# taz.de -- Erinnern an die "Freiburger Thesen": Wofür steht die FDP?
       
       > Menschenwürde, Fortschritt, Reform des Kapitalismus - wie die FDP 1971 in
       > ihren Freiburger Thesen den Liberalismus definierte. Eine Dokumentation.
       
 (IMG) Bild: Im Schatten von 1971? Liberalismus heute: Guido Westerwelle.
       
       Der Liberalismus war und ist Träger und Erbe der demokratischen
       Revolutionen, die zu Ende des 18. Jahrhunderts in Amerika und Frankreich
       vom Gedanken der Freiheit und Würde des Menschen ausgehen.
       
       Die aus diesen bürgerlichen Revolutionen in die späteren Reformbewegungen
       im Staat eingehende liberale Tradition, die aus der bürgerlichen Aufklärung
       als geistige Gegenbewegung gegen den Absolutismus und Merkantilismus des
       monarchischen Staates und der feudalen Gesellschaft entstanden ist, hat von
       Anfang eine doppelte Zielrichtung.
       
       Sie geht auf eine Demokratisierung des Staates, die mit dem dritten und
       zuletzt mit dem vierten Stand allen Staatsbürgern das aktive und passive
       Wahlrecht und damit das Recht auf größtmögliche und gleichberechtigte
       Teilhabe und Mitbestimmung an der Organisation und Aktivität des Staates
       verschafft.
       
       Sie geht zugleich auf eine Liberalisierung, durch verfassungsmäßige
       Verbürgung unantastbarer Freiheitsrechte und Menschenrechte des Bürgers
       gegenüber dem Staat. Freie Entfaltung der Persönlichkeit, gleiche Stellung
       des Bürgers vor dem Gesetz, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit,
       Religionsfreiheit und Koalitionsfreiheit, aber auch Rechte auf Leben und
       Gesundheit usw. sind die demokratischen Errungenschaften dieser
       Liberalisierung des Staates.
       
       Diese Demokratisierung und Liberalisierung des Staates aus dem Gedanken der
       Menschenwürde und Selbstbestimmung, führt nach vielen vergeblichen Anläufen
       und verhängnisvollen Rückschlägen am Ende zu dem als konstitutionelle
       Demokratie verfaßten freiheitlichen Rechtsstaat unseres Grundgesetzes, mit
       Grundrechtsverbürgungen, Minderheitenschutz, Gewaltenteilung und
       Rechtsbindung aller Staatsgewalt.
       
       Einer freidemokratischen: liberaldemokratischen Partei in unserem Lande
       bleibt die unverzichtbare und unersetzbare Aufgabe eines Hüters und Wahrers
       dieser Tradition des klassischen Liberalismus gegenüber allen Freiheit und
       Recht bedrohenden staatlichen Maßnahmen und gesellschaftlichen
       Entwicklungen.
       
       Wir stehen heute am Anfang der zweiten Phase einer von der bürgerlichen
       Revolution ausgehenden Reformbewegung auch in der Gesellschaft, wie sie
       nicht zuletzt in den tiefgreifenden und nachhaltigen
       Bewußtseinsveränderungen der weltweiten Jugendrevolte sich ankündigt.
       
       Sie zielt auf eine in der Sache nicht weniger als 1775 und 1789
       revolutionäre, im wörtlichen Sinne umwälzende, in den westlichen
       Industriestaaten und Massendemokratien nun endlich auf evolutionärem Wege
       durchsetzbare Demokratisierung der Gesellschaft, aus demselben Gedanken der
       "Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit!", aus dem auch die
       Demokratisierung des Staates ihren Ursprung nahm.
       
       Diese neue Phase der Demokratisierung und Liberalisierung, im
       ursprünglichen und nicht dem heute oft mißbrauchten Sinne dieser Worte,
       entspringt aus einem gewandelten Verständnis der Freiheit, das dem modernen
       Liberalismus die neue politische Dimension eines nicht mehr nur
       Demokratischen, sondern zugleich Sozialen Liberalismus erschließt.
       
