschlossen." Spickschens Fazit: "Gesetzliche Klarstellungen im Zuge der
       anstehenden Novellierung des Sozialgesetzbuchs sind dringend erforderlich,
       um den zigtausenden Betroffener ihre berufsbedingten Gesundheitsschäden
       wenigstens annähernd mit Renten- und Rehaleistungen auszugleichen."
       
       An Ärzten, die Gefälligkeitsgutachten unproblematisch finden, scheint kein
       Mangel zu herrschen. Vor allem zwei Motive spielen da eine Rolle:
       finanzielle Beziehungen zu den BGen und eine dazu passende Ideologie. Viele
       der bei den BGen gefragten Gutachter hätten Beraterverträge oder seien
       direkt an von BGen betriebenen Kliniken angestellt, sagt Bolm-Audorff.
       Zudem verdienten einige Ärzte durch die Begutachtung im Fließbandverfahren
       - einzelne bringen es auf über 500 Gutachten pro Jahr - derart gut, dass
       sie diese Nebeneinnahmen nicht durch eine zu versichertenfreundliche
       Begutachtung aufs Spiel setzen wollten. Die gesetzlich vorgeschriebene
       Unparteilichkeit der Sachverständigen werde durch die finanzielle
       Abhängigkeit gefährdet, kritisiert Bolm-Audorff. Deshalb sollten die BGen
       diese Gutachter nicht mehr beauftragen.
       
       Auch der langjährige Vorsitzende des Sachverständigenbeirats, Hans-Joachim
       Woitowitz, spricht von "engen Beziehungen zwischen bestimmten Gutachtern
       und den BGen". Die Argumente dieser Mediziner, die häufig ein Quasimonopol
       bei der Begutachtung auf ihren Fachgebieten hätten, seien vielfach
       überprüfungswürdig. Der Sprecher der Deutschen Gesetzlichen
       Unfallversicherung (DGUV), Stefan Boltz, weist die Vorwürfe zurück. Seit 1.
       Juni 2007 vertritt dieser gemeinsame Spitzenverband die 23 gewerblichen
       Berufsgenossenschaften und die 27 Unfallkassen und
       Gemeindeunfallversicherungsverbände. Nur eine Minderheit der Fälle, so
       Boltz, sei strittig. Zudem unterlägen die BGen der Kontrolle der
       Sozialpartner und Sozialgerichte. Die geringe Zahl der von den Gerichten
       kassierten BG-Entscheidungen sei ein "Qualitätsbeweis für die Verfahren".
       
       Rainer Frentzel-Beyme sieht das anders. Der emeritierte Medizinprofessor
       aus Bremen hat jahrelang selbst als Gutachter gearbeitet und dabei die
       unsauberen Methoden der einschlägigen Gutachter kennengelernt, mit denen
       diese die Ansprüche der Versicherten abschmettern. Da würden die Ergebnisse
       internationaler Studien über die Auswirkungen von Giftstoffen falsch
       wiedergegeben oder eigene Untersuchungen manipuliert und diese dann in den
       Gutachten als "Beweis" zitiert, berichtet Frentzel-Beyme. Das Renommee
       dieser Wissenschaftler in internationalen Fachkreisen sei "umgekehrt
       proportional zu ihrer Beliebtheit bei den BGen".
       
       ## Für den Chemiestandort
       
       Viele Mediziner rechtfertigen laut Frentzel-Beyme ihre Praxis mit ihrer
       Verantwortung für den Chemiestandort Deutschland. Alle Berufskrankheiten
       anzuerkennen bedeute, so die Argumentation, eine unerträgliche Belastung
       für die Unternehmen, die allein für die Finanzierung der Unfallversicherung
       zuständig sind. "Diese Leute stellen das Wohl der Industrie höher als das
       der betroffenen Arbeitnehmer", kritisiert Frentzel-Beyme.
       
       Für die Verbreitung dieser Haltung unter den deutschen Arbeitsmedizinern
       ist vor allem die "Erlanger Schule" verantwortlich. In der fränkischen
       Stadt wurde das erste Institut für Arbeitsmedizin in Deutschland nach dem
       Krieg aufgebaut, unter Federführung von Helmut Valentin und Gerhard
       Lehnert. Beiden Professoren wurden in den 80er-Jahren Gutachtenfälschungen
       nachgewiesen. Trotzdem genießen sie bis heute hohes Ansehen in der Szene.
       Sie sorgten hinter den Kulissen dafür, dass ihre Schüler - von denen viele
       so ähnlich ticken wie ihre Lehrer - auf zahlreiche arbeitsmedizinische
       Lehrstühle in der ganzen Republik kamen.
       
       Bezeichnend für die ideologische Einstellung der beiden Ärzte ist der unter
       ihrer Federführung vergebene Ernst-Wilhelm-Baader-Preis - benannt nach
       einem sehr umstrittenen Arbeitsmediziner aus der Nazi-Zeit. Dieser schrieb
       1934 über seine Berufsauffassung: "Als Ärzten erwächst uns aber die
       Pflicht, angesichts des zunehmenden Missbrauchs unserer Sozialgesetze den
       Versicherungsbetrügern und insbesondere den Simulanten gewerblicher
       Berufskrankheiten mit Mut und Unerbittlichkeit entgegenzutreten." Viele
       Arbeitsmediziner sehen das heute offenbar ähnlich.
       
       18 Feb 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Joachim Tovar
       
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