# taz.de -- Heizkostenabrechnungen vor Gericht: Die Heizung, ein hochkomplexes Wesen
> Mieter werfen der GSG Oldenburg intransparente und überhöhte
> Heizkostenabrechnungen vor. Das Wohnungsunternehmen weist den Vorwurf
> zurück.
(IMG) Bild: Grundpreis, Arbeitspreis, Endpreis? Heizkostenabrechnungen können Fragen aufwerfen
Als [1][Energieberater] kennt Reiner Dunker sich mit Heizkostenabrechnungen
aus. Manches, was der Oldenburger dabei beruflich zu Gesicht bekommt, weckt
seine Skepsis. Auch seine privaten Abrechnungen irritieren ihn.
Dunker ist Mieter bei der teilkommunalen [2][GSG Oldenburg Bau- und
Wohngesellschaft (GSG)], mit rund 9.200 Mieteinheiten Oldenburgs größtem
Wohnungsunternehmen. Seine Heizkostenabrechnungen bezeichnet er als
„intransparent und überhöht“. Der „vermutete, nicht bekanntgemachte“
verbrauchsunabhängige Grundpreis von geschätzt 550 Euro pro Jahr und
Wohnung sei „deutlich überzogen“. Die Abrechnung enthalte zudem nur einen
Endpreis; dessen Zusammensetzung sei nicht aufgeschlüsselt. „Das geht so
natürlich nicht“, sagt Dunker.
Auch nach einem Termin bei der GSG, deren Tochter GSG Energie die
Heizungsanlagen 2022/2023 von der EWE gekauft hat, hatte Dunker weiter
Fragen. „Seit Ende 2025 kämpfe ich darum, gemäß meinem Rechtsanspruch
Einblick in die Detailzahlen von 2023 und 2024 zu bekommen, inklusive aller
Kostenbelege. Man schicke sie mir zeitnah zu, hieß es. Das unterblieb“,
sagt er. Wechseln könne er den Energieanbieter nicht; die Wärmelieferung
sei Teil des Mietvertrags. „Da kommt man nicht raus.“
Dunker ist kein Einzelfall. „Ich kenne mehrere Abrechnungen, da lag der
Grundpreis 2022 bei knapp über 250 EUR. Dann kam der Wechsel von der EWE
zur GSG-Tochter. Danach lag der Grundpreis bei fast 1.000 EUR.“ Das sei
„skandalös und unzumutbar“.
Im Mai 2026 hat die GSG vor dem Amtsgericht Oldenburg gegen mehrere
Mietende geklagt, die aus Protest Teile ihrer Zahlungen zurückgehalten
hatten. Daraufhin gab es eine Widerklage, weil die GSG „überhöhte
Grundpreise für Wärme berechnet hat, die die verbrauchsabhängigen Kosten
weit übersteigen“, schreibt der Oldenburger Anwalt Hans-Henning Adler als
Mietervertreter der taz. „Offensichtlich hat die GSG in die Kalkulation des
Grundpreises den Rückkauf der Heizungsanlagen von der EWE hineingerechnet
und lässt sich diesen Kaufpreis dann über die Mieter bezahlen.“
Anfang Oktober wurde ein Urteil zugestellt. „Eine Nachforderung der GSG
wurde zurückgewiesen, weil die Berechnungen der GSG zu den geltend
gemachten Grundkosten nicht nachvollziehbar waren“, so Adler. „Unsere
Widerklage auf Erstattung zu viel gezahlter Grundkosten wurde allerdings
auch abgewiesen.“ Man prüfe eine Berufung. Beide Seiten haben also teils
verloren, teils gewonnen.
Der Grundpreis decke Kosten wie die Bereitstellung und den künftigen Ersatz
der Heizungsanlage, Wartung, Reparaturen, Schornsteinfeger- und
Messleistungen sowie die technische und kaufmännische Betreuung, schreibt
Jens Freymuth der taz, Sprecher der GSG Bau- und Wohngesellschaft. „Damit
berücksichtigt die Kalkulation, dass Anlagen nach vielen Betriebsjahren
ersetzt werden müssen und sich Material-, Montage- und Anlagenpreise
verändern.“ Diese Systematik sei „marktüblich“, der Arbeitspreis
„wirtschaftlich angemessen“.
Dunker, der sich zum Thema GSG Anwaltsrat geholt hat, sagt: „Der
Arbeitspreis mag im Rahmen sein, der Grundpreis ist es sicher nicht.“
Seinen eigenen Arbeitspreis und Grundpreis kenne er nicht.
„Sowohl der Arbeitspreis als auch der Grundpreis sind [3][neben den
CO₂-Kosten] in unseren Betriebskostenabrechnungen separat aufgeführt“, so
Freymuth. „Alle Unterlagen, die für die Betriebskostenabrechnungen
erforderlich sind, wurden unseren Mietenden zur Verfügung gestellt.“
## Eine hochkomplexe Materie
Freymuth interpretiert das Amtsgerichtsurteil positiv: In der Sache habe
die GSG „auf ganzer Linie Recht bekommen“. Allerdings müsse „ein
durchschnittlich gebildeter, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht
geschulter Mieter in der Lage sein, die Abrechnung gedanklich und
rechnerisch nachzuvollziehen“. Das Gericht beanstande lediglich, „dass die
Darstellung der Verteilung des Wärmepreises in der Betriebskostenabrechnung
nicht den vorgenannten Kriterien entspricht“. Die GSG habe die Darstellung
überarbeitet.
„Das ist eine hochkomplexe Materie“, sagt ein Sprecher des Amtsgerichts
Oldenburg der taz über das 14-seitige Urteil. „Das geht tief hinein ins
Mietnebenkostenrecht. Wirklich sehr, sehr schwierig. Womöglich geht das
Ganze vor dem Landgericht weiter.“
14 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Energieberater-ueber-Waermepumpen/!5889770
(DIR) [2] https://www.gsg-oldenburg.de/
(DIR) [3] /Steigender-Preis-fuer-CO2/!6142829
## AUTOREN
(DIR) Harff-Peter Schönherr
## TAGS
(DIR) Heizkosten
(DIR) Stromkosten
(DIR) Wohnen
(DIR) Oldenburg
(DIR) Mietenprotest
(DIR) Reden wir darüber
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) WWF-Vorschlag: Vermieter sollten Extraheizkosten tragen
Noch ist unklar, was die Reform des Heizungsgesetzes für Mieter bedeutet.
Der WWF will sicherstellen, dass sie nicht alleingelassen werden.
(DIR) Millionennachzahlung verlangt: Mieter wehren sich erfolgreich gegen Heizkostenwucher
Göttinger müssen überhöhte Heizkostennachzahlungen erstmal nicht bezahlen.
Die Hauseigentümerin LEG klagt nun gegen den Energieversorger Enercity.
(DIR) Gestiegene Energiekosten: Heizen als Schuldenfalle
Immer mehr Menschen erhalten horrende Nebenkostenforderungen. Die Linke in
Berlin fordert einen Heizkostenfonds, der Mieterverein rät zur Prüfung.