       Freiheit bedeutet für den modernen Liberalismus nicht länger die Freiheit
       eines aus der Gesellschaft herausgedachten, dem Staate entgegengesetzten
       autonomen Individuums, sondern die Freiheit jenes autonomen und sozialen
       Individuums, wie es als immer zugleich einzelhaftes und gesellschaftliches
       Wesen in Staat und Gesellschaft wirklich lebt.
       
       Freiheit und Glück des Menschen sind für einen solchen Sozialen
       Liberalismus danach nicht einfach nur eine Sache gesetzlich gesicherter
       Freiheitsrechte und Menschenrechte, sondern gesellschaftlich erfüllter
       Freiheiten und Rechte. Nicht nur auf Freiheiten und Rechte als bloß formale
       Garantien des Bürgers gegenüber dem Staat, sondern als soziale Chancen in
       der alltäglichen Wirklichkeit der Gesellschaft kommt es ihm an.
       
       Wie auf dem Felde der Bildungspolitik tritt der Soziale Liberalismus auch
       auf dem der Gesellschaftspolitik ein für die Ergänzung der bisherigen
       liberalen Freiheitsrechte und Menschenrechte durch soziale Teilhaberechte
       und Mitbestimmungsrechte.
       
       Die nachfolgenden Thesen zur liberalen Gesellschaftspolitik entwerfen die
       politische Praxis, die diesen neuen Geist einer Demokratisierung der
       Gesellschaft in einer künftigen liberalen Gesellschaftspolitik umsetzt.
       
       These 1: Liberalismus nimmt Partei für Menschenwürde durch
       Selbstbestimmung. Er tritt ein für den Vorrang der Person vor der
       Institution. Er setzt sich ein für größtmögliche Freiheit des einzelnen
       Menschen und Wahrung der menschlichen Würde in jeder gegebenen oder sich
       verändernden politischen und sozialen Situation. Behauptung der
       Menschenwürde und Selbstbestimmung des Einzelnen in Staat und Recht, in
       Wirtschaft und Gesellschaft gegenüber einer Zerstörung der Person durch die
       Fremdbestimmung und durch den Anpassungsdruck der politischen und sozialen
       Institutionen waren und sind die ständige Aufgabe des klassischen wie des
       modernen Liberalismus. Oberste Ziele liberaler Gesellschaftspolitik sind
       daher die Erhaltung und Entfaltung der Individualität persönlichen Daseins
       und der Pluralität menschlichen Zusammenlebens. 
       
       Der Demokratische und Soziale Liberalismus stellt den Menschen in die Mitte
       von Staat und Recht, von Wirtschaft und Gesellschaft.
       
       Wo immer vom Menschen geschaffene Einrichtungen in Staat und Recht, in
       Wirtschaft und Gesellschaft diese ihre alleinige Aufgabe als Mittel zum
       Zwecke des Menschen: als Bedingung größtmöglicher und gleichberechtigter
       Freiheit und Sicherheit, Wohlfahrt und Gerechtigkeit zwischen Menschen
       verleugnen und mißverstehen, nimmt liberale Gesellschaftspolitik Partei für
       die Person gegen die Institution, Partei für die Achtung und den Schutz der
       Menschenwürde und damit Selbstbestimmung des Einzelnen, gegen die den
       Menschen seiner selbst entfremdenden Fremdbestimmungen und
       Anpassungszwänge, welche die Individualität des Einzelnen ebenso zu
       zerstören drohen wie die Pluralität in der Gesellschaft.
       
