# taz.de -- Besuch in japanischem Frauengefängnis: Eingeschlossen und zur Arbeit verdonnert
> Lange galt in Japans Gefängnissen eine strenge Arbeitspflicht. Seit einer
> Reform von 2025 soll der Fokus auf Wiedereingliederung liegen. Gelingt
> das?
(IMG) Bild: Näharbeit im japanischen Frauengefängnis
Frauen in hellrosa Kitteln und grünen Hauben beugen sich über Stoffstücke,
nähen Banner und Flaggen. Nähmaschinen rattern. Reden ist verboten. Keine
schaut zu den Wärtern auf, die im kalten Neonlicht Wache stehen. Auch die
Journalistengruppe auf ihrem Rundgang ignorieren sie.
456 Insassinnen sitzen im Frauengefängnis von Tochigi ein, einer in die
Jahre gekommenen Anstalt zwischen Reisfeldern und Lagerhallen 90 Zugminuten
nördlich von Tokio. Sie arbeiten fünf Tage die Woche von 7.40 Uhr bis 16.30
Uhr. Vormittags und nachmittags haben sie kurze Pausen, mittags eine halbe
Stunde. Manche nähen für einen privaten Auftraggeber. Andere falten
Origamipapier zu Würfeln und Bällen, schuften in Garküche und Wäscherei,
reparieren die Rollstühle anderer Insassinnen. Ihr Lohn ist extrem niedrig:
2022 waren es umgerechnet 25 Euro im Monat, ausgezahlt erst bei der
Entlassung.
Arbeit war lange der Kern des japanischen Strafvollzugs. Sie sollte
disziplinieren und läutern. Pünktlichkeit, Gehorsam, Ausdauer und
Teamfähigkeit waren die Ziele. Preußen lieferte dafür schon Ende des 19.
Jahrhunderts das Vorbild. Die meisten Freiheitsstrafen in Japan enthielten
eine ausdrückliche Arbeitspflicht. Wer nicht zur Arbeit verdonnert wurde,
konnte welche beantragen.
Diese Zweiteilung ist seit Juni 2025 Geschichte. An ihre Stelle trat die
kōkin-kei, eine einheitliche Freiheitsstrafe, die den Fokus auf
Rehabilitation und Wiedereingliederung legt. Es ist die erste Reform der
Strafarten in [1][Japan] seit 119 Jahren. Sie verschiebt den Kern der
Strafe von der Arbeit auf die Rückkehr ins zivile Leben. Je nach Person
werden Arbeitspflichten seither mit Berufsausbildung, Suchthilfe,
psychologischer Betreuung und der Vorbereitung auf das Leben nach der
Entlassung kombiniert.
## Bislang sind 50 Prozent Wiederholungstäter
Makoto Tadaki, Strafrechtsprofessor an der Universität Chūō in Tokio,
[2][sagt], der Wegfall der alten Trennung erlaube es, Arbeit und Anleitung
flexibler zu mischen und mehr Zeit für andere Behandlungsformen zu
schaffen. Offizieller Grund für die Reform war der hohe Anteil von fast 50
Prozent an Wiederholungstätern.
In Tochigi, sagt Kiyochika Miyoshi, Leiter des Gefängnisses, habe sich
durch die Reform die Rolle der Arbeit im Vollzugsalltag nicht geändert.
Müssen die Frauen dort noch immer Zwangsarbeit leisten? Er verneint, sagt,
das hätten sie nie gemusst. Doch was geschieht mit einer Inhaftierten, die
nicht arbeiten kann? Was, wenn Krankheit, Alter oder psychische Belastung
sie hindern?
Eine 63-Jährige, wegen Raubmords zu lebenslanger Haft in Tochigi
verurteilt, konnte nach eigenen Angaben aus gesundheitlichen Gründen nicht
arbeiten. In einer [3][Klage vom August 2025] wirft sie der Anstalt vor,
ihre Symptome ignoriert und sie wiederholt wegen Arbeitsverweigerung
bestraft zu haben. Man habe Reizgas gegen sie verwendet und sie
„eingeschlossen“, der japanische Ausdruck für Isolationshaft. Ihre
Krankheit sei als Disziplinproblem behandelt worden. Ob das zutrifft, muss
nun ein Gericht klären.
Die laufende Klage zieht sich wie ein Riss durch die Tour. Die Journalisten
dürfen Zellen, Werkstätten, Küche und Sportanlagen begutachten. Mit den
Frauen sprechen dürfen sie jedoch nicht. Jeden Kontaktversuch der
Gefangenen sollen sie sofort melden. Smartphones und Videokameras sind
tabu. Tonaufnahmen werden auf Stimmen von Inhaftierten geprüft. Wovor hat
das Gefängnis Angst? Dass Inhaftierte über schlechte Haftbedingungen
klagen?
## Menschrechtler äußern Kritik
Ein Blick in die ungastlichen, spartanischen Einzelzellen verschärft diesen
Eindruck. Auf knapp sechs Quadratmetern drängen sich ein schmales Bett oder
Tatamistrohmatten, ein Stuhl vor einem Minitisch, ein Koffer für
Persönliches sowie ein kleiner billiger Fernseher auf einem Metallschrank –
und die Toilette, verdeckt hinter einer hüfthohen Trennwand. Durch ein
vergittertes Fenster fällt Tageslicht, von der Decke blendet eine
Neonlampe. In den Gemeinschaftszellen ein ähnliches Bild, immerhin sind
hier die Toiletten separat und die Zelltüren offen. Hier dürfe hinziehen,
wer sich gut führe, sagt der Gefängnisleiter. Je Zelle bis zu sechs Frauen.
