# taz.de -- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Geschiedene Frauen finanziell gestärkt
> Heiratet ein geschiedener Mann noch einmal, muss seine Frau aus erster
> Ehe nicht mehr auf Unterhalt verzichten. Ein entsprechendes Urteil des
> Bundesgerichtshofs wurde korrigiert.
(IMG) Bild: Eine Scheidung ist teuer, da hilft's auch nicht, nochmal zu heiraten.
BERLIN taz | Viele geschiedene Ehefrauen können mit mehr Geld von ihrem
Exmann rechnen. Dessen neue Familie wird dagegen weniger Geld zur Verfügung
haben. Das sind die Folgen einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts. Es kassierte dabei ein Grundsatzurteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2008. Der BGH habe eine unzulässige
Rechtsfortbildung vorgenommen, heißt es.
Bis 2008 galt nach einer Scheidung und Neuheirat folgende Regel: Vom
Einkommen des unterhaltspflichtigen Exgatten (meist des Mannes) wurden
zunächst die Ansprüche der Kinder abgezogen, dann wurde das verfügbare
Einkommen halbiert. Die eine Hälfte ging an die geschiedene Exfrau, soweit
sie unterhaltsbedürftig war. Die andere Hälfte stand dem neuen Ehepaar zur
Verfügung. Eine Neuheirat konnte die Unterhaltsansprüche der Exfrau also
nicht schmälern.
Im Juli 2008 änderte der BGH jedoch die Regeln. Das nach Abzug des
Kindesunterhalts verfügbare Einkommen des Mannes wird nun nicht mehr
halbiert, sondern gedrittelt, entschied der BGH. Nun stand also beiden
Frauen und dem Mann je ein Drittel des Resteinkommens zu. Die neue Familie
hatte zusammengezählt zwei Drittel der Einkünfte des Mannes zur Verfügung
statt wie bisher nur die Hälfte. Die Exfrau bekam nur noch ein Drittel.
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die von 1978 bis 2002
verheiratet war. Wie schon in den letzten zehn Ehejahren arbeitete sie auch
nach der Scheidung ganztägig. Sie erhielt daher nur Aufstockungsunterhalt
zur Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensverhältnisse. 618 Euro monatlich
musste ihr Exmann zahlen. Als dieser 2008 neu heiratete, verlangte er -
unter Berufung auf die Drittelungsmethode des BGH - eine Neuberechnung des
Unterhalts. Das Gericht folgte dem BGH und senkte die Zahlungspflicht auf
488 Euro pro Monat.
Die Klage der Exfrau hatte nun Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht
erklärte das Grundsatzurteil des BGH für verfassungswidrig. Das oberste
Zivilgericht habe sich über den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes
hinweggesetzt und damit die "wirtschaftliche Handlungsfähigkeit" der Frau
und das Rechtsstaatsprinzip verletzt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch stehe
eindeutig, dass sich der Scheidungsunterhalt nach den "ehelichen
Lebensverhältnissen" bemesse. Mit keiner Auslegungsmethode könne man zu dem
Ergebnis kommen, dass eine neue Heirat die Unterhaltspflicht reduziere,
kritisierten die Verfassungsrichter. Der BGH habe unbefugt einen
"Systemwechsel" vorgenommen.
Damit hat Karlsruhe aber nicht die Drittelungsmethode für verfassungswidrig
erklärt, sondern nur ihre Einführung durch den Bundesgerichtshof. Der
Bundestag könnte die Stärkung der Neufamilien per Gesetz durchaus anordnen.
Dies würde auch zur Unterhaltsreform passen, die Anfang 2008 in Kraft
getreten ist. Dort wurde auch stärker betont, dass ein Geschiedener seinen
Unterhalt grundsätzlich durch eigene Erwerbsarbeit erwirtschaften muss.
Außerdem können Unterhaltsansprüche seither leichter befristet und in der
Höhe beschränkt werden. Diese gesetzlichen Regelungen bleiben auch nach dem
aktuellen Beschluss bestehen. (Az.: 1 BvR 918/10)
11 Feb 2011
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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