# taz.de -- Höchststrafe für die NPD
       
       > URTEIL Nicht wichtig genug: Karlsruhe lehnt Verbot der rechtsextremen
       > Partei ab, weil sie zu wenig Relevanz habe
       
 (IMG) Bild: Nächstes Thema, bitte: Die Karlsruher VerfassungsrichterInnen am Dienstag nach ihrer Entscheidung, den Antrag der Bundesländer auf ein NPD-Verbot zurückzuweisen
       
       KARLSRUHE taz |Auch im zweiten Anlauf ist das NPD-Verbot gescheitert. Das
       Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag den entsprechenden Antrag des
       Bundesrats ab. Diesmal gab es aber keine Probleme mit staatlichen V-Leuten
       in der Partei. Vielmehr sah das Gericht nach langer Beratung die
       Anforderungen des Grundgesetzes nicht erfüllt. Die NPD verfolge zwar
       eindeutig verfassungsfeindliche Ziele, so die Richter, sie missachte die
       Menschenwürde von Ausländern und eingebürgerten Deutschen und verletze das
       Demokratieprinzip. Die NPD sei aber derzeit nicht relevant genug, um mit
       einem Parteiverbot aus dem politischen Geschehen ausgeschlossen zu werden.
       
       Möglicherweise muss die Partei aber bald mit einem Ausschluss aus der
       staatlichen Parteienfinanzierung rechnen. Die Richter stellten zwar klar,
       dass das „Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Form“ jede Behinderung einer
       nicht verbotenen Partei verbiete. Doch dann folgt im Urteil der Hinweis,
       dass der „verfassungsändernde Gesetzgeber“ ja durchaus das Grundgesetz
       ändern könne. Das heißt, Bundestag und Bundesrat könnten mit
       Zweidrittelmehrheit beschließen, dass verfassungswidrige Parteien, die
       mangels Relevanz nicht verboten werden, kein Geld vom Staat mehr bekommen.
       2015 hatte die NPD Anspruch auf über eine Million Euro. Der
       rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, forderte umgehend, die
       NPD müsse jetzt finanziell „ausgetrocknet“ werden. chr
       
       ▶Schwerpunkt
       
       18 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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