Ein [4][Bericht] von Human Rights Watch aus dem Jahr 2023 urteilt: Frauen
in japanischen Gefängnissen werden „nicht wie Menschen“ behandelt. Die
Menschenrechtler kritisierten generell stark eingeschränkte Kommunikation
der Insassinnen, ihre geringen Kontaktmöglichkeiten nach draußen, verbale
Beleidigungen, Anschreien und andere Erniedrigungen durch das Personal
sowie die mangelhafte Gesundheitsversorgung. Gebärenden werde zudem das
gesetzliche Recht verwehrt, ihr Kind bis zu 18 Monate bei sich zu behalten.
Gefängnisleiter Miyoshi sagt, in Tochigi gebe es keinen „Einschluss“, bei
dem die Gefangene in der Regel allein in ihrer Zelle bleibt, von Arbeit,
Gemeinschaft, Besuchen, Briefen und Büchern weitgehend abgeschnitten wird
und ihr nur minimale Bewegung erlaubt ist. „Wir tun nichts, was
menschenrechtlich problematisch wäre.“ Seit der Strafreform, sagt er, gebe
es hingegen sogar sogenannte Reflecting Rooms in der Haftanstalt: zwei
kleine Zimmer mit weich gepolsterten Stühlen, einem Plüschtier zum Drücken,
Teppichboden, Plastikpflanzen und Bildern an den Wänden.
Bis zu 30 Minuten dürfen Inhaftierte hier über ihren Gemütszustand, ihre
Probleme und Zukunftsperspektiven sprechen. „Die Insassin redet frei, was
sie denkt, zwei Beamte hören einfach nur zu“, erläutert der Leiter. Danach
besprechen die Beamten die Anliegen und antworten. Ist freies Reden hier
wirklich realistisch, vor allem mit Wärtern, die die Frauen sonst
vermutlich rund um die Uhr von oben herab behandeln?
## Ein Drittel aus dem Ausland
Die Frage bleibt offen, drängt sich aber umso mehr auf, als viele
Inhaftierte hier lediglich bedingt arbeitsfähig sind. Nur knapp 40 Prozent
der Insassinnen sind gesund; über 60 Prozent hingegen sind körperlich oder
mental eingeschränkt oder krank. Fast ein Fünftel der Frauen ist zudem über
70 Jahre alt, die älteste ist 91. Manche sitzen im Rollstuhl und können
nicht allein das Gemeinschaftsbad nutzen. Laut Presseberichten begehen
manche ältere Frauen in Japan absichtlich kleine Diebstähle, um inhaftiert
zu werden, weil sie sich finanziell nicht versorgen können.
Fast 30 Prozent der Insassinnen in Tochigi kamen wegen Drogendelikten in
Haft. Einige sind süchtig und sitzen wiederholt ein, weil die Ursachen
ihrer Abhängigkeit nicht behandelt werden. Ein Drittel der Inhaftierten
stammt aus dem Ausland, überwiegend aus anderen asiatischen Ländern wie
Thailand, Vietnam und China. Sie sprechen 19 Sprachen. Viele wurden wegen
Drogenschmuggels verurteilt; kleine Mengen genügen. Japans Drogengesetze
gehören zu den härtesten der Welt.
Wegen der Ausländerinnen sorge das Personal sich um seine Sicherheit, sagt
Gefängnisleiter Miyoshi. Er meint: Gefangene könnten sich in ihrer
Muttersprache selbst in Anwesenheit der Wärterinnen zu Übergriffen
verabreden. Außerdem sei die Kommunikation mit den ausländischen
Insassinnen schwierig. Dennoch erhalten nur wenige davon
Japanischunterricht. „Ergibt das Sinn, wenn sie in ihre Heimatländer
zurückkehren?“, fragt Miyoshi rhetorisch.
Dann spricht er über die positiven Seiten seiner Haftanstalt: die
Möglichkeit einer Berufsausbildung, etwa zur Friseurin, Pflegekraft,
Kosmetikerin – oder Gabelstaplerfahrerin. Außerdem, sagt er, würden rund 80
Prozent der Insassinnen vorzeitig entlassen. Die 36 hier inhaftierten
[5][Mörderinnen gehören nicht dazu]. In Japan bedeutet lebenslang, dass
Täter:innen nur in Ausnahmefällen wieder freikommen. Daran änderte auch
die kleine Strafreform im vergangenen Jahr nichts.
27 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Japan/!t5010076
(DIR) [2] https://www.chuo-u.ac.jp/english/features/2022/08/61930/
(DIR) [3] https://www.bengo4.com/c_18/n_19298
(DIR) [4] https://www.hrw.org/report/2023/11/14/they-dont-treat-us-human-beings/abuse-imprisoned-women-japan
(DIR) [5] /Justiz-Skandal-in-Japan/!6039160
## AUTOREN
(DIR) Martin Fritz
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