# taz.de -- „Jeder Wachmann war verantwortlich“
> Ermittlungen Jens Rommel, Leiter der Zentralen Stelle zur Ermittlung von
> NS-Verbrechern, zu den Konsequenzen des Urteils
taz: Herr Rommel, welche Bedeutung hat das Urteil des Bundesgerichtshofs
für die weitere Strafverfolgung von mutmaßlichen NS-Straftätern?
Jens Rommel:Wir sehen uns mit dieser Entscheidung in unserer Auffassung
bestärkt, wonach auch der einzelne Wachmann mitverantwortlich ist für die
systematischen Morde in Auschwitz. Das sind Verbrechen, die dadurch
gekennzeichnet sind, dass sie dort bürokratisch organisiert von vielen
Beteiligten begangen worden sind. Wir werden jetzt genau analysieren, unter
welchen Voraussetzungen sich einzelne Personen in der Organisation eines
Konzentrationslagers strafbar gemacht haben. Wir haben unsere Schwerpunkte
ja an dem weiten Begriff der Beihilfe ausgerichtet und unsere Ermittlungen
auf andere Lager ausgedehnt. Wir werden genau schauen, an welchen Stellen
die neue Rechtsprechung uns weitere Ermittlungen ermöglicht.
Tausende mutmaßliche NS-Straftäter sind davongekommen, weil über Jahrzehnte
die Rechtsauffassung galt, dass alleine die Tätigkeit in einem
NS-Vernichtungslager nicht zu einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord
ausreicht. Kommt das BGH-Urteil nicht 30 Jahre zu spät?
Ich glaube, jede Juristengeneration muss versuchen, sich diesen staatlichen
Verbrechen anzunähern. Wir machen das mit dem gleichen Gesetz, das damals
schon gegolten hat – aber wir versuchen, die Besonderheiten dieser
Massenverbrechen zu berücksichtigen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass das
Ganze früher so gekommen wäre.
Gegen wen ermittelt die Zentralen Stelle derzeit konkret?
Die jetzige Entscheidung betrifft Auschwitz und Majdanek. Beide Lager waren
schon in den vergangenen Jahren Schwerpunkte bei den Ermittlungen der
Zentralen Stelle. Wir haben jetzt auch die Lager Stutthoff, Bergen-Belsen
und Neuengamme in den Blick genommen und zuletzt unsere Ermittlungen auf
Buchenwald und Ravensbrück ausgedehnt. Wir müssen zunächst prüfen, ob auch
in diesen anderen Lagern systematische Ermordungen zu bestimmten
Zeitpunkten nachzuweisen sind. Danach geht es darum, das Personal ausfindig
zu machen, dass in dieser Zeit Dienst getan hat.
Bei den Ermittlungen in Stutthoff haben Sie die Vorermittlungen
abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaften abgegeben?
Ja. Im Sommer konnten wir acht Verfahren abgeben. Das betrifft vier
Wachmänner und vier Frauen, die in der Kommandantur tätig gewesen sein
sollen. Das betrifft Staatsanwaltschaften von Hamburg bis München, die
jetzt weiter ermitteln und entscheiden müssen, ob Anklage erhoben werden
kann.
Die letzten noch lebenden mutmaßlichen NS-Straftäter sind heute alle
mindestens 90 Jahre alt. Was glauben Sie, wie lange wird die Zentrale
Stelle noch ermitteln?
Die Justizminister der Länder, die die Zentrale Stelle tragen, haben sich
im letzten Jahr mit dieser Frage befasst und erklärt, ein Ende der
Ermittlungen sei noch nicht absehbar. Der baden-württembergische
Justizminister hat 2015 von zehn Jahren gesprochen. Das wäre dann 2025. Das
scheint auch mir persönlich die Obergrenze zu sein.
Interview Klaus Hillenbrand
29 Nov 2016
## AUTOREN
(DIR) Klaus Hillenbrand
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