# taz.de -- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Geschiedene Frauen finanziell gestärkt
       
       > Heiratet ein geschiedener Mann noch einmal, muss seine Frau aus erster
       > Ehe nicht mehr auf Unterhalt verzichten. Ein entsprechendes Urteil des
       > Bundesgerichtshofs wurde korrigiert.
       
 (IMG) Bild: Eine Scheidung ist teuer, da hilft's auch nicht, nochmal zu heiraten.
       
       BERLIN taz | Viele geschiedene Ehefrauen können mit mehr Geld von ihrem
       Exmann rechnen. Dessen neue Familie wird dagegen weniger Geld zur Verfügung
       haben. Das sind die Folgen einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung
       des Bundesverfassungsgerichts. Es kassierte dabei ein Grundsatzurteil des
       Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2008. Der BGH habe eine unzulässige
       Rechtsfortbildung vorgenommen, heißt es.
       
       Bis 2008 galt nach einer Scheidung und Neuheirat folgende Regel: Vom
       Einkommen des unterhaltspflichtigen Exgatten (meist des Mannes) wurden
       zunächst die Ansprüche der Kinder abgezogen, dann wurde das verfügbare
       Einkommen halbiert. Die eine Hälfte ging an die geschiedene Exfrau, soweit
       sie unterhaltsbedürftig war. Die andere Hälfte stand dem neuen Ehepaar zur
       Verfügung. Eine Neuheirat konnte die Unterhaltsansprüche der Exfrau also
       nicht schmälern.
       
       Im Juli 2008 änderte der BGH jedoch die Regeln. Das nach Abzug des
       Kindesunterhalts verfügbare Einkommen des Mannes wird nun nicht mehr
       halbiert, sondern gedrittelt, entschied der BGH. Nun stand also beiden
       Frauen und dem Mann je ein Drittel des Resteinkommens zu. Die neue Familie
       hatte zusammengezählt zwei Drittel der Einkünfte des Mannes zur Verfügung
       statt wie bisher nur die Hälfte. Die Exfrau bekam nur noch ein Drittel.
       
       Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die von 1978 bis 2002
       verheiratet war. Wie schon in den letzten zehn Ehejahren arbeitete sie auch
       nach der Scheidung ganztägig. Sie erhielt daher nur Aufstockungsunterhalt
       zur Aufrechterhaltung der ehelichen Lebensverhältnisse. 618 Euro monatlich
       musste ihr Exmann zahlen. Als dieser 2008 neu heiratete, verlangte er -
       unter Berufung auf die Drittelungsmethode des BGH - eine Neuberechnung des
       Unterhalts. Das Gericht folgte dem BGH und senkte die Zahlungspflicht auf
       488 Euro pro Monat.
       
       Die Klage der Exfrau hatte nun Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht
       erklärte das Grundsatzurteil des BGH für verfassungswidrig. Das oberste
       Zivilgericht habe sich über den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes
       hinweggesetzt und damit die "wirtschaftliche Handlungsfähigkeit" der Frau
       und das Rechtsstaatsprinzip verletzt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch stehe
       eindeutig, dass sich der Scheidungsunterhalt nach den "ehelichen
       Lebensverhältnissen" bemesse. Mit keiner Auslegungsmethode könne man zu dem
       Ergebnis kommen, dass eine neue Heirat die Unterhaltspflicht reduziere,
       kritisierten die Verfassungsrichter. Der BGH habe unbefugt einen
       "Systemwechsel" vorgenommen.
       
       Damit hat Karlsruhe aber nicht die Drittelungsmethode für verfassungswidrig
       erklärt, sondern nur ihre Einführung durch den Bundesgerichtshof. Der
       Bundestag könnte die Stärkung der Neufamilien per Gesetz durchaus anordnen.
       Dies würde auch zur Unterhaltsreform passen, die Anfang 2008 in Kraft
       getreten ist. Dort wurde auch stärker betont, dass ein Geschiedener seinen
       Unterhalt grundsätzlich durch eigene Erwerbsarbeit erwirtschaften muss.
       Außerdem können Unterhaltsansprüche seither leichter befristet und in der
       Höhe beschränkt werden. Diese gesetzlichen Regelungen bleiben auch nach dem
       aktuellen Beschluss bestehen. (Az.: 1 BvR 918/10)
       
       11 Feb 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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