       So notwendig menschliches Zusammenleben wie persönliches Dasein ein
       bestimmtes durch Recht und Moral erzwungenes Mindestmaß an Konformität und
       Kontinuität fordert, so entscheidend muß es die Aufgabe liberaler Politik
       in der Industriegesellschaft und Massendemokratie sein, die Freiräume für
       die Individualität des Menschen und die Spielräume für Pluralität der
       Gesellschaft gegen zerstörerische Fremdbestimmung und übermächtigen
       Anpassungszwang zu behaupten.
       
       These 2: Liberalismus nimmt Partei für Fortschritt durch Vernunft. Er tritt
       ein für die Befreiung der Person aus Unmündigkeit und Abhängigkeit. Er
       setzt sich ein für Aufklärung des Unwissens und Abbau von Vorurteilen, für
       Beseitigung von Bevormundung und Aufhebung von Unselbständigkeit. Erste
       Voraussetzungen einer auf die Förderung solcher Emanzipation des Menschen
       und damit Evolution der Menschheit gerichteten liberalen
       Gesellschaftspolitik sind geistige Freiheit und die Prinzipien der Toleranz
       und der Konkurrenz. Nur auf dieser Grundlage ist eine freie und offene
       Gesellschaft möglich, in der Wahrheit und Gerechtigkeit nicht als fertige
       Antworten überliefert und hingenommen, sondern angesichts des Wandels der
       Verhältnisse stets als neu sich stellende Fragen an den Menschen
       aufgeworfen und erörtert werden. 
       
       Was den Liberalismus als eine Partei des Fortschritts durch Vernunft von
       allen Parteien des Fortschritts durch Klassenkampf unterscheidet, ist sein
       durch Erfahrung erhärtetes Mißtrauen gegen jede, und sei es auch nur für
       eine "Zeit des Übergangs" in das am Ende verheißene "Reich der Freiheit",
       dem einzelnen Menschen und ganzen Gesellschaften nach einer einheitlichen
       politischen Ideologie auferlegte oder gar aufgezwungene Sinngebung
       persönlichen Daseins und menschlichen Zusammenlebens.
       
       Der "Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit"
       (Kant) ist nicht durch ideologische Bevormundung und moralische Gängelung
       des Menschen, etwa aus der elitären Anmaßung eines "richtigen Bewußtseins"
       möglich. Der im klassischen Liberalismus verheißene Aufstand des Menschen
       zum aufgeklärten und mündigen Bürger setzt genau umgekehrt einen Prozeß der
       Aufklärung von Unwissen und der Befreiung von Bevormundung voraus, der sich
       nur in der permanenten Evolution einer nach den Prinzipien der Toleranz und
       der Konkurrenz organisierten freien und offenen Gesellschaft vollziehen
       kann.
       
       These 3: Liberalismus fordert Demokratisierung der Gesellschaft. Nach dem
       Grundsatz: Die Gesellschaft sind wir alle! erstrebt der Liberalismus die
       Demokratisierung der Gesellschaft durch größtmögliche und gleichberechtigte
       Teilhabe aller an der durch Arbeitsteilung ermöglichten Befriedigung der
       individuellen Bedürfnisse und Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten. Er
       tritt ein für entsprechende Mitbestimmung an der Ausübung der Herrschaft in
       der Gesellschaft, die zur Organisation dieser arbeitsteiligen Prozesse
       erforderlich ist. Nach dem Grundsatz: Die Gesellschaft darf nicht alles!
       zielt er im freiheitlichen Sozialstaat zugleich auf die Liberalisierung der
       Gesellschaft, durch eine mittels Gewaltenteilung, Rechtsbindung aller
       Gewalt, Grundrechtsverbürgungen und Minderheitenschutz eingeschränkte
       Herrschaft von Menschen über Menschen in der arbeitsteiligen Organisation
       unserer Gesellschaft. 
       
       Die freiheitliche Demokratie zielt nach der klassischen Tradition des
       Demokratischen Liberalismus auf eine Ordnung der größtmöglichen und
       gleichberechtigten politischen Teilhabe und Mitbestimmung aller Bürger an
       der verfassungsmäßigen Organisation des Staates.
       
