# taz.de -- Besuch in japanischem Frauengefängnis: Eingeschlossen und zur Arbeit verdonnert
       
       > Lange galt in Japans Gefängnissen eine strenge Arbeitspflicht. Seit einer
       > Reform von 2025 soll der Fokus auf Wiedereingliederung liegen. Gelingt
       > das?
       
 (IMG) Bild: Näharbeit im japanischen Frauengefängnis
       
       Frauen in hellrosa Kitteln und grünen Hauben beugen sich über Stoffstücke,
       nähen Banner und Flaggen. Nähmaschinen rattern. Reden ist verboten. Keine
       schaut zu den Wärtern auf, die im kalten Neonlicht Wache stehen. Auch die
       Journalistengruppe auf ihrem Rundgang ignorieren sie.
       
       456 Insassinnen sitzen im Frauengefängnis von Tochigi ein, einer in die
       Jahre gekommenen Anstalt zwischen Reisfeldern und Lagerhallen 90 Zugminuten
       nördlich von Tokio. Sie arbeiten fünf Tage die Woche von 7.40 Uhr bis 16.30
       Uhr. Vormittags und nachmittags haben sie kurze Pausen, mittags eine halbe
       Stunde. Manche nähen für einen privaten Auftraggeber. Andere falten
       Origamipapier zu Würfeln und Bällen, schuften in Garküche und Wäscherei,
       reparieren die Rollstühle anderer Insassinnen. Ihr Lohn ist extrem niedrig:
       2022 waren es umgerechnet 25 Euro im Monat, ausgezahlt erst bei der
       Entlassung.
       
       Arbeit war lange der Kern des japanischen Strafvollzugs. Sie sollte
       disziplinieren und läutern. Pünktlichkeit, Gehorsam, Ausdauer und
       Teamfähigkeit waren die Ziele. Preußen lieferte dafür schon Ende des 19.
       Jahrhunderts das Vorbild. Die meisten Freiheitsstrafen in Japan enthielten
       eine ausdrückliche Arbeitspflicht. Wer nicht zur Arbeit verdonnert wurde,
       konnte welche beantragen.
       
       Diese Zweiteilung ist seit Juni 2025 Geschichte. An ihre Stelle trat die
       kōkin-kei, eine einheitliche Freiheitsstrafe, die den Fokus auf
       Rehabilitation und Wiedereingliederung legt. Es ist die erste Reform der
       Strafarten in [1][Japan] seit 119 Jahren. Sie verschiebt den Kern der
       Strafe von der Arbeit auf die Rückkehr ins zivile Leben. Je nach Person
       werden Arbeitspflichten seither mit Berufsausbildung, Suchthilfe,
       psychologischer Betreuung und der Vorbereitung auf das Leben nach der
       Entlassung kombiniert.
       
       ## Bislang sind 50 Prozent Wiederholungstäter
       
       Makoto Tadaki, Strafrechtsprofessor an der Universität Chūō in Tokio,
       [2][sagt], der Wegfall der alten Trennung erlaube es, Arbeit und Anleitung
       flexibler zu mischen und mehr Zeit für andere Behandlungsformen zu
       schaffen. Offizieller Grund für die Reform war der hohe Anteil von fast 50
       Prozent an Wiederholungstätern.
       
       In Tochigi, sagt Kiyochika Miyoshi, Leiter des Gefängnisses, habe sich
       durch die Reform die Rolle der Arbeit im Vollzugsalltag nicht geändert.
       Müssen die Frauen dort noch immer Zwangsarbeit leisten? Er verneint, sagt,
       das hätten sie nie gemusst. Doch was geschieht mit einer Inhaftierten, die
       nicht arbeiten kann? Was, wenn Krankheit, Alter oder psychische Belastung
       sie hindern?
       
       Eine 63-Jährige, wegen Raubmords zu lebenslanger Haft in Tochigi
       verurteilt, konnte nach eigenen Angaben aus gesundheitlichen Gründen nicht
       arbeiten. In einer [3][Klage vom August 2025] wirft sie der Anstalt vor,
       ihre Symptome ignoriert und sie wiederholt wegen Arbeitsverweigerung
       bestraft zu haben. Man habe Reizgas gegen sie verwendet und sie
       „eingeschlossen“, der japanische Ausdruck für Isolationshaft. Ihre
       Krankheit sei als Disziplinproblem behandelt worden. Ob das zutrifft, muss
       nun ein Gericht klären.
       
       Die laufende Klage zieht sich wie ein Riss durch die Tour. Die Journalisten
       dürfen Zellen, Werkstätten, Küche und Sportanlagen begutachten. Mit den
       Frauen sprechen dürfen sie jedoch nicht. Jeden Kontaktversuch der
       Gefangenen sollen sie sofort melden. Smartphones und Videokameras sind
       tabu. Tonaufnahmen werden auf Stimmen von Inhaftierten geprüft. Wovor hat
       das Gefängnis Angst? Dass Inhaftierte über schlechte Haftbedingungen
       klagen?
       
       ## Menschrechtler äußern Kritik
       
       Ein Blick in die ungastlichen, spartanischen Einzelzellen verschärft diesen
       Eindruck. Auf knapp sechs Quadratmetern drängen sich ein schmales Bett oder
       Tatamistrohmatten, ein Stuhl vor einem Minitisch, ein Koffer für
       Persönliches sowie ein kleiner billiger Fernseher auf einem Metallschrank –
       und die Toilette, verdeckt hinter einer hüfthohen Trennwand. Durch ein
       vergittertes Fenster fällt Tageslicht, von der Decke blendet eine
       Neonlampe. In den Gemeinschaftszellen ein ähnliches Bild, immerhin sind
       hier die Toiletten separat und die Zelltüren offen. Hier dürfe hinziehen,
       wer sich gut führe, sagt der Gefängnisleiter. Je Zelle bis zu sechs Frauen.
       
