# taz.de -- „Jeder Wachmann war verantwortlich“
       
       > Ermittlungen Jens Rommel, Leiter der Zentralen Stelle zur Ermittlung von
       > NS-Verbrechern, zu den Konsequenzen des Urteils
       
       taz: Herr Rommel, welche Bedeutung hat das Urteil des Bundesgerichtshofs
       für die weitere Strafverfolgung von mutmaßlichen NS-Straftätern? 
       
       Jens Rommel:Wir sehen uns mit dieser Entscheidung in unserer Auffassung
       bestärkt, wonach auch der einzelne Wachmann mitverantwortlich ist für die
       systematischen Morde in Auschwitz. Das sind Verbrechen, die dadurch
       gekennzeichnet sind, dass sie dort bürokratisch organisiert von vielen
       Beteiligten begangen worden sind. Wir werden jetzt genau analysieren, unter
       welchen Voraussetzungen sich einzelne Personen in der Organisation eines
       Konzentrationslagers strafbar gemacht haben. Wir haben unsere Schwerpunkte
       ja an dem weiten Begriff der Beihilfe ausgerichtet und unsere Ermittlungen
       auf andere Lager ausgedehnt. Wir werden genau schauen, an welchen Stellen
       die neue Rechtsprechung uns weitere Ermittlungen ermöglicht.
       
       Tausende mutmaßliche NS-Straftäter sind davongekommen, weil über Jahrzehnte
       die Rechtsauffassung galt, dass alleine die Tätigkeit in einem
       NS-Vernichtungslager nicht zu einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord
       ausreicht. Kommt das BGH-Urteil nicht 30 Jahre zu spät? 
       
       Ich glaube, jede Juristengeneration muss versuchen, sich diesen staatlichen
       Verbrechen anzunähern. Wir machen das mit dem gleichen Gesetz, das damals
       schon gegolten hat – aber wir versuchen, die Besonderheiten dieser
       Massenverbrechen zu berücksichtigen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass das
       Ganze früher so gekommen wäre.
       
       Gegen wen ermittelt die Zentralen Stelle derzeit konkret? 
       
       Die jetzige Entscheidung betrifft Auschwitz und Majdanek. Beide Lager waren
       schon in den vergangenen Jahren Schwerpunkte bei den Ermittlungen der
       Zentralen Stelle. Wir haben jetzt auch die Lager Stutthoff, Bergen-Belsen
       und Neuengamme in den Blick genommen und zuletzt unsere Ermittlungen auf
       Buchenwald und Ravensbrück ausgedehnt. Wir müssen zunächst prüfen, ob auch
       in diesen anderen Lagern systematische Ermordungen zu bestimmten
       Zeitpunkten nachzuweisen sind. Danach geht es darum, das Personal ausfindig
       zu machen, dass in dieser Zeit Dienst getan hat.
       
       Bei den Ermittlungen in Stutthoff haben Sie die Vorermittlungen
       abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaften abgegeben? 
       
       Ja. Im Sommer konnten wir acht Verfahren abgeben. Das betrifft vier
       Wachmänner und vier Frauen, die in der Kommandantur tätig gewesen sein
       sollen. Das betrifft Staatsanwaltschaften von Hamburg bis München, die
       jetzt weiter ermitteln und entscheiden müssen, ob Anklage erhoben werden
       kann.
       
       Die letzten noch lebenden mutmaßlichen NS-Straftäter sind heute alle
       mindestens 90 Jahre alt. Was glauben Sie, wie lange wird die Zentrale
       Stelle noch ermitteln? 
       
       Die Justizminister der Länder, die die Zentrale Stelle tragen, haben sich
       im letzten Jahr mit dieser Frage befasst und erklärt, ein Ende der
       Ermittlungen sei noch nicht absehbar. Der baden-württembergische
       Justizminister hat 2015 von zehn Jahren gesprochen. Das wäre dann 2025. Das
       scheint auch mir persönlich die Obergrenze zu sein. 
       
       Interview Klaus Hillenbrand
       
       29 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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