       Die freiheitliche Demokratie zielt nach der modernen Konzeption eines
       Sozialen Liberalismus zugleich auf eine Ordnung der größtmöglichen und
       gleichberechtigten sozialen Teilhabe und Mitbestimmung aller Bürger an der
       arbeitsteiligen Organisation der Gesellschaft.
       
       Der doppelte Grundsatz, nach dem diese Demokratisierung des Staates durch
       den Demokratischen Liberalismus vollzogen worden ist, lautet nach Naumann:
       1. Der Staat sind wir alle; 2. der Staat darf nicht alles.
       
       Mit der Demokratisierung des Staates ("der Staat sind wir alle") und
       zugleich Liberalisierung des Staates ("der Staat darf nicht alles") wurde
       der frühere, unfreiheitliche Obrigkeitsstaat in den freiheitlichen
       Rechtsstaat umgeschaffen und die Freiheit des Staatsbürgers
       verfassungsmäßig gesichert.
       
       Nach demselben doppelten Grundsatz vollzieht sich entsprechend die
       Demokratisierung der Gesellschaft, die sich der Soziale Liberalismus seit
       Friedrich Naumann zum Ziele setzt. Er lautet: 1. Der Betrieb sind wir alle;
       2. der Betrieb darf nicht alles. Was damit gefordert ist, ist nicht mehr
       und nicht weniger als die Übertragung der in der Bändigung der Allmacht des
       Großbetriebes Staat entwickelten demokratischen und liberalen
       Organisationsformen von Gewaltenteilung und Rechtsbindung, von
       Grundrechtsverbürgung und Minderheitenschutz auch auf die Großbetriebe in
       der Gesellschaft.
       
       Die "Gegenwartsaufgabe" der alten liberalen Theorie läßt sich für Naumann
       danach in dem obersten Leitsatz einer liberalen Gesellschaftspolitik
       zusammenfassen: "Industrieuntertanen müssen in Industriebürger verwandelt
       werden!"
       
       These 4: Liberalismus fordert Reform des Kapitalismus. Die geschichtliche
       Leistung des Liberalismus war die Freisetzung des Menschen für die
       Entwicklung der modernen Industriegesellschaft. Der Kapitalismus hat,
       gestützt auf Wettbewerb und Leistungswillen des Einzelnen, zu großen
       wirtschaftlichen Erfolgen, aber auch zu gesellschaftlicher Ungerechtigkeit
       geführt. Die liberale Reform des Kapitalismus erstrebt die Aufhebung der
       Ungleichgewichte des Vorteils und der Ballung wirtschaftlicher Macht, die
       aus der Akkumulation von Geld und Besitz und der Konzentration des
       Eigentums an den Produktionsmitteln in wenigen Händen folgen. Sie bringt
       damit die Gesetzlichkeiten einer privaten Wirtschaft in Einklang mit den
       Zielen einer liberalen Gesellschaft. Sie dient gleicherweise der Steigerung
       der Leistungsfähigkeit wie der Menschlichkeit eines solchen auf private
       Initiative der Wirtschaftsbürger und privates Eigentum an den
       Produktionsmitteln gegründeten Wirtschafts-und Gesellschaftssystems. 
       
       Das Vertrauen des klassischen Liberalismus, die Ziele einer liberalen
       Gesellschaft aus dem Selbstlauf einer privaten Wirtschaft zu erreichen, ist
       nach den geschichtlichen Erfahrungen nur in Grenzen gerechtfertigt. Es
       besteht kein selbstverständlicher Einklang zwischen persönlichem Vorteil
       und allgemeinem Wohl. Der moderne Liberalismus überläßt darum nur da die
       Erfüllung der Ziele liberaler Gesellschaft dem Selbstlauf privater
       Wirtschaft, wo diese durch Mechanismen des Marktes zureichend gesichert
       werden kann.
       
       Wo Ziele liberaler Gesellschaft durch den Selbstlauf der privaten
       Wirtschaft nicht erreicht werden können, wo somit von einem freien Spiel
       der Kräfte Ausfallserscheinungen oder gar Perversionstendenzen für die
       Ziele liberaler Gesellschaft drohen, bedarf es gezielter Gegenmaßnahmen des
       Staates mit den Mitteln des Rechts.
       
       Freiheit und Recht sind nach unseren geschichtlichen Erfahrungen bedroht
       durch die Tendenz zur Akkumulation von Besitz und Geld, die die Reichen
       immer reicher werden läßt, und die Tendenz zur Konzentration des privaten
       Eigentums an den Produktionsmitteln in wenigen Händen.
       
       Die Tendenzen zur Akkumulation des privaten Kapitals, wie sie in der
       Verzinsung des Geldes, aber auch in der Wertsteigerung des Bodens sichtbar
       werden, sind einem über Gewinnstreben und Marktnachfrage gesteuerten
       Wirtschaftssystem ebenso eigentümlich wie die Tendenzen zur Konzentration
       des privaten Eigentums an den Produktionsmitteln. Sie sind die Kehrseite
       der durch eben diese Mechanismen gesicherten Leistungsfähigkeit eines
       solchen Wirtschaftssystems.
       
       Dem freien Selbstlauf überlassen müssen eben diese negativen Tendenzen, bei
       aller ungebrochenen Leistungsfähigkeit, dessen Menschlichkeit am Ende
       zerstören: durch permanente Überprivilegierung der Besitzenden gegenüber
       den Besitzlosen, der Reichen gegenüber den Armen, der Produzenten gegenüber
       den Konsumenten, des Faktors Kapital gegenüber dem Faktor Arbeit.
       
       Das aber ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit
       des auf einem privaten Wirtschaftssystem gegründeten liberalen
       Gesellschaftssystems. In einer Gesellschaft, in der Besitz und Geld der
       Schlüssel für fast alle Betätigung der Freiheit ist, ist die Frage des
       gerechten Anteils an der Ertragssteigerung der Wirtschaft und am
       Vermögenszuwachs der Gesellschaft nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage: sie
       ist die Freiheitsfrage schlechthin.
       
       6 Jan 2011
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Streit der Woche: "Die Niederlage braucht ein Gesicht"
       
       Die FDP benötigt Westerwelle noch als Sündenbock, sagt der Erfinder der
       "Strategie 18", Fritz Goergen. Parteichefs werden überschätzt, findet
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 (DIR) Machtkampf in der FDP: Schuldige ausfindig gemacht
       
       Die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger steht in der Kritik. Sie
       setze der Union zu wenig entgegen. Medienberichten zufolge könnte sie bald
       abgesetzt werden.
       
 (DIR) Dreikönigstreffen der FDP: Der Feind steht links
       
       Der angeschlagene Guido Westerwelle spart sich die Selbstkritik. Und hat
       eine neue Rolle für die FDP: sie soll linke Mehrheiten verhindern. Lindner
       attackiert die Grünen.
       
 (DIR) Vor dem FDP-Dreikönigstreffen: Birgit Homburger und ihr Dilemma
       
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 (DIR) Liberale vor Dreikönigs-Treffen: Vorwärts und alles vergessen
       
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       Ihr Dreikönigs-Treffen soll Eintracht verbreiten - trotz miserabler
       Stimmung und Umfragewerte.
       
 (DIR) Kommentar Westerwelle: Zu feige für den Putsch
       
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       Worte seiner Gegner sind doppelzüngig. Und diese Feigheit ist bei der FDP
       seit Jahren ein Problem.
       
 (DIR) Westerwelle unter Druck: Justizministerin bringt Lindner ins Spiel
       
       Neues Jahr, alte Debatte: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat
       FDP-Generalsekretär Lindner für höhere Ämter empfohlen.