       Ein [4][Bericht] von Human Rights Watch aus dem Jahr 2023 urteilt: Frauen
       in japanischen Gefängnissen werden „nicht wie Menschen“ behandelt. Die
       Menschenrechtler kritisierten generell stark eingeschränkte Kommunikation
       der Insassinnen, ihre geringen Kontaktmöglichkeiten nach draußen, verbale
       Beleidigungen, Anschreien und andere Erniedrigungen durch das Personal
       sowie die mangelhafte Gesundheitsversorgung. Gebärenden werde zudem das
       gesetzliche Recht verwehrt, ihr Kind bis zu 18 Monate bei sich zu behalten.
       
       Gefängnisleiter Miyoshi sagt, in Tochigi gebe es keinen „Einschluss“, bei
       dem die Gefangene in der Regel allein in ihrer Zelle bleibt, von Arbeit,
       Gemeinschaft, Besuchen, Briefen und Büchern weitgehend abgeschnitten wird
       und ihr nur minimale Bewegung erlaubt ist. „Wir tun nichts, was
       menschenrechtlich problematisch wäre.“ Seit der Strafreform, sagt er, gebe
       es hingegen sogar sogenannte Reflecting Rooms in der Haftanstalt: zwei
       kleine Zimmer mit weich gepolsterten Stühlen, einem Plüschtier zum Drücken,
       Teppichboden, Plastikpflanzen und Bildern an den Wänden.
       
       Bis zu 30 Minuten dürfen Inhaftierte hier über ihren Gemütszustand, ihre
       Probleme und Zukunftsperspektiven sprechen. „Die Insassin redet frei, was
       sie denkt, zwei Beamte hören einfach nur zu“, erläutert der Leiter. Danach
       besprechen die Beamten die Anliegen und antworten. Ist freies Reden hier
       wirklich realistisch, vor allem mit Wärtern, die die Frauen sonst
       vermutlich rund um die Uhr von oben herab behandeln?
       
       ## Ein Drittel aus dem Ausland
       
       Die Frage bleibt offen, drängt sich aber umso mehr auf, als viele
       Inhaftierte hier lediglich bedingt arbeitsfähig sind. Nur knapp 40 Prozent
       der Insassinnen sind gesund; über 60 Prozent hingegen sind körperlich oder
       mental eingeschränkt oder krank. Fast ein Fünftel der Frauen ist zudem über
       70 Jahre alt, die älteste ist 91. Manche sitzen im Rollstuhl und können
       nicht allein das Gemeinschaftsbad nutzen. Laut Presseberichten begehen
       manche ältere Frauen in Japan absichtlich kleine Diebstähle, um inhaftiert
       zu werden, weil sie sich finanziell nicht versorgen können.
       
       Fast 30 Prozent der Insassinnen in Tochigi kamen wegen Drogendelikten in
       Haft. Einige sind süchtig und sitzen wiederholt ein, weil die Ursachen
       ihrer Abhängigkeit nicht behandelt werden. Ein Drittel der Inhaftierten
       stammt aus dem Ausland, überwiegend aus anderen asiatischen Ländern wie
       Thailand, Vietnam und China. Sie sprechen 19 Sprachen. Viele wurden wegen
       Drogenschmuggels verurteilt; kleine Mengen genügen. Japans Drogengesetze
       gehören zu den härtesten der Welt.
       
       Wegen der Ausländerinnen sorge das Personal sich um seine Sicherheit, sagt
       Gefängnisleiter Miyoshi. Er meint: Gefangene könnten sich in ihrer
       Muttersprache selbst in Anwesenheit der Wärterinnen zu Übergriffen
       verabreden. Außerdem sei die Kommunikation mit den ausländischen
       Insassinnen schwierig. Dennoch erhalten nur wenige davon
       Japanischunterricht. „Ergibt das Sinn, wenn sie in ihre Heimatländer
       zurückkehren?“, fragt Miyoshi rhetorisch.
       
       Dann spricht er über die positiven Seiten seiner Haftanstalt: die
       Möglichkeit einer Berufsausbildung, etwa zur Friseurin, Pflegekraft,
       Kosmetikerin – oder Gabelstaplerfahrerin. Außerdem, sagt er, würden rund 80
       Prozent der Insassinnen vorzeitig entlassen. Die 36 hier inhaftierten
       [5][Mörderinnen gehören nicht dazu]. In Japan bedeutet lebenslang, dass
       Täter:innen nur in Ausnahmefällen wieder freikommen. Daran änderte auch
       die kleine Strafreform im vergangenen Jahr nichts.
       
       27 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Japan/!t5010076
 (DIR) [2] https://www.chuo-u.ac.jp/english/features/2022/08/61930/
 (DIR) [3] https://www.bengo4.com/c_18/n_19298
 (DIR) [4] https://www.hrw.org/report/2023/11/14/they-dont-treat-us-human-beings/abuse-imprisoned-women-japan
 (DIR) [5] /Justiz-Skandal-in-Japan/!6039160
       
       ## AUTOREN
       
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