# taz.de -- Heizkostenabrechnungen vor Gericht: Die Heizung, ein hochkomplexes Wesen
       
       > Mieter werfen der GSG Oldenburg intransparente und überhöhte
       > Heizkostenabrechnungen vor. Das Wohnungsunternehmen weist den Vorwurf
       > zurück.
       
 (IMG) Bild: Grundpreis, Arbeitspreis, Endpreis? Heizkostenabrechnungen können Fragen aufwerfen
       
       Als [1][Energieberater] kennt Reiner Dunker sich mit Heizkostenabrechnungen
       aus. Manches, was der Oldenburger dabei beruflich zu Gesicht bekommt, weckt
       seine Skepsis. Auch seine privaten Abrechnungen irritieren ihn.
       
       Dunker ist Mieter bei der teilkommunalen [2][GSG Oldenburg Bau- und
       Wohngesellschaft (GSG)], mit rund 9.200 Mieteinheiten Oldenburgs größtem
       Wohnungsunternehmen. Seine Heizkostenabrechnungen bezeichnet er als
       „intransparent und überhöht“. Der „vermutete, nicht bekanntgemachte“
       verbrauchsunabhängige Grundpreis von geschätzt 550 Euro pro Jahr und
       Wohnung sei „deutlich überzogen“. Die Abrechnung enthalte zudem nur einen
       Endpreis; dessen Zusammensetzung sei nicht aufgeschlüsselt. „Das geht so
       natürlich nicht“, sagt Dunker.
       
       Auch nach einem Termin bei der GSG, deren Tochter GSG Energie die
       Heizungsanlagen 2022/2023 von der EWE gekauft hat, hatte Dunker weiter
       Fragen. „Seit Ende 2025 kämpfe ich darum, gemäß meinem Rechtsanspruch
       Einblick in die Detailzahlen von 2023 und 2024 zu bekommen, inklusive aller
       Kostenbelege. Man schicke sie mir zeitnah zu, hieß es. Das unterblieb“,
       sagt er. Wechseln könne er den Energieanbieter nicht; die Wärmelieferung
       sei Teil des Mietvertrags. „Da kommt man nicht raus.“
       
       Dunker ist kein Einzelfall. „Ich kenne mehrere Abrechnungen, da lag der
       Grundpreis 2022 bei knapp über 250 EUR. Dann kam der Wechsel von der EWE
       zur GSG-Tochter. Danach lag der Grundpreis bei fast 1.000 EUR.“ Das sei
       „skandalös und unzumutbar“.
       
       Im Mai 2026 hat die GSG vor dem Amtsgericht Oldenburg gegen mehrere
       Mietende geklagt, die aus Protest Teile ihrer Zahlungen zurückgehalten
       hatten. Daraufhin gab es eine Widerklage, weil die GSG „überhöhte
       Grundpreise für Wärme berechnet hat, die die verbrauchsabhängigen Kosten
       weit übersteigen“, schreibt der Oldenburger Anwalt Hans-Henning Adler als
       Mietervertreter der taz. „Offensichtlich hat die GSG in die Kalkulation des
       Grundpreises den Rückkauf der Heizungsanlagen von der EWE hineingerechnet
       und lässt sich diesen Kaufpreis dann über die Mieter bezahlen.“
       
       Anfang Oktober wurde ein Urteil zugestellt. „Eine Nachforderung der GSG
       wurde zurückgewiesen, weil die Berechnungen der GSG zu den geltend
       gemachten Grundkosten nicht nachvollziehbar waren“, so Adler. „Unsere
       Widerklage auf Erstattung zu viel gezahlter Grundkosten wurde allerdings
       auch abgewiesen.“ Man prüfe eine Berufung. Beide Seiten haben also teils
       verloren, teils gewonnen.
       
       Der Grundpreis decke Kosten wie die Bereitstellung und den künftigen Ersatz
       der Heizungsanlage, Wartung, Reparaturen, Schornsteinfeger- und
       Messleistungen sowie die technische und kaufmännische Betreuung, schreibt
       Jens Freymuth der taz, Sprecher der GSG Bau- und Wohngesellschaft. „Damit
       berücksichtigt die Kalkulation, dass Anlagen nach vielen Betriebsjahren
       ersetzt werden müssen und sich Material-, Montage- und Anlagenpreise
       verändern.“ Diese Systematik sei „marktüblich“, der Arbeitspreis
       „wirtschaftlich angemessen“.
       
       Dunker, der sich zum Thema GSG Anwaltsrat geholt hat, sagt: „Der
       Arbeitspreis mag im Rahmen sein, der Grundpreis ist es sicher nicht.“
       Seinen eigenen Arbeitspreis und Grundpreis kenne er nicht.
       
       „Sowohl der Arbeitspreis als auch der Grundpreis sind [3][neben den
       CO₂-Kosten] in unseren Betriebskostenabrechnungen separat aufgeführt“, so
       Freymuth. „Alle Unterlagen, die für die Betriebskostenabrechnungen
       erforderlich sind, wurden unseren Mietenden zur Verfügung gestellt.“
       
       ## Eine hochkomplexe Materie
       
       Freymuth interpretiert das Amtsgerichtsurteil positiv: In der Sache habe
       die GSG „auf ganzer Linie Recht bekommen“. Allerdings müsse „ein
       durchschnittlich gebildeter, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht
       geschulter Mieter in der Lage sein, die Abrechnung gedanklich und
       rechnerisch nachzuvollziehen“. Das Gericht beanstande lediglich, „dass die
       Darstellung der Verteilung des Wärmepreises in der Betriebskostenabrechnung
       nicht den vorgenannten Kriterien entspricht“. Die GSG habe die Darstellung
       überarbeitet.
       
       „Das ist eine hochkomplexe Materie“, sagt ein Sprecher des Amtsgerichts
       Oldenburg der taz über das 14-seitige Urteil. „Das geht tief hinein ins
       Mietnebenkostenrecht. Wirklich sehr, sehr schwierig. Womöglich geht das
       Ganze vor dem Landgericht weiter.“
       
       14 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Energieberater-ueber-Waermepumpen/!5889770
 (DIR) [2] https://www.gsg-oldenburg.de/
 (DIR) [3] /Steigender-Preis-fuer-CO2/!6142